Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Stadt Erlangen kann sich auf eine Reihe
an Förderprogrammen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft“ bewerben.
Maßnahmen der aktuellen Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ müssen
zwingend im Masterplan für emissionsfreie und nachhaltige Mobilität der Stadt
Nürnberg enthalten sein, da in der Stadt Erlangen die vorgegebenen
NOx-Grenzwerte nach 39. BImSchV nicht überschritten werden. Die Stadt Erlangen
kann somit keinen eigenen Masterplan erstellen und einreichen.
Die Stadt Erlangen hat folgende Maßnahmen für
potentielle Förderanträge in den Masterplan der Stadt Nürnberg aufnehmen lassen
(Ein Zeitpunkt für die Einreichung der Förderanträge steht noch nicht fest):
-
Errichtung
von LED-Beleuchtung für im Rahmen des Sofortprogramms geförderte Fahrradwege
-
Automatische
Dauerzählstelle zur langfristigen und kontinuierlichen Datenerfassung für die
Verkehrsarten MIV und Radverkehr
-
Steuerung
des Radverkehrs durch die Anwendung und Verbreitung von
Fahrrad-Navigations-Apps
-
Aufbau
eines dynamischen Parkleitsystems
-
Durchführung
eines stadtweiten Mobilitätsmanagements:
Einführung eines Neubürgermarketings, Förderung des betrieblichen
Mobilitätsmanagements bei Betrieben, Unternehmen und Verwaltung, Schulisches
Mobilitätsmanagement z.B. Implementierung von Hol- und Bringzonen (z.T. schon
in der Umsetzung)
-
Integration
des Verkehrsangebots in eine Mobilitätsplattform
-
Aufbau
von Mobilitätsstationen:
Nach dem Bremer Vorbild der „mobil.punkte“ sollen Mobilitätsstationen im
Stadtgebiet umgesetzt werden, die die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr und
ÖPNV miteinander verknüpfen, z.B. mit der Hilfe von Carsharing-Angeboten
-
Anschaffung
von Schwerlastenrädern
-
Ausbau
von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes:
Für Pedelecs und E-Bikes sollen öffentliche Lademöglichkeiten z.B. in Form von
absperrbaren Ladeboxen eingerichtet werden
-
Verbesserung
und Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr (z.B. Ausbau von Radwegen,
Radabstellanlagen, Einrichtung eines Wegweisungssystems)
-
Errichtung
von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum:
Die Abstimmung mit den ESTW und weiteren Dienststellen läuft bereits. Das VEP
Gutachten empfiehlt die Einrichtung von 30 öffentlichen Ladesäulen innerhalb
der nächsten Jahre. Die Ladesäulen sollen von den ESTW betrieben werden, welche
hierfür Fördergelder im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft nutzen können
-
Förderung
der Elektrifizierung der kommunalen Fahrzeugflotte
-
Förderung
von E-Taxen:
Es fand ein Abstimmungsgespräch mit der Taxigenossenschaft Erlangen statt.
Diese möchten die Anschaffung von E-Taxis zunächst als Probebetrieb mit einem
Fahrzeug testen. Für eine dauerhafte Umstellung soll der Einsatz von
Fördergeldern des Sofortprogramms Saubere Luft geprüft werden. Der erste
Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität ist ausgelaufen,
laut Auskunft der Lotsenstelle ist jedoch mit einem weiteren Förderaufruf zu
rechnen.
-
Ausbau
der Beschleunigung an Lichtsignalanlagen für den Buslinienverkehr
-
Neu- und
Ausbau von P+R- B+R-Anlagen im Ballungsraum Nürnberg
Fördermaßnahmen die von den Erlanger
Stadtwerken (EStW) federführend beantragt werden:
-
Digitale
Fahrgastinformation (DFI-Anzeiger)
-
Ausweitung
uns Ausbau eines rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL) für den ÖPNV:
Die Einreichung eines Förderantrages für diese beiden Punkte wird momentan noch
intern abgestimmt.
Weitere für die EStW im Masterplan verankerte
Maßnahmen (Die Einreichung eines Förderantrags ist noch nicht abgestimmt
worden):
-
Nachrüstung
von Dieselbussen mit Abgasnachbehandlung
-
Anschaffung
von Elektrobussen sowie die Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
und Elektrofahrzeuge
-
Anschaffung
von Plug-In-Hybridbussen
Die Berücksichtigung im Masterplan ist keine
Voraussetzung für Anträge auf alle Förderprogramme des Sofortprogramms Saubere
Luft. Zudem entspricht die Aufnahme von Fördermaßnahmen in den Masterplan der
Stadt Nürnberg keiner automatischen Beantragung von Fördermitteln. Die
Einreichung von Förderanträgen muss im jeweiligen Förderaufruf direkt von der
Stadt Erlangen oder einem städtischen Unternehmen erfolgen. Die Förderaufrufe
für einzelne Förderprogramme werden vom Bundesministerium für Verkehr und
Infrastruktur über die Laufzeit des Sofortprogramms bis 2020 verteilt
veröffentlicht. Die Verwaltung prüft für jeden Förderaufruf im Einzelfall die
Sinnhaftigkeit einer Antragsstellung.
Unabhängig vom Nürnberger Masterplan können
Maßnahmen aus den Förderprogrammen „Elektrifizierung des Verkehrs“,
„Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV“, „Verbesserung von Logistikkonzepten und
Bündelung von Verkehrsströmen“, „Förderung des Radverkehrs“ und „Umweltbonus“
bei entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden.
Die o. g. Fördermaßnahmen DFI-Anzeiger und
RBL sind zur Beantragung im aktuellen Förderaufruf „Digitalisierung
kommunaler Verkehrssysteme“ vorgesehen, dessen Frist am 31.08.2018 abläuft.
Nach neuestem
Kenntnisstand ist der im Juli 2018 vorgesehene Beschluss des Masterplans
seitens des Stadtrates Nürnberg noch nicht erfolgt. Der Masterplan wird aber
fristgerecht bis zum 31.08.2018 dem Fördermittelgeber vorliegen, so dass auch
Anträge für den aktuellen Förderaufruf möglich sind. Die Behandlung im
Nürnberger Stadtrat erfolgt schnellstmöglich nach der Sommerpause.
Anlagen:
Maßnahmen der Region im Masterplan der Stadt Nürnberg