Betreff
Bericht und Optionen des Dyskalkulieprojekts SPD Antrag 080/2018
Vorlage
513/012/2018
Aktenzeichen
513/001/2018
Art
Beschlussvorlage

1. Der Ausschuss nimmt die im Text aufgezeigten Möglichkeiten der Fortführung zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle 4 Optionen eingehend mit dem staatlichen Schulamt und den Schulen weiter zu diskutieren im Hinblick auf Förderbedarf, Umsetzungsmöglichkeiten und Ressourcenbedarf.

3. Der Fraktionsantrag ist damit abschließend behandelt.


1.       Ergebnisse / Wirkungen

Das Projekt Dyskalkulie wurde bereits mehrfach im JHA vorgestellt. In der Ausschuss-sitzung November 2017 wurden die Ergebnisse der Evaluation des ersten Projekt-durchgangs vorgestellt (Vorlage 513/011/2017). Bis Ende Juli befinden sich die teil-nehmenden Schüler*innen des zweiten Projektdurchgangs in der Abschlusstestung. Die (Gesamt-) Ergebnisse können auf Wunsch  ggf. im Herbst vorgestellt werden. Sowohl die Ergebnisse der ersten Evaluation, als auch die qualitativen Rückmeldungen der Förderlehrkräfte aus dem zweiten Durchlauf, lassen auf ein erfolgreiches Projekt schließen. Im Folgenden sollen die Möglichkeiten für eine Fortführung des Projektes aufgezeigt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Entwicklung / Neuerungen seitens der Schulen:

Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird es auf Grundlage des  KMS III.3-BO 7202.4-4b.80378 vom 31.07.2017 unter der Leitung einer Schulspychologin und eines Schulrates im Rahmen der Förderstelle Rechenschwäche an jeder der 15 Erlanger Grundschulen 1 Wochenstunde für die Förderung von Kindern, die Schwierigkeiten im Bereich Mathematik haben, geben. Dies soll eine gute Basis für die weitere mathematische Schullaufbahn ermöglichen. Erstklässler mit Problemen im mathematischen Bereich sollen erkannt und anschließend in Einzel- bzw. Kleinstgruppen gefördert werden. Dieses Projekt soll durch die bestehende  AG Dyskalkulie fachlich begleitet werden. Die Integrierte Beratungsstelle übernimmt die Funktion eines Kooperationspartners und stellt Räume für die regelmäßigen Besprechungen, gibt fachlichen Input auf psychologischer und therapeutischer Basis und bietet Fallsupervisionsmöglichkeiten. Eine Einbindung der einzelnen Klassenlehrkräfte und der Eltern ist ebenfalls ein Bestandteil des Projektes.



 

3.   Prozesse und Strukturen

      Das von der Stadt finanzierte Dyskalkulieprojekt kann aus Sicht der Verwaltung nur dann fortgeführt werden, wenn jeder Grundschule in Erlangen die Möglichkeit einer Teilnahme angeboten werden kann. Der Bedarf wird aufgrund der wissenschaftlichen statistischen Erkenntnisse bei mindestens 2 Kindern pro Klasse gesehen. Läge die Anzahl der Grundschulklassen in Erlangen vor, könnte schnell ein Mindestbedarf aufgezeigt werden. Im Folgenden sollen verschiedene Möglichkeiten einer Weiterführung des städtischen Projektes aufgezeigt werden:

Option 1:

      Pro Schule werden 2 Förderkräfte akquiriert und führen pro Woche je 2 Förderstunden mit 1-2 Kindern aus der zweiten Klasse durch. Bei 15 Erlanger Grundschulen würden 30-60 Erlanger Schüler*innen hiervon profitieren (mit bis zu 2.040 Fördereinheiten). Bei 38 Unterrichtswochen rechnet die Verwaltung mit 34 Schulwochen in denen eine Förderung stattfinden kann, so beliefen sich die Honorarkosten (ohne Material- und Personalressourcen aus der Beratungsstelle) dieser Option auf bis zu 61.200 €.

Option 2:

      Pro Schule wird je 1 Förderkraft akquiriert und führt pro Woche je 2 Förderstunden mit 1-2 Kindern aus der zweiten Klasse durch. Bei 15 Erlanger Grundschulen würden 15-30 Erlanger Schüler*innen hiervon profitieren (mit bis zu 1.020 Fördereinheiten). Bei 38 Unterrichtswochen rechnet die Verwaltung mit 34 Schulwochen in denen eine Förderung stattfinden kann, so beliefen sich die Honorarkosten (ohne Material- und Personalressourcen aus der Beratungsstelle) dieser Option auf  bis zu 30.600 €.

Option 3:

      Pro Schule wird je 1 Förderkraft akquiriert und führt pro Woche je 1 Förderstunde mit 1-2 Kindern aus der zweiten Klasse durch. Bei 15 Erlanger Grundschulen würden 15-30 Erlanger Schüler*innen hiervon profitieren (mit bis zu 510 Fördereinheiten). Bei 38 Unterrichtswochen rechnet die Verwaltung mit 34 Schulwochen in denen eine Förderung stattfinden kann, so beliefen sich die Honorarkosten (ohne Material- und Personalressourcen aus der Beratungsstelle) dieser Option auf  bis zu 15.300 €.

Option 4:

      Die Stadt bietet jeder Grundschule an die 1 Wochenstunde des „neuen“ Projektes (siehe Punkt 1.) für Erstklässler um jeweils eine Wochenstunde auf Honorarbasis aufzustocken. Daraus folgen bis zu 510 zusätzliche Fördereinheiten mit Kosten von bis zu 15.300 €. Bei 15-30 profitierenden Schüler*innen.

 

Zusammenfassung:

Das bisher laufende Projekt ist eine freiwillige Leistung der Stadt Erlangen um Kindern mit einer speziellen Problematik großes (psychisches) Leid zu ersparen. Egal welche der 4

Optionen gewählt werden wird, so wird der bestehende Bedarf nicht flächendeckend bedient werden können.

Zudem ist bei all diesen Optionen zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt, ob sich an jeder Schule genügend Lehrkräfte für die Tätigkeit auf Honorarbasis finden würden und ob von staatlicher Seite diese Nebentätigkeiten genehmigt werden würden. Wie bereits in den vorherigen Vorlagen zu diesem Projekt erwähnt, fließt viel Arbeitszeit in Vor- und Nachbereitungen und in die Teilnahme an der AG Dyskalkulie. Zudem ist nicht bekannt, ob bei einer Fortführung des bisherigen städtischen Projektes für die Zweitklässler die bisher zur Verfügung gestandenen Personalressourcen weiterhin zur Verfügung stünden. Bei den aufgeführten Optionen sind noch keine Material- und Bewirtungskosten etc. eingerechnet.

Aus fachlicher Sicht ist eine intensivere Förderung, d.h. mindestens 2 Förderstunden pro Woche effizienter und ermöglicht auch größere Fortschritte bei den Schüler*innen. Seitens der Beratungsstelle würde jeder der aufgeführten 4 Optionen unterstützt. Die Abteilungsleitung der Integrierten Beratungsstelle würde die nötigen Personalressourcen zur Verfügung stellen, da die Sinnhaftigkeit und der Nutzen dieses Projektes auch aus Präventions-Sicht als gegeben eingeschätzt werden.

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?) Aktuell stehen im Budget des Jugendamtes für das aktuelle Projekt 10.000,00 € zur Verfügung. Bei einer eventuellen Fortführung wären,  je nach Option, die erforderlichen Mittel im Haushalt einzustellen.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

15.300€-61.200€ je nach Option; zusätzlich Kosten Material, Bewirtung

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 wären teilweise vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlage: Fraktionsantrag Nr. 080/2018 der SPD