Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8
Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die
Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über
den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand
der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des
Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2018 bis 30.06.2018.
Entwicklung des Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom
30.06.2018
Zum
30.06.2018 besteht ein Gewinn i.H.v. 55 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender
Daten).
Aufgrund
des Tarifabschlusses und weiterer Faktoren entwickelt sich der Personalaufwand
höher als im Wirtschaftsplan prognostiziert. Dem entgegen wirkt eine deutlich
niedrigere Zweckverbandsumlage im Bereich der Abfallwirtschaft. Für aktuell
umzusetzende Sicherheitsanforderungen (Brandschutz Bestandsgebäude, Wegesicherung
im Forst u.a.) zeichnet sich eine Lösung in Zusammenarbeit mit der Kämmerei ab.
Investitionen / Finanzplan
Die
Ausgaben für Sachanlagen liegen noch hinter dem Plan zurück, nachdem der
Haushalt erst Ende April genehmigt wurde (die u.a. Investitionen beruhen im
Wesentlichen auf Ermächtigungen des Vorjahres).
Das neue
Pfortengebäude wurde mittlerweile bezogen, die Außenanlagen werden jetzt im
nächsten Schritt fertiggestellt.
Anlagen: