Der Stadtrat ermächtigt die
Vertretung der Stadt Erlangen, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU
Erlangen GmbH folgende Beschlüsse zu fassen.
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.
2. Gemäß Vorschlag des Aufsichtsrats wird folgende Gewinnverwendung beschlossen:
a. Auf Zahlung einer Dividende wird für das Jahr 2017 verzichtet.
b. Der Bilanzgewinn von 3.440.429,70 € wird in voller Höhe der gesellschaftsvertraglichen Rücklage nach § 22 Abs. 1 der Satzung zugeführt.
3. Dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.
4. Der Konzernabschluss zum 31.12.2017 wird gebilligt.
- Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V., München, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.
- Der Geschäftsführer der GEWOBAU Erlangen GmbH wird ermächtigt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zu fassen:
a. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.
b. Dem Aufsichtsrat der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.
c. Die Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.
Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der
Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen GmbH abzugebenden Stimmen
bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des
Stadtrates der Zustimmung des Stadtrates.
Gemäß § 19 Abs. 1 q) der Satzung ist es auch Aufgabe der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen GmbH, ihre Zustimmung zu den Gesellschafterversammlungsbeschlüssen der 100%-igen Tochter GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zu erteilen. Diese Regelung gilt für alle Beteiligungen der GEWOBAU Erlangen GmbH, bei denen der mittelbare Anteil der Stadt Erlangen über 50% beträgt; Gesellschafterversammlungsbeschlüsse der übrigen Beteiligungen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats der GEWOBAU Erlangen GmbH.
Die vollständigen Jahresabschlüsse der Gesellschaften sowie der Konzernabschluss und die jeweiligen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers können bei der GEWOBAU Erlangen GmbH oder beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.
Sachbericht zum
Geschäftsjahr 2017:
1. Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen für 2017
Kennzahlen zur
Bilanz:
|
Konzern1) |
GEWOBAU GmbH |
GEWOBAU BtG |
|||
(in T€) |
2017 |
Vj. |
2017 |
Vj. |
2017 |
Vj. |
Bilanzsumme |
557.518 |
338.929 |
588.202 |
399.016 |
1.543 |
984 |
EK-Quote |
47,2% |
24,7% |
47,2% |
24,7% |
1,6% |
2,5% |
Investitionen2) |
36.240 |
24.190 |
36.047 |
23.707 |
197 |
645 |
Kreditaufnahme2) |
28.735 |
19.207 |
28.735 |
19.207 |
-- |
-- |
1)
bereinigt um
„interne“ Leistungs- und Kapitalbeziehungen zwischen GEWOBAU Erlangen GmbH und
GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH
2)
ohne Einbringung Erbbaurechtsgrundstücke;
Kreditaufnahme ohne interne Kredite u. Umschuldungen
Kennzahlen zur GuV:
|
Konzern |
GEWOBAU GmbH |
GEWOBAU BtG |
|||
(in T€) |
2017 |
Vj. |
2017 |
Vj. |
2017 |
Vj. |
Jahresüberschuss |
3.823 |
3.642 |
3.823 |
3.638 |
0 |
8 |
Ergebnisabführung |
|
|
|
|
208 |
168 |
Unternehmensleistung |
52.504 |
51.361 |
52.855 |
51.673 |
2.723 |
2.362 |
Instandhaltungsaufwand |
6.806 |
8.622 |
8.288 |
9.618 |
-- |
-- |
Personalaufwand |
5.915 |
5.424 |
4.408 |
4.026 |
1.507 |
1.398 |
Sonstige Kennzahlen:
|
Konzern |
GEWOBAU GmbH |
GEWOBAU BtG |
|||
(in T€) |
2017 |
Vj. |
2017 |
Vj. |
2017 |
Vj. |
Anzahl der WE |
8.199 |
8.135 |
8.199 |
8.135 |
-- |
-- |
Mitarbeiter |
106 |
101 |
76 |
74 |
30 |
27 |
Cash Flow |
12.130 |
13.385 |
11.788 |
13.115 |
139 |
98 |
Die Bilanzen und GuVs sind in Anlage 3 – 5 wiedergegeben. Zur ausführlichen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf wird auf den zusammengefassten Lagebericht für Konzern und GEWOBAU Erlangen GmbH (Anlage 3) und auf den Lagebericht der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH (Anlage 4) verwiesen.
2. Berichte des Abschlussprüfers
Die Jahresabschlüsse und die Konzernbilanz zum 31.12.2017 wurden zum vierten Mal in Folge vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V., München (Konzernabschluss und Jahresabschluss GEWOBAU Erlangen GmbH) bzw. von der Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München (GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH) geprüft. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer war jeweils Herr WP Hans Maier.
Mit Datum vom 27. April 2018 wurde in allen Fällen ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat empfiehlt, dieselben Abschlussprüfer ein fünftes Mal in Folge mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2018 zu beauftragen.
3. Berichte und Beschlussempfehlungen der
Aufsichtsräte zum Jahresabschluss
Zur Tätigkeit der Aufsichtsräte der GEWOBAU Erlangen GmbH und der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie zum Ergebnis ihrer Prüfung der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses wird auf die Berichte der Aufsichtsräte an die jeweilige Gesellschafterversammlung in der Anlage 1 und 2 verwiesen.
Die Aufsichtsräte der GEWOBAU Erlangen GmbH und der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH haben die Jahresabschlüsse der beiden Gesellschaften und den Konzernabschluss in ihrer Sitzung am 29.06.2018 geprüft. Sie empfehlen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen, die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 wie vorgelegt festzustellen und den Konzernabschluss zu billigen. (Hier genügt die „Billigung“, da Konzernabschlüsse nicht „festzustellen“ sind.)
Mit Beschlüssen vom 29.06.2018 haben die Aufsichtsräte der Geschäftsführung beider Gesellschaften Entlastung erteilt. Für die Entlastung der Aufsichtsräte sind die jeweiligen Gesellschafterversammlungen zuständig.
4. Gewinnverwendungsbeschluss
Gemäß § 22 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GEWOBAU Erlangen GmbH sind mindestens 10% des Jahresüberschusses jährlich einer besonderen Rücklage zuzuführen, die wie eine gesetzliche Rücklage nach Aktienrecht zu verwenden ist, bis die Hälfte des Stammkapitals erreicht ist. Durch die Stammkapitalerhöhung im Jahr 2017 um 9 Mio. € im Zusammenhang mit der Einlage der Erbbaurechtsgrundstücke ist diese Rücklage nun um insgesamt 4,5 Mio. € zu erhöhen.
10% des Jahresüberschusses von 3.822.699,67 € wurden dieser „gesellschaftsvertraglichen Rücklage“ bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses zugeführt, wie in der Satzung vorgeschrieben. Die verbliebenen 90%, der sog. „Bilanzgewinn“ in Höhe von 3.440.429,70 €, stehen der Gesellschafterversammlung zur Gewinnverwendung zur Verfügung. Der Aufsichtsrat der GEWOBAU Erlangen GmbH folgt dem Vorschlag der Geschäftsführung, auf eine Ausschüttung zu verzichten. In der Aufsichtsratssitzung vom 29.06.2018 wurde die Idee entwickelt, den Bilanzgewinn ebenfalls der gesellschaftsvertraglichen Rücklage zuzuführen, um möglichst schnell die Vorgabe der Satzung zu erfüllen.
Für die GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der GEWOBAU Erlangen GmbH kein Gewinnverwendungsbeschluss benötigt.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht des Aufsichtsrats der GEWOBAU Erlangen GmbH
Anlage 2: Bericht des Aufsichtsrats der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH
Anlage 3: Bilanz, GuV und zusammengefasster Lagebericht des Konzerns zum 31.12.2017
Anlage 4: Bilanz, GuV der GEWOBAU Erlangen GmbH zum 31.12.2017
Anlage 5: Bilanz, GuV und Lagebericht der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017