Betreff
EB 77: Feststellung des Jahresabschlusses 2017
(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/021/2018
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

2.    Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2017 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von 892.560,12 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.048.732,53 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.941.292,65 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB 77

Der Jahresabschluss 2017 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April 2018 aufgestellt.
Er enthält:

- Bilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und wurde im April/Mai 2018 durchgeführt.

 

Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs „Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77)“ der Stadt Erlangen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:

 

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft, sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“

 

Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2017 weiter verbessert, die mit der Stadtkämmerei und dem Beteiligungsmanagement 2014 vereinbarten Maßnahmen insbesondere zur Liquiditätssicherung zeigen Wirkung und sind fortzuführen.

Der Wirtschaftsprüfer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Vortrag des Jahresergebnisses aufgrund der nach wie vor niedrigen Kapitalausstattung des Betriebs weiterhin geboten ist. Weitere Informationen können der Anlage entnommen werden (s.u.).

.

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 24. Oktober 2018.

Der geprüfte Jahresabschluss 2017 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 25. Oktober 2018 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 17. Juli 2018

- Behandlung im Revisionsausschuss am 24. Oktober 2018

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 25. Oktober 2018

 

4.   Ressourcen: Siehe Prüfbericht des BKPV.

 


Anlagen:        Der Prüfbericht des BKPV wird entsprechend der Empfehlung des Beteiligungsmanagements der Stadt Erlangen als nichtöffentliche Anlage zu einer MzK im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügt.