Betreff
Haushaltsantrag zum Arbeitsprogramm des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung (61)
Vorlage
13-2/250/2018
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Mehr rollstuhlgeeignete Taxen

Die Verwaltung prüft, wie im Rahmen der Regelung des Taxigewerbes auf die Erhöhung des Angebots von Taxen Einfluss genommen werden kann, die in der Lage sind, auch Passagiere in Elektrorollstühlen zusammen mit nicht mobilitätsbehinderten Begleitungen zu transportieren. Insbesondere soll auch die Möglichkeit geprüft werden, so genannte „konditionierte Konzessionen“ zu vergeben, die nur für den Betrieb eines derartigen rollstuhl-geeigneten Fahrzeugs gelten. Des Weiteren wird geprüft, ob im Rahmen der Aktion „Bayern barrierefrei“ Zuschüsse für notwendige Fahrzeugumbauten erwirkt werden können.


Für eine barrierefreie und spontane Mobilität und gesellschaftliche Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auch im Seniorenalter, ist eine ausreichende Anzahl an Taxen notwendig, die in der Lage sind, auch Elektrorollstühle zu transportieren. Die Möglichkeiten des Behindertentransports reichen für viele Unternehmungen von rollstuhl-nutzenden Menschen und auch für gemeinsame Mobilität von Menschen aller Generationen mit und ohne Behinderung nicht aus. So kommt es regelmäßig zu Kapazitätsengpässen an Feiertagen, wenn Ausflüge oder gemeinsame Unternehmungen von Familien oder befreundeten Menschen die Regel sind. Bei der Landesdelegiertenversammlung der Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB) vom 11./12.6.2018 wurde daher mit gleichem Antrag einstimmig beschlossen, dass in Kommunen in Bayern mehr Taxis vorgehalten werden sollen, die auch für Kunden im Rollstuhl geeignet sind.


Anlagen: