Betreff
Schaffung einer temporären Kindertageseinrichtung zur Deckung des vorübergehenden Bedarfs an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen im Stadtgebiet Erlangen
Vorlage
512/056/2018
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage
  1. Für den vorübergehenden Bedarf an Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet von Erlangen werden 80 Kindergarten- und 24 Krippenplätze für maximal fünf Jahre vorübergehende als bedarfsnotwendig anerkannt. 

 

  1. Dem vorgeschlagenen Standort für eine temporäre Kindertageseinrichtung am östlichen Ende des Buckenhofer Wegs wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt unter städtischer Trägerschaft zügig voranzutreiben und zu realisieren. Die Verwaltung meldet die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die notwendigen Planstellen für den HH 2019 an.

  


Stellungnahme der Jugendhilfeplanung:

Der Bedarf an vorübergehenden Betreuungsplätzen im U3- und Kindergartenalter wird ausführlich in der Vorlage 51/159/2018 dargestellt. Daher wird hier nur kurz die Zusammenfassung beschrieben:


Das Jugendamt ist seit Herbst 2016 intensiv bestrebt, bei freien Trägern und in städtischer Trägerschaft neue Betreuungsplätze zu realisieren. Mittlerweile wurde deutlich, dass die zusätzlichen, geplanten regulären Betreuungsplätze im U3- und Kindergartenalter nicht in dem Tempo realisiert werden können, in dem sie für die in Erlangen lebenden Kindern und Familien benötigt werden. Daher ist die Schaffung von vorübergehenden Betreuungsplätzen im U3- und Kindergartenalter notwendig:

 

  • Bedarf an vorübergehenden Plätzen im U3-Bereich:

2018

2019

2020

2021

2022

215 Plätze

174 Plätze

150 Plätze

83 Plätze

12 Plätze

 

  • Bedarf an vorübergehenden Plätzen im Kindergarten-Bereich:

 

2018

2019

2020

232 Plätze

384 Plätze

262 Plätze

 

Die geplanten 24 Krippen- und 80 Kindergartenplätze der temporären Kindertageseinrichtung am östlichen Ende des Buckenhofer Wegs sind daher notwendig, um den Bedarf an vorübergehenden Betreuungsplätzen im U3- und Kindergartenalter zu decken.

 

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bedarfsdeckung von vorübergehend benötigten Betreuungsplätzen

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für den temporären Bedarf an Betreuungsplätzen wird im Stadtteil Bruck auf dem im beiliegenden Lageplan dargestellten Grundstück eine Interims-Kindertageseinrichtung mit 80 Kindergarten- und 24 Krippenplätzen für die Dauer von max. fünf Jahren errichtet und in städtischer Trägerschaft betrieben.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das im beiliegenden Lageplan dargestellte Grundstück wurde als  geeignet für eine Interims-Kindertageseinrichtung befunden. Es kann dort temporär eine Einrichtung für drei Kindergartengruppen mit insgesamt 80 Plätzen und zwei Krippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen untergebracht werden.

 

Diese Interimslösung steht Kindern aus Bruck und aus dem gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Die Maßnahme stellt einen Teil der Umsetzung der Stadtratsvorlage 51/159/2018 dar, der in gleicher Sitzung beraten wird und den bestehenden temporären Kinderbetreuungsbedarf im Stadtgebiet Erlangen zum Gegenstand hat.

 

Für die Realisierung der Übergangslösung sind neben den Mietkosten für die mobilen Raumzellen, den laufenden Sachkosten und den Mitteln für die Erstausstattung/-möblierung vor allem die entsprechenden Planstellen notwendig, sowohl für den Betrieb der Einrichtung vor Ort wie auch im Overhead in der Verwaltung. Im Hinblick auf die Sicherstellung des Rechtsanspruchs wird der Betrieb dieser Einrichtung unter städtischer Trägerschaft erfolgen.

 

Die Machbarkeit der Maßnahme wurde von Amt 24 bereits geprüft, Amt 41 wurde einbezogen. Die Planung und Erstellung der Übergangs-KiTa aus mobilen Raumzellen hängt auch von der Schaffung und Besetzung personeller Ressourcen für die Projektbegleitung bei Amt 24 und Abteilung 512 ab.

 

Das einzustellende pädagogische Personal -sobald die Interims-KiTa nicht mehr benötigt wird- könnte in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Das Ergebnis der Grobkostenermittlung ohne konkrete Planung kann zum derzeitigen Zeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 30% ermittelt werden. Auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms anhand von BRI-/BGF-Werten von Vergleichsprojekten liegt der Kostenrahmen bei 600.0000 € für die Herstellung der Containeranlage sowie 250.000 €/Jahr für die Miete. Unter Berücksichtigung der Abweichung wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 420.000 € und 780.000 € für die Herstellung der Containeranlage sowie zwischen 175.000 € und 325.000 € für die Mietkosten/Jahr liegen.

 

 

Die Kalkulation der Vorbereitungs- und Erschließungskosten sowie der Anmietkosten für die Container beruhen auf einer groben Kostenermittlung ohne konkrete Planung nach Erfahrungswerten bereits realisierter Projekte.

 

Neben den unten angegebenen Summen sind -noch nicht hinreichend bezifferbare - zusätzliche Mittel für Projektbegleitung bei Amt 24 und Abteilung 512 erforderlich. Gleiches gilt für den „Overhead“ bei Abteilung 512, Amt 11, EB77, KommunalBiT u.a., da die bestehenden Leistungen / Strukturen entsprechend aufzustocken sind.

 

Investitionskosten:
Bau
:
Miete/Jahr:
Ausstattung bzw. Ausstattungskostenzuschuss


600.000,- €
250.000,- €/Jahr
150.000,- € bzw. 125.000,- €


bei IPNr. neu
bei IPNr. neu

Sachkosten Grundausst.:

(bei Eigenträgerschaft)


30.000,- €


für versch. Sachkonten

Personalkosten (brutto):
für pädagog. Kräfte


für Overhead/Verwaltung

gem. TVöD (bei städt. Trägerschaft)

noch zu kalkulieren

bei Sachkonto:



bei Sachkonten:

Folgekosten

analog vergleichbarer KiTa in Eigen- oder Fremdträgerschaft

bei versch. Sachkonten:

Korrespondierende Einnahmen:
Mietkosten.zuschuss:
Gebühreneinnahmen (nur bei Eigenträgerschaft)


ca. 18.000 € / Jahr
ca.150.000,- € / Jahr


bei SK 

bei SK  

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

Übersichtsplan Grundstück am Buckenhofer Weg