Betreff
SSP - Verschiebung Sporthallensanierung am Ohm-Gymnasium
Vorlage
242/277/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Ohm-Gymnasium hat insgesamt einen Schulsportbedarf für 4 Sporthalleneinheiten. Im Bestand sind am Ohm-Gymnasium im nord-westlichen Grundstücksbereich (Am Röthelheim) insgesamt 3 Sporthallen vorhanden, von denen allerdings nur eine Einheit die notwendige Mindestgröße gemäß Schulbaurichtlinien aufweist, so dass bei einer Sanierung des Bestandes vom Zuschussgeber nur 2 Sporthalleinheiten anerkannt werden. Dies ergaben Vorgespräche bei der Regierung von Mittelfranken. Der verbleibende Bedarf von 2 Sporthalleneinheiten für das Ohm-Gymnasium wird in räumlicher Nähe in der Vierfachhalle im Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ) an der Hartmannstraße untergebracht.

Der Zeitplan für die Vierfachhalle am BBGZ sieht gemäß Vorentwurfsbeschluss (StR 16.05.2018, Vorlage Nr. 242/259/2018) eine Bauzeit von Sommer 2019 bis 2021 vor. Vom Ablauf her ist es zweckmäßig, erst diese 2 neuen Sporthalleneinheiten fertig zu stellen, bevor eine Sanierung der bestehenden Hallen am Ohm-Gymnasium begonnen wird, da ansonsten der Schule während der Sanierung gar keine Sporthallenflächen zur Nutzung zur Verfügung stehen würden.

 

Für die im Rahmen des Schulsanierungsprogramms (SSP) 2011 (STR 242/157/2011) beschlossene Generalsanierung der Sporthallen als Doppelsporthalle sind im Haushalt 2018 erstmals 50.000 € bereit gestellt und zusammen mit Folgejahren insgesamt 2.135.000 € Haushaltsmittel vorgesehen. Demnach wäre ein Planungsbeginn noch in 2018 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt eine Verschiebung der Maßnahme vor. Für die Sanierung der Ohm-Sporthallen wäre ein Planungsbeginn in 2020 und eine bauliche Realisierung ab 2022 aus heutiger Sicht der frühestmögliche sinnvolle Zeitpunkt für die Umsetzung dieses SSP-Projektes.

 

Der Kostenansatz beruht auf einer Grobkostenabschätzung aus 2011 und beinhaltet nur die Sporthallenflächen ohne eine Sanierung der vorhandenen Unterkellerung. Aus heutiger Sicht ist mit realistischeren Grobkosten in Höhe von 5.000.000 € für das Projekt zu rechnen, die im Haushalt ab 2019 berücksichtigt werden sollen.

 


Anlagen:             keine