Betreff
Niederflurpapierkörbe in der Innenstadt; Fraktionsantrag Grüne Liste 077/2017
Vorlage
772/025/2018
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausstattung der Innenstadt mit Papierkörben auch künftig unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Belange sowie mengenmäßig bedarfsgerecht vorzunehmen. Das Prinzip der kurzen Wege von Aufenthaltsort und Papierkorb ist beizubehalten.

2. Von Unterflurpapierkörben und nach Wertstoffen getrennten Papierkörben ist aus Gründen der unterirdischen Leitungssituation und der Schonung von Wurzelbereichen in Grünanlagen sowie des Platzbedarfes abzusehen.

3. Auf städtebaulicher Planungsebene werden Standortfragen und Machbarkeit von unterirdischen Wertstoffcontainern und im Rahmen der Erschließungsplanung deren technische Umsetzbarkeit geprüft.

4. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste 077/2017 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ist-Situation Papierkorbleerung Innenstadt
Die Papierkorbleerung im Straßenraum/in der Fußgängerzone entlang der Erlanger Innenstadt erfolgt Mo bis Fr morgens und nachmittags, sowie Sa und So morgens.In den Sommermonaten arbeiten die Mitarbeiter der Innenstadtgruppe zeitversetzt bis ca.18:30 Uhr, um den Bedarf in der wärmeren Jahreszeit (viele Menschen halten sich im Freien auf…) gerecht zu werden.
Dabei ist die Papierkorbleerung Bestandteil der Innenstadtreinigung, die auch die Flächenreinigung und insbesondere die Reinigung des Umfeldes von Papierkörben einschließt. Diese beinhaltet nicht nur das Aufnehmen von Abfällen außerhalb der Papierkörbe, sondern auch die Beseitigung z.B. von Eisresten und Sonstigem.
Erfahrungen in diesem Bereich zeigen, dass die Papierkörbe bei Leerung einen durchschnittlichen Füllstand von ca. 70% ausweisen. D.h. Menge und Größen der aufgestellten Papierkörbe sind ausreichend und in Laufrichtungen und an Aufenthaltsorten (z.B. Bänken, Bushaltestellen…) gut platziert aufgestellt.
Der Bedarf an Papierkorbvolumen steigt bei Veranstaltungen und bei vermehrten Aufenthalten im Freien, auf Plätzen und in Grünanlagen. EB 77 reagiert hierauf mit bedarfsorientierten und saisonalen Papierkorbleerungen und Flächenreinigungen.
Veranstalter werden in der Regel mit der eigenverantwortlichen Aufstellung von Abfallbehältnissen für die Dauer der Veranstaltungen beauflagt. Bei Beauftragung der Straßenreinigung oder der Abfallwirtschaft werden gegen Kostenerstattung  bedarfsgerecht zusätzliche Papierkörbe bzw. Abfallbehälter aufgestellt.
Im Betriebshof des EB 77 werden die Wertstoffe Glas, Metalle/Dosen und Papier/Kartonnagen aus den Papierkorbinhalten grob separiert und einer Verwertung zugeführt.


Die Abteilung Straßenreinigung des EB77 hat die Themen der Ausstattung der Innenstadt mit Unterflurabfallbehältern, ggf. nach Abfallfraktionen getrennt, ggf. mit Sensorausstattung sowie Unterfluranlagen  im  Wertstoffcontainerbereich mit den Abteilungen Stadterneuerung (zuständig für das Erlanger Stadtbild) und der Abteilung Stadtgrün geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis.

Einsatz von Unterflurpapierkörben
Unterflurpapierkörbe haben Einbautiefen zwischen 0,50 m und 1,25 m. Die Leerung erfolgt mittels Saugtechnik mit gesonderter Fahrzeugtechnik. Hierfür ist die Anfahrbarkeit zu jedem Unterflurpapierkorb für Kleinkehrmaschinen bis 5 Tonnen Gesamtgewicht oder für Großkehrmaschinen bis 19 Tonnen Gesamtgewicht erforderlich. Aus diesem Grund wäre mit der Notwendigkeit geänderter Platzierungen zu rechnen.
In der Innenstadt wurde die bisherige Platzierung der Papierkörbe durch die Abt. Stadterneuerung gestalterisch und technisch festgelegt und mit dem EB 77 abgestimmt.
Aus Sicht der Stadterneuerung sollten die bisherigen Abfallbehälter hinsichtlich Größe, Gestaltung und mit Standort möglichst direkt neben einer Sitzbank beibehalten werden. Sitzbank und Abfallbehälter bilden eine Einheit. So kann der Abfall an der Stelle, wo er anfällt, auch entsorgt werden. Abfallbehälter, die auf kurzen Wegen erreichbar sind, werden besser von den Nutzern angenommen.
Der nachträgliche Austausch bisheriger Abfallbehälter durch größere Unterflurabfallbehälter im Bereich der Innenstadt wird kritisch gesehen, da sich durch den dichten Leitungsbestand im Stadtboden und die begrenzten Anfahrtsmöglichkeiten für größere Leerungsfahrzeuge kaum Standorte eignen. So ist die komplette Umstellung des Systems in der Innenstadt wahrscheinlich nicht umsetzbar und der Betrieb von zwei unterschiedlichen Systemen (Handleerung und maschinelle Leerung) schwierig und ineffizient.

Auch die Abteilung Stadtgrün bestätigt, dass der Einsatz von Unterflurpapierkörben innerhalb städtischer Grünanlagen nur eingeschränkt möglich ist, da diese zum Schutz des Baumbestandes nur außerhalb des Wurzel- und Kronenbereichs eingerichtet werden können. Auch die Anfahrbarkeit der Leerungsfahrzeuge kann nur über befestigte Wege gewährleistet werden, da die schweren Fahrzeuge auf schwachbefestigten Flächen oder Rasenflächen zu Schäden an den Grünanlagen führen können.
Auch in Grünanlagen werden Papierkörbe üblicherweise den einzelnen Sitzplätzen zugeordnet, um von den Besucher/innen genutzt zu werden. Sitzplätze befinden sich häufig unter Bäumen und außerhalb befestigter Flächen, so dass diese Standorte für Unterfluranlagen nicht geeignet sind.


Aufwand und Technik Unterflurpapierkörbe
Der Aufwand selbst für eine probeweise Umsetzung mit einigen wenigen Unterflurpapierkörben im befestigten Innenstadtbereich ist erheblich. Die Anschaffungskosten eines Unterflurpapierkorbes mit 640 l Fassungsvermögen liegen bei ca. 2.200 €; hinzu kommen die Einbaukosten (mind. 2.000 €) wobei diese je nach Untergrund und notwendiger Pflasterarbeiten auch höher liegen können.

Neben den baulichen Problemen ist auch die erforderliche Technik mit dem hierfür qualifizierten Personal, das auch für einzelne Unterflurpapierkörbe notwendig ist, derzeit nicht vorhanden. Zudem ergeben sich zwei verschiedene Entleerungssysteme (maschinell und manuell), die nebeneinander nicht wirtschaftlich sind und zu einem erhöhten Personal- und Fahrzeugaufwand führen.


Papierkörbe mit getrennter Wertstofferfassung
Für die Umsetzung der getrennten Erfassung von Abfallfraktionen in der Innenstadt bedarf es sowohl bei Unterflur-,  als auch für oberirdische Abfallsammelsysteme wesentlich mehr Platz im öffentlichen Straßenraum und in Grünanlagen.
Absaugsysteme für Unterflurpapierkörbe saugen stets in einen Fahrzeugbehälter, was wiederum je Abfallfraktion eine gesonderte Entleerungstour erfordern würde.
Die Papierkorbinhalte werden im Betriebshof grob in die Wertstoffe Glas, Metall, Papier / Kartonnagen separiert und einer getrennten Verwertung zugeführt.

Erfahrungen zur Trennschärfe bei der Aufstellung von Papierkörben für verschiedene Abfallfraktionen sind leider negativ. Da nur sortenrein getrennte Wertstoffe letztendlich gut verwertbar sind, sieht EB 77 keinen ökologischen Mehrgewinn und rät von einer nach Restabfall und Wertstoffen getrennten Erfassung von Papierkorbinhalten im öffentlichen Raum ab.

Sensoren gesteuerte Füllstandmessung
Der EB 77 steht im Kontakt mit einer  Erlanger Studentengruppe zur Umsetzung von Smart City Produkten. Nach positiven Ausgang der Förderbewilligung ist zunächst eine Zusammenarbeit im Pilotprojekt zur automatischen Füllstandüberwachung von Streugutkästen vorgesehen.
Erfahrungen hieraus könnten auch für eine über Sensoren gesteuerte Füllstandmessung bei Papierkörben genutzt werden. Bei dieser Anwendung wären aber auch sensorische Fehlmeldungen, hervorgerufen durch großvolumige Verstopfungen im oberen Bereich der Sensorik des Behälters bei sonstig leerem Papierkorb, zu lösen. Füllstandabhängige Leerungen können auch zu kreuzenden Leerfahrten in der Innenstadt und zu Vorbeifahrten an weniger befüllten Papierkörben führen.

 

Unterflurbehälter an Wertstoffcontainerstandplätzen
Den Einsatz von Unterfluranlagen im Wertstoffcontainerbereich (Glas weiß, grün, braun und Metall/Dosen) sehen die beteiligten Bereiche insbesondere wegen der erhofften Verbesserung des Stadtbildes grundsätzlich positiv.

Die aktuelle Abstimmungsvereinbarung des Systembetreibers Duales System Deutschland enthält noch eine Leerungsverpflichtung des beauftragten Entsorgers für Unterflursysteme. Nach neuem Verpackungsgesetz sind über den bisherigen Standard hinausgehende Dienstleistungen im Rahmen des Abschlusses künftiger Abstimmungsvereinbarungen neu zu verhandeln bzw. von den Kommunen zu finanzieren.
Ebenso von den Kommunen zu finanzieren wären die Unterfluranlagen selbst.
Diese kosten mit 4 unterirdischen Behältern rund 24.000 Euro netto; hinzu kommen noch die Baukosten von mind. 20.000 Euro (je nach Untergrund, Ausführung können hier die Ausgaben auch wesentlich höher liegen).

Im Innenstadtbereich bestehen allerdings dieselben Probleme mit Leitungen, Bäumen, Wurzelbereichen etc.; daher ist eine Umsetzung nur mit erheblichem Personal- und Kostenaufwand möglich.

Für bereits vorhandene etablierte Wertstoffcontainerstandplätze müssten gegebenenfalls neue Standorte gefunden werden, was erfahrungsgemäß sehr schwierig ist.
Für häufig an Wertstoffcontainerstandplätzen bereitgestellte Altkleidercontainer, Elektrokleingerätebehälter und Streugutbehälter für Bürgerinnen und Bürger sind im Fall von Unterflurbehältern an Wertstoffcontainerstandplätzen andere separate Standorte zu finden.
Auch wenn Unterfluranlagen aus stadtgestalterischer Sicht in der gewachsenen Innenstadt wünschenswert sind, ist deren Errichtung in Neubaugebieten wesentlich einfacher und vor allem realistischer, sofern die Unterfluranlagen bereits bei der Bebauungsplanung als Nebenanlage einbezogen werden.
EB77 wird daher im Rahmen der Bebauungsplanung den Einsatz von Unterflurcontainern prüfen und wenn möglich umsetzen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:    Fraktionsantrag Grüne Liste 077/2017 Niederflurpapierkörbe in der Innenstadt