Betreff
Bebauungsplan Nr. 411 / Lindnerstraße - Häuslinger Wegäcker Mitte
Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/258/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur straßenbaulichen Erschließung der Lindnerstraße BP 411 "Häuslinger Wegäcker Mitte" gemäß

              1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:          2-1801.0E

              1 Lageplan                              Pl.-Nr.:          2-1801.1E

              1 Höhenplan                           Pl.-Nr.:          2-1801.3E

              2 Regelquerschnitte               Pl.-Nr.:          2-1801.4E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die verkehrstechnische Erschließung BP 411 soll abgeschlossen werden. Die Lindnerstraße zwischen Mönaustraße und Goeschelstraße wird als Fußgängerzone ausgewiesen. Hier soll eine Verbindung zwischen dem südlich der Lindnerstraße gelegenen Baugebiet 411 sowie dem geplanten Stadtteilzentrum zu dem Versorgungszentrum am Rudeltplatz, das sich nördlich der Lindnerstraße befindet, geschaffen werden.

Zugleich entsteht in der Lindnerstraße der zentrale Bushaltepunkt von Büchenbach West.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 411 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Lindnerstraße erstellt.

Mit der Führung von 4 Buslinien über die Lindnerstraße fungiert diese künftig als zentraler Bushaltepunkt in Büchenbach - West. Aufgrund der sich hieraus ergebenden Verkehrsbelastung von ca. 350 Bussen/Tag muss die Oberflächenbefestigung der Fahrbahn in Bauweisen erfolgen, die diesen besonderen hohen Belastungen gerecht werden.

Vor dem Hintergrund einer möglichen StUB - Trassenführung durch die Lindnerstraße wurde zwischen der Verwaltung und dem ZV StUB erörtert, inwieweit es sinnvoll ist, bereits zum jetzigen Zeitpunkt beim Neubau der Lindnerstraße die baulichen Erfordernisse für die Stadtumlandbahn zu berücksichtigen. Bei einem StUB konformen Umbau der Lindnerstraße (nach derzeitigen Schätzungen in ca. 10 Jahren) müsste zwar der jetzt geplante Straßenquerschnitt neu konzipiert werden, jedoch besteht derzeit noch keine absolute Planungssicherheit über die Trassenführung der StUB durch die Lindnerstraße, zum anderen ist die Bushaltestelle wegen unterschiedlicher Bordsteinhöhen (Bus 22 cm, StUB 25 cm / ggf. bis zu 28 cm) für Fahrgäste ebenerdig nicht nutzbar. Als Ergebnis dieser Betrachtung und vor dem zeitlichen Horizont wurde abgewogen auf die Vorbereitung der Haltestelle für StUB – Erfordernisse zu verzichten.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Die zentrale Bushaltestelle wird barrierefrei mit dem Kasseler Sonderbord Plus (H = 22 cm) ausgebildet. In den Bereichen außerhalb der Haltestelle wird mit einem Dreizeiler ein höhengleicher Übergang zwischen dem nördlichen und südlichen Gehweg und der Fahrbahn hergestellt. Die bestehenden Parkplatz- und Gehwegflächen des Nahversorgungszentrums am Rudeltplatz werden an den nördlichen Gehweg der Lindnerstraße höhengleich angepasst.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.

Um die gewünschte Energieeffizienz im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen, wird in der Lindnerstraße eine moderne technische LED-Leuchte mit warmweißem Licht eingesetzt. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), sowie einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.

In der Lindnerstraße werden insgesamt 4 neue Leuchtstellen errichtet. Die Montage der Leuchten erfolgt in einer Lichtpunkthöhe von 8 m an Stahlmaste mit 1 m Ausleger. In der umgebenden Verkehrsstraße (Mönaustraße) wird die vorhandene Beleuchtung an die neue Straßengeometrie sowie den verkehrstechnischen Erfordernissen angepasst (Mastversetzung).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für die Erschließung ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt ca. 710.000 € (einschließlich Beleuchtung, ohne Begrünung und Bepflanzung).

Der Bau der Lindnerstraße soll in 2019 erfolgen, sofern die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Haushalt 2019 bereitgestellt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: 541.502

Straßen- und Wegebau einschließlich Beleuchtung

Sachkosten:

ca. 710.000,- €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

-      Jährliche Unterhaltskosten

-       Straße:

-      Beleuchtung

 

 

         3.500,- €

            500,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind bei IVP Nr. 541.502 „Erschließungsstraße E- West II, Bau“ für dieses Projekt in

                 2018 nicht vorhanden und werden zum HH 2019 angemeldet.

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                   21.06.2018, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        Lageplan (Anlage 2)