1.
Über die Angelegenheit „Planung eines neuen
Stadtteils zwischen Büchenbach und Steudach“ findet am 14.10.2018 zusammen mit
der Landtagswahl (vorbehaltlich der Genehmigung des Bayerisches
Staatsministerium des Innern und für Integration) ein Bürgerentscheid statt.
2.
Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Untersuchung für ein neues Stadtviertel im
Stadtwesten zwischen Büchenbach und Steudach (Erlangen West III) weitergeführt
wird?
O Ja O
Nein“
(vgl. Anlage 1)
3.
Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger
über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage 2
(einschließlich Karte, Anlage 2a) erfolgen.
4. Der Antrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 094/2018 vom 21.06.2018 (vgl. Anlage 3) ist damit bearbeitet.
Der Stadtrat kann gemäß Art. 18a Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)
beschließen, dass über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt
ein Bürgerentscheid stattfindet (sog. Ratsbegehren). Die Bauleitplanung und die
städtebauliche Entwicklung gehören zum eigenen Wirkungskreis der Stadt.
In der Stadtratssitzung am 16. Mai 2018 hatte der Stadtrat zunächst
mehrheitlich beschlossen, für den Bereich „Erlangen West III“ vorbereitende
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4
Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Mit dem Antrag der ödp Nr. 094/2018 vom
21.06.2018 wird nunmehr für den Tag der bayerischen Landtags- und
Bezirkstagswahl am 14. Oktober 2018 die Durchführung eines Bürgerentscheides im
Wege eines Ratsbegehrens beantragt. Auf die beigefügte Anlage 3 wird verwiesen.
Als Tag
Nach § 22 Abs. 1 BBS entscheidet der Stadtrat über die Gestaltung der Stimmzettel. Gemäß § 22 Abs. 2 BBS enthält der Stimmzettel nur die Fragestellung des Bürgerentscheids.
Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über Gegenstand und Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet (§ 21 BBS).
Bei
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Stimmzettel zum Bürgerentscheid
2. Information der Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid
2a. Karte zur Information zum Bürgerentscheid
3. ödp-Antrag Nr. 094/2018