Betreff
Parkraumkonzept für das Quartier "Isarstraße / Johann-Jürgen-Straße", CSU-Fraktionsantrag 056/2018
Vorlage
613/191/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Zur Prüfung eines möglichen Konzeptes für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Raum ist nach Abschluss der Baumaßnahmen in diesem Bereich eine Parkraumerhebung durchzuführen.

Der CSU-Fraktionsantrag 056/2018 ist damit abschließend behandelt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag 056/2018 beantragt die CSU-Fraktion die Erstellung eines Parkraumkonzepts für das Quartier „Isarstraße / Johann-Jürgen-Straße“. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich dabei jedoch um zwei getrennt voneinander zu betrachtende Quartiere.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die geplanten neuen Wohneinheiten im Quartier „Johann-Jürgen-Straße“ werden entsprechend der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen private Stellplätze geschaffen. Der hierbei angewendete Stellplatzschlüssel sieht 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit vor, da es sich dabei um geförderten Mietwohnungsbau handelt. Ein kleiner Teil der laut Satzung geforderten Stellplätze soll abgelöst werden.

 

Im Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 135 – Isarstraße – wird der ruhende Verkehr im Zusammenhang mit der Neubebauung im Wesentlichen in einer Tiefgarage am nordöstlichen Rand des Plangebiets und in einem Parkdeck im Südwesten untergebracht, um die Binnenbereiche von Verkehr freizuhalten. Die Neubebauung wird auf bestehenden Privatgrundstücken an die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen angebunden.

Die Planung sieht derzeit ca. 250 Wohneinheiten vor. Der der Planung zu Grunde liegende Stellplatzschlüssel (1 Stellplatz je Wohneinheit) entspricht der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom Oktober 2014 sollen 25% der Wohneinheiten als EOF-geförderte Mietwohnungen entstehen. Auch hier gilt gemäß Stellplatzsatzung  der Stadt Erlangen der Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen je Wohneinheit für den geförderten Wohnungsbau.

 

Dieser bei gefördertem Wohnungsbau reduzierte Stellplatzbedarf beruht auf Erkenntnissen aus vorangegangenen Bauprojekten und aus empirischen Daten bzgl. des KFZ-Bestandes unterschiedlicher Haushalte. Hinzu kommt, dass beide Quartieren durch die Haltestellen Äußere-Brucker-Str./Paul-Gossen-Str. sowie Am Anger mit zahlreichen Buslinien sehr gut an das Erlanger ÖPNV-Netz angeschlossen sind. Auch die Nutzung des Fahrrads als Hauptverkehrsmittel wird durch die Schaffung von attraktiven Radabstellanlagen im Rahmen der Bauvorhaben gefördert.

Die Erstellung eines Parkraumkonzepts (siehe unten) ist aus Sicht der Verwaltung erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in diesem Bereich möglich. Ohnehin ist der Gestaltungsspielraum im öffentlichen Raum sehr begrenzt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen kann seitens der Verwaltung geprüft werden, welche Beschilderung die größtmögliche Anzahl an Stellplätzen im öffentlichen Raum bei gleichzeitiger Gewährleistung der Durchlässigkeit für Rettungs- und Einsatz- sowie Müllfahrzeuge ermöglicht.

Die bei Parkraumkonzepten immer wieder diskutierte Maßnahme der Einführung einer Bewohnerparkregelung ist aus rechtlicher sowie aus konzeptioneller Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Gebiet nicht realisierbar bzw. zielführend, da der ausschlaggebende Anteil an Fremdparkern vergleichsweise niedrig ist.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 - CSU-Antrag Nr. 056/2018