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rollstuhlgeeignete Taxen
Die Verwaltung prüft, wie im Rahmen der Regelung des Taxigewerbes auf die
Erhöhung des Angebots von Taxen Einfluss genommen werden kann, die in der Lage
sind, auch Passagiere in Elektrorollstühlen zusammen mit nicht
mobilitätsbehinderten Begleitungen zu transportieren. Insbesondere soll auch
die Möglichkeit geprüft werden, so genannte „konditionierte Konzessionen“ zu
vergeben, die nur für den Betrieb eines derartigen rollstuhl-geeigneten
Fahrzeugs gelten. Des Weiteren wird geprüft, ob im Rahmen der Aktion „Bayern
barrierefrei“ Zuschüsse für notwendige Fahrzeugumbauten erwirkt werden können.
Für eine barrierefreie und spontane Mobilität und gesellschaftliche Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auch im Seniorenalter, ist eine ausreichende Anzahl an Taxen notwendig, die in der Lage sind, auch Elektrorollstühle zu transportieren. Die Möglichkeiten des Behindertentransports reichen für viele Unternehmungen von rollstuhl-nutzenden Menschen und auch für gemeinsame Mobilität von Menschen aller Generationen mit und ohne Behinderung nicht aus. So kommt es regelmäßig zu Kapazitätsengpässen an Feiertagen, wenn Ausflüge oder gemeinsame Unternehmungen von Familien oder befreundeten Menschen die Regel sind. Bei der Landesdelegiertenversammlung der Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB) vom 11./12.6.2018 wurde daher mit gleichem Antrag einstimmig beschlossen, dass in Kommunen in Bayern mehr Taxis vorgehalten werden sollen, die auch für Kunden im Rollstuhl geeignet sind.
Anlagen: