Betreff
Vollzug der Landschaftsschutzverordnung der Stadt Erlangen; Hundeanleinpflicht im Regnitztal
Vorlage
31/193/2018
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zahlreiche Beschwerden von Naturschutzverbänden, Landwirten, Jägern und Erholungssuchenden über freilaufende Hunde im Regnitztal haben dazu geführt, dass die untere Naturschutzbehörde durch eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung im Jahr 2015 eine temporäre Anleinpflicht (zwischen März und Ende August) für Hunde verfügt hat. Primäres Ziel ist es, bodenbrütende Vogelarten während ihrer Brutzeit vor Störungen zu bewahren und den Regnitzgrund für die heimische Vogelwelt dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Alle europäischen Vogelarten gelten nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes als besonders (wenn nicht streng) geschützt.

 

Nach Inkrafttreten der Anleinpflicht wurde die städt. Naturschutzwacht zum 01.07.2015 um eine Person verstärkt. Zahlreiche Gespräche mit Hundehaltern und eine konsequente Überwachung haben inzwischen dazu geführt, dass die Leinenpflicht bei der Bevölkerung, mit wenigen Ausnahmen, akzeptiert ist.

Die Jagdgenossenschaft Alterlangen teilte diese Einschätzung in ihrer Sitzung am 28.02.2018. Auch in Gesprächen mit den örtlichen Landwirten wird wiederholt deutlich, dass durch die Anleinpflicht eine deutliche Beruhigung des Wiesengrundes erzielt wurde. Die örtlichen Naturschutzverbände bekräftigen dies ebenfalls.

 


Anlagen: