1. Der Ausschuss nimmt die im Text aufgezeigten Möglichkeiten der Fortführung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle 4 Optionen eingehend mit dem staatlichen Schulamt und den Schulen weiter zu diskutieren im Hinblick auf Förderbedarf, Umsetzungsmöglichkeiten und Ressourcenbedarf.
3. Der Fraktionsantrag ist damit abschließend behandelt.
1. Ergebnisse / Wirkungen
Das Projekt
Dyskalkulie wurde bereits mehrfach im JHA vorgestellt. In der Ausschuss-sitzung
November 2017 wurden die Ergebnisse der Evaluation des ersten
Projekt-durchgangs vorgestellt (Vorlage 513/011/2017). Bis Ende Juli befinden sich
die teil-nehmenden Schüler*innen des zweiten Projektdurchgangs in der
Abschlusstestung. Die (Gesamt-) Ergebnisse können auf Wunsch ggf. im Herbst vorgestellt werden. Sowohl die
Ergebnisse der ersten Evaluation, als auch die qualitativen Rückmeldungen der
Förderlehrkräfte aus dem zweiten Durchlauf, lassen auf ein erfolgreiches
Projekt schließen. Im Folgenden sollen die Möglichkeiten für eine Fortführung
des Projektes aufgezeigt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Entwicklung / Neuerungen seitens
der Schulen:
Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird es
auf Grundlage des KMS III.3-BO
7202.4-4b.80378 vom 31.07.2017 unter der Leitung einer Schulspychologin und
eines Schulrates im Rahmen der Förderstelle Rechenschwäche an jeder der 15
Erlanger Grundschulen 1 Wochenstunde für die Förderung von Kindern, die
Schwierigkeiten im Bereich Mathematik haben, geben. Dies soll eine gute Basis
für die weitere mathematische Schullaufbahn ermöglichen. Erstklässler mit
Problemen im mathematischen Bereich sollen erkannt und anschließend in Einzel-
bzw. Kleinstgruppen gefördert werden. Dieses Projekt soll durch die
bestehende AG Dyskalkulie fachlich
begleitet werden. Die Integrierte Beratungsstelle übernimmt die Funktion eines
Kooperationspartners und stellt Räume für die regelmäßigen Besprechungen, gibt
fachlichen Input auf psychologischer und therapeutischer Basis und bietet
Fallsupervisionsmöglichkeiten. Eine Einbindung der einzelnen Klassenlehrkräfte
und der Eltern ist ebenfalls ein Bestandteil des Projektes.
3. Prozesse und Strukturen
Das von der Stadt finanzierte
Dyskalkulieprojekt kann aus Sicht der Verwaltung nur dann fortgeführt werden,
wenn jeder Grundschule in Erlangen die Möglichkeit einer Teilnahme angeboten
werden kann. Der Bedarf wird aufgrund der wissenschaftlichen statistischen
Erkenntnisse bei mindestens 2 Kindern pro Klasse gesehen. Läge die Anzahl der
Grundschulklassen in Erlangen vor, könnte schnell ein Mindestbedarf aufgezeigt
werden. Im Folgenden sollen verschiedene Möglichkeiten einer Weiterführung des
städtischen Projektes aufgezeigt werden:
Option 1:
Pro Schule werden 2 Förderkräfte akquiriert und führen pro Woche je 2 Förderstunden mit 1-2 Kindern aus der zweiten Klasse
durch. Bei 15 Erlanger Grundschulen würden 30-60
Erlanger Schüler*innen hiervon profitieren (mit bis zu 2.040 Fördereinheiten). Bei 38 Unterrichtswochen rechnet die
Verwaltung mit 34 Schulwochen in denen eine Förderung stattfinden kann, so
beliefen sich die Honorarkosten (ohne Material- und Personalressourcen aus der
Beratungsstelle) dieser Option auf bis zu 61.200
€.
Option 2:
Pro Schule wird je 1 Förderkraft akquiriert und führt pro Woche je 2 Förderstunden mit 1-2 Kindern aus der zweiten Klasse
durch. Bei 15 Erlanger Grundschulen würden 15-30
Erlanger Schüler*innen hiervon profitieren (mit bis zu 1.020 Fördereinheiten). Bei 38 Unterrichtswochen rechnet die
Verwaltung mit 34 Schulwochen in denen eine Förderung stattfinden kann, so
beliefen sich die Honorarkosten (ohne Material- und Personalressourcen aus der
Beratungsstelle) dieser Option auf bis
zu 30.600 €.
Option 3:
Pro Schule wird je 1 Förderkraft akquiriert und führt pro Woche je 1 Förderstunde
mit 1-2 Kindern aus der zweiten Klasse durch. Bei 15 Erlanger Grundschulen
würden 15-30 Erlanger Schüler*innen
hiervon profitieren (mit bis zu 510
Fördereinheiten). Bei 38 Unterrichtswochen rechnet die Verwaltung mit 34
Schulwochen in denen eine Förderung stattfinden kann, so beliefen sich die
Honorarkosten (ohne Material- und Personalressourcen aus der Beratungsstelle)
dieser Option auf bis zu 15.300 €.
Option 4:
Die Stadt bietet jeder Grundschule an die 1 Wochenstunde des „neuen“ Projektes
(siehe Punkt 1.) für Erstklässler um jeweils eine Wochenstunde auf Honorarbasis
aufzustocken. Daraus folgen bis zu 510 zusätzliche Fördereinheiten mit
Kosten von bis zu 15.300 €. Bei 15-30 profitierenden Schüler*innen.
Zusammenfassung:
Das bisher laufende Projekt ist
eine freiwillige Leistung der Stadt Erlangen um Kindern mit einer speziellen
Problematik großes (psychisches) Leid zu ersparen. Egal welche der 4
Optionen gewählt werden wird, so
wird der bestehende Bedarf nicht flächendeckend bedient werden können.
Zudem ist bei all diesen Optionen
zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt, ob sich an jeder Schule genügend
Lehrkräfte für die Tätigkeit auf Honorarbasis finden würden und ob von
staatlicher Seite diese Nebentätigkeiten genehmigt werden würden. Wie bereits
in den vorherigen Vorlagen zu diesem Projekt erwähnt, fließt viel Arbeitszeit
in Vor- und Nachbereitungen und in die Teilnahme an der AG Dyskalkulie. Zudem
ist nicht bekannt, ob bei einer Fortführung des bisherigen städtischen
Projektes für die Zweitklässler die bisher zur Verfügung gestandenen
Personalressourcen weiterhin zur Verfügung stünden. Bei den aufgeführten
Optionen sind noch keine Material- und Bewirtungskosten etc. eingerechnet.
Aus fachlicher Sicht ist eine
intensivere Förderung, d.h. mindestens 2 Förderstunden pro Woche effizienter
und ermöglicht auch größere Fortschritte bei den Schüler*innen. Seitens der
Beratungsstelle würde jeder der aufgeführten 4 Optionen unterstützt. Die
Abteilungsleitung der Integrierten Beratungsstelle würde die nötigen
Personalressourcen zur Verfügung stellen, da die Sinnhaftigkeit und der Nutzen
dieses Projektes auch aus Präventions-Sicht als gegeben eingeschätzt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?) Aktuell
stehen im Budget des Jugendamtes für das aktuelle Projekt 10.000,00 € zur
Verfügung. Bei einer eventuellen Fortführung wären, je nach Option, die erforderlichen Mittel im
Haushalt einzustellen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
15.300€-61.200€
je nach Option; zusätzlich Kosten Material, Bewirtung |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
wären teilweise vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Fraktionsantrag Nr. 080/2018 der SPD