(CSU-Fraktionsantrag 096/2018)
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag 096/2018 ist damit bearbeitet.
Sachbericht
Der Stadtrat
Erlangen hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 die Einleitung vorbereitender
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich
„Erlangen West III“ beschlossen.
Der
CSU-Fraktionsantrag 096/2018 stellt Nachfragen zu einzelnen Themen:
- Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft
von Eigentümern und Pächtern
- Zuständigkeit des örtlichen
Gutachterausschusses
- Entwicklungsunbeeinflusster
Anfangswert der Grundstücke
- Eigentumsverhältnisse
Die Nachfragen
werden im Folgenden beantwortet.
Prüfung der
Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern und Pächtern
Die
Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Pächter ist aktuell nicht bekannt.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden die Mitwirkungsbereitschaft
und die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
ergebnisoffen ermittelt werden.
Die Verwaltung wird
im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen mit den Eigentümern und Pächtern
Kontakt aufnehmen und die Eigentümer und Pächter über die Planungen für einen
neuen Stadtteil informieren. Ein Fragebogen wird versendet und die nötigen
Gespräche werden geführt.
Zuständigkeit des
örtlichen Gutachterausschusses
Nach dem
Baugesetzbuch ist für Wertgutachten immer der Gutachterausschuss zuständig, in
dessen Bereich die zu bewertenden Grundstücke liegen.
Die Unabhängigkeit
des Gutachterausschusses ist bei Wertermittlungen immer gewährleistet. So
gehören zum Beispiel im Falle der Beauftragung eines Wertgutachtens durch die
Stadt Erlangen dem beurteilenden Gremium keine Gutachter an, deren Arbeitgeber
die Stadt Erlangen ist.
Entwicklungsunbeeinflusster
Anfangswert der Grundstücke
Mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Einleitung Vorbereitender Untersuchungen wird die Qualität
der Grundstücke eingefroren. Die Qualität von Grundstücken wird durch die
verkehrswertbeeinflussenden rechtlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und
die Lage von Grundstücken zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmt.
Ab diesem Zeitpunkt
werden Werterhöhungen, die lediglich durch die Aussicht auf eine Entwicklung
durch ihre Vorbereitung oder Durchführung eintreten, nur insoweit
berücksichtigt, als der Betroffene diese Werterhöhungen durch eigene
Aufwendungen zulässigerweise bewirkt hat.
Demgegenüber werden
Änderungen in den allgemeinen Wertverhältnissen auf dem Grundstücksmarkt immer
berücksichtigt.
Zum jetzigen
Zeitpunkt ist die Qualität und der Wert der Grundstücke im Untersuchungsbereich
noch nicht ermittelt worden.
Der
Gutachterausschuss wurde von der Verwaltung auch noch nicht beauftragt.
Die aktuell in der
Bodenrichtwertkarte dargestellten Werte nehmen das Ergebnis eines kommenden
Gutachtens nicht vorweg. Eine Einzelbetrachtung ist erforderlich. Das Ergebnis
des Gutachtens bleibt abzuwarten.
Eigentumsverhältnisse
Im Rahmen der
Vorbreitenden Untersuchungen werden die Grundstücksverhältnisse im
Untersuchungsbereich geprüft. Städtische Grundstücke und eventuelle Grundstücke
des Freistaats werden dabei genauso betrachtet wie private Grundstücke.
Die Erfahrungen der
Stadt Erlangen aus den Entwicklungsmaßnahmen Erlangen West und Erlangen-West II
zeigen, dass der Erfolg von Entwicklungsmaßnahmen nicht von einem breiten
Grundbesitz der Stadt im Vorfeld der Einleitung vorbereitender Untersuchungen
abhängt.
Anlagen: Fraktionsantrag 096/2018 der
CSU-Stadtratsfraktion
Antrag zum
Stadtrat am 28. Juni 2018
hier:
Entwicklungsgebiet Erlangen West III – Nachfragen