Betreff
Fahrtkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Stadtratsmitglieder;
Einbeziehung von Stadtratsmitgliedern in das VGN-Firmen-Abo
Vorlage
13/257/2018
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Mitglieder des Stadtrates können am VGN-FirmenAbo der Stadt Erlangen unter den gleichen Voraussetzungen wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Beschäftigte der Stadt Erlangen, die dauerhaft den öffentlichen Personennahverkehr nutzen werden mit 20 Euro pro Monat gefördert. Das VGN-FirmenAbo bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Erlangen seit 01.12.2017 weitere Vergünstigungen bis zu 15 %. Die Rabattstaffelung ist abhängig vom Zuschuss der Stadt Erlangen, von zusätzlichen Neukunden und einer möglichen Jahresvorauszahlung.

Beschäftigte können bei Inanspruchnahme der Förderung des VGN-FirmenAbos keinen Parkplatz der Stadt beanspruchen.

Nach Auskunft des VGN können Stadtratsmitglieder unter den gleichen Voraussetzungen wie Beschäftigte am VGN-FirmenAbo teilnehmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Förderung der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Stadt Erlangen wird weiter ausgebaut, indem auch Stadtratsmitglieder am VGN-FirmenAbo teilnehmen können.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Möglichkeit der Teilnahme von Stadtratsmitgliedern am VGN-FirmenAbo wird durch den Beschluss des Stadtrats eröffnet. Ein Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 der Bayerischen Gemeindeordnung von einzelnen Stadtratsmitgliedern, die das VGN-FirmenAbo in Zukunft nutzen möchten, kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um einen individuellen Einzelvorteil des Mitglieds handelt. Es besteht für alle Stadtratsmitglieder die Möglichkeit am VGN-FirmenAbo teilzunehmen.

Das Bürgermeister-  und Presseamt informiert die Mitglieder des Stadtrates über die Möglichkeit und Formen der Beantragung. Informationen können auch der Anlage entnommen werden.

Das Personal- und Organisationsamt betreut das VGN-FirmenAbo und zahlt den berechtigten Stadtratsmitgliedern die Förderung gleichzeitig mit der Aufwandsentschädigung aus. Die Pauschalversteuerung in Höhe von 15 % wird durch die Stadt Erlangen getragen.

Die VAG erhebt für die Abwicklung der VGN-FirmenAbo-Prozesse ein Entgelt von derzeit 1 Euro pro Monat und Abo-Inhaber. Das Entgelt wird durch die Stadt Erlangen getragen und nicht auf die Mitglieder des Stadtrates umgelegt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

292,80 € jährl. pro teilnehmendes StR-Mitglied

bei Sachkonto: s.u.

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk   130090/11110010/Sachkonto für Aufwandsentschädigungen Stadtratsmitglieder

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Info-Flyer FirmenAbo Stadt Erlangen