Betreff
Ferienbetreuung an der Friedrich-Rückert-Schule; Protokollvermerk aus der 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
40/162/2018
Aktenzeichen
IV/40
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Bildungsausschuss am 03.05.2018 wurde einstimmig die Einrichtung eines gebundenen Ganz-tagszweiges an der Friedrich-Rückert-Schule beschlossen. Der Sitzungsvorlage war neben anderen Anlagen auch der Antrag der Schule beigefügt. Darin wurde zur Ferienbetreuung ausgesagt, dass diese künftig durch die VHS getragen wird.

Diese Aussage führte im Jugendhilfeausschuss am 06.06.2018 beim Kinderschutzbund verständlicherweise zu Irritationen.

 

Tatsächlich gab es zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine konkreten Pläne für eine wie auch immer organisierte Ferienbetreuung, sondern lediglich die Überlegung, im Bedarfsfall eine Ferienbetreuung für die Ganztagskinder (ggf. nach dem Muster der Ferienbetreuung an der Hermann-Hedenus-Grundschule) einzurichten, um die Attraktivität des Ganztagszuges zu steigern und den Eltern ein Perspektive für die großen Ferien geben zu können. Da die Trägerschaft für die gebundene Ganztagsklassen der VHS übertragen wurde, wurde irrtümlicherweise angenommen, dass diese auch automatisch die Ferienbetreuung sicherstellen würde.

Zwischenzeitlich tauschte sich die Schulleitung der Friedrich-Rückert-Schule/ Frau Gerhardt und der Kinderschutzbund/ Frau Will zu dieser Thematik telefonisch aus. Es besteht Einigkeit, dass die bisherigen bewährten Ferienmaßnahmen des Kinderschutzbundes in jedem Fall weitergeführt werden sollen. Da es keinen Sinn macht, parallel zwei Maßnahmen an einem Standort anzubieten, wurde folgende Absprache getroffen:

Die Ferienbetreuung in den Herbst- und Faschingsferien bleibt unverändert beim Kinderschutzbund. Der Kinderschutzbund wird in dieser Ferienbetreuung auch die Kinder der Ganztagsklassen aufnehmen. Im Bedarfsfall könnten in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien weitere Ferienmaßnahmen über die VHS abgedeckt werden. Hierbei handelt es sich dann allerdings um ein vorrangiges Angebot für die Ganztagskinder. Vor Einrichtung einer evtl. benötigten Ferienbetreuung ab Ostern 2019 wird die Maßnahme mit dem Bündnis für Familie im Arbeitskreis Ferienbetreuung abgestimmt. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Maßnahmen des Familienbündnisses keine negativen Auswirkungen geben wird.

Die Kosten der Ferienbetreuungen werden sich an den Sätzen für die Ferienbetreuung orientieren, die vom Bündnis für Familie - Arbeitskreis Ferienbetreuung festgelegt wurden. Insofern wird es auch keine höheren finanziellen Belastungen für Familien geben.

 

Die Verwaltung bedauert die entstandenen Irritationen aufgrund der missverständlichen Formulierung und hofft, dass mit dem obigen Sachbericht klar gestellt werden konnte, dass bewährte Angebote weitergeführt werden und bei Bedarf um weitere Angebote ergänzt werden.