Betreff
Fördermaßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft
Vorlage
613/193/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen kann sich auf eine Reihe an Förderprogrammen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft“ bewerben. Maßnahmen der aktuellen Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ müssen zwingend im Masterplan für emissionsfreie und nachhaltige Mobilität der Stadt Nürnberg enthalten sein, da in der Stadt Erlangen die vorgegebenen NOx-Grenzwerte nach 39. BImSchV nicht überschritten werden. Die Stadt Erlangen kann somit keinen eigenen Masterplan erstellen und einreichen.

Die Stadt Erlangen hat folgende Maßnahmen für potentielle Förderanträge in den Masterplan der Stadt Nürnberg aufnehmen lassen (Ein Zeitpunkt für die Einreichung der Förderanträge steht noch nicht fest):

-      Errichtung von LED-Beleuchtung für im Rahmen des Sofortprogramms geförderte Fahrradwege

-      Automatische Dauerzählstelle zur langfristigen und kontinuierlichen Datenerfassung für die Verkehrsarten MIV und Radverkehr

-      Steuerung des Radverkehrs durch die Anwendung und Verbreitung von Fahrrad-Navigations-Apps

-      Aufbau eines dynamischen Parkleitsystems

-      Durchführung eines stadtweiten Mobilitätsmanagements:
Einführung eines Neubürgermarketings, Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements bei Betrieben, Unternehmen und Verwaltung, Schulisches Mobilitätsmanagement z.B. Implementierung von Hol- und Bringzonen (z.T. schon in der Umsetzung)

-      Integration des Verkehrsangebots in eine Mobilitätsplattform

-      Aufbau von Mobilitätsstationen:
Nach dem Bremer Vorbild der „mobil.punkte“ sollen Mobilitätsstationen im Stadtgebiet umgesetzt werden, die die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV miteinander verknüpfen, z.B. mit der Hilfe von Carsharing-Angeboten

-      Anschaffung von Schwerlastenrädern

-       Ausbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes:
Für Pedelecs und E-Bikes sollen öffentliche Lademöglichkeiten z.B. in Form von absperrbaren Ladeboxen eingerichtet werden

-      Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr (z.B. Ausbau von Radwegen, Radabstellanlagen, Einrichtung eines Wegweisungssystems)

-       Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum:
Die Abstimmung mit den ESTW und weiteren Dienststellen läuft bereits. Das VEP Gutachten empfiehlt die Einrichtung von 30 öffentlichen Ladesäulen innerhalb der nächsten Jahre. Die Ladesäulen sollen von den ESTW betrieben werden, welche hierfür Fördergelder im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft nutzen können

-      Förderung der Elektrifizierung der kommunalen Fahrzeugflotte

-       Förderung von E-Taxen:
Es fand ein Abstimmungsgespräch mit der Taxigenossenschaft Erlangen statt. Diese möchten die Anschaffung von E-Taxis zunächst als Probebetrieb mit einem Fahrzeug testen. Für eine dauerhafte Umstellung soll der Einsatz von Fördergeldern des Sofortprogramms Saubere Luft geprüft werden. Der erste Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität ist ausgelaufen, laut Auskunft der Lotsenstelle ist jedoch mit einem weiteren Förderaufruf zu rechnen.

-      Ausbau der Beschleunigung an Lichtsignalanlagen für den Buslinienverkehr

-      Neu- und Ausbau von P+R- B+R-Anlagen im Ballungsraum Nürnberg

Fördermaßnahmen die von den Erlanger Stadtwerken (EStW) federführend beantragt werden:

-      Digitale Fahrgastinformation (DFI-Anzeiger)

-      Ausweitung uns Ausbau eines rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL) für den ÖPNV:
Die Einreichung eines Förderantrages für diese beiden Punkte wird momentan noch intern abgestimmt.

Weitere für die EStW im Masterplan verankerte Maßnahmen (Die Einreichung eines Förderantrags ist noch nicht abgestimmt worden):

-      Nachrüstung von Dieselbussen mit Abgasnachbehandlung

-      Anschaffung von Elektrobussen sowie die Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse und Elektrofahrzeuge

-      Anschaffung von Plug-In-Hybridbussen

Die Berücksichtigung im Masterplan ist keine Voraussetzung für Anträge auf alle Förderprogramme des Sofortprogramms Saubere Luft. Zudem entspricht die Aufnahme von Fördermaßnahmen in den Masterplan der Stadt Nürnberg keiner automatischen Beantragung von Fördermitteln. Die Einreichung von Förderanträgen muss im jeweiligen Förderaufruf direkt von der Stadt Erlangen oder einem städtischen Unternehmen erfolgen. Die Förderaufrufe für einzelne Förderprogramme werden vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur über die Laufzeit des Sofortprogramms bis 2020 verteilt veröffentlicht. Die Verwaltung prüft für jeden Förderaufruf im Einzelfall die Sinnhaftigkeit einer Antragsstellung.

Unabhängig vom Nürnberger Masterplan können Maßnahmen aus den Förderprogrammen „Elektrifizierung des Verkehrs“, „Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV“, „Verbesserung von Logistikkonzepten und Bündelung von Verkehrsströmen“, „Förderung des Radverkehrs“ und „Umweltbonus“ bei entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden.

 

Die o. g. Fördermaßnahmen DFI-Anzeiger und RBL sind zur Beantragung im aktuellen Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vorgesehen, dessen Frist am 31.08.2018 abläuft.

Nach neuestem Kenntnisstand ist der im Juli 2018 vorgesehene Beschluss des Masterplans seitens des Stadtrates Nürnberg noch nicht erfolgt. Der Masterplan wird aber fristgerecht bis zum 31.08.2018 dem Fördermittelgeber vorliegen, so dass auch Anträge für den aktuellen Förderaufruf möglich sind. Die Behandlung im Nürnberger Stadtrat erfolgt schnellstmöglich nach der Sommerpause.

 


Anlagen:

 Maßnahmen der Region im Masterplan der Stadt Nürnberg