Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas
Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der
Erlanger Stadtwerke AG am 27. Juli 2018 als Aktionärsvertreter zu
vertreten und die nachfolgend genannten Erklärungen abzugeben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Vertretung der Aktionärin Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der ESTW AG soll beschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 27. Juli 2018 als Aktionärsvertreter zu vertreten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, in der Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten die im Sachbericht genannten Erklärungen abzugeben.
Der Geschäftsbericht 2017 der ESTW liegt den Mitgliedern des Stadtrats
vor. Dieser enthält den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017, den
Lagebericht des Vorstands und den Bericht des Aufsichtsrats.
Tagesordnung der ordentlichen
Hauptversammlung am 27. Juli 2018
1. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der Gesellschaft und des fest-
gestellten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
2. Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2017 der
Erlanger Stadt-
werke
AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 8.588.872,30 € in die "anderen
Gewinnrücklagen" einzustellen.
„Das Jahresergebnis von 8.588.872,30 € wird in die „anderen Gewinnrücklagen“ eingestellt."
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“
5. Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der ESTW AG am
11. Juli 2018
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 129 BetrVG 1972 und § 76 BetrVG 1952.
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionärin
endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2019 beschließt.
Die derzeitigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden am
16. Mai 2013 bis zu der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr
2017 beschließt, gewählt.
Am 11. Juli 2018 werden die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer die neuen Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der ESTW AG
wählen. Über das Ergebnis der Wahl wird berichtet.
Die Amtszeit der neuen Arbeitnehmervertreter endet mit der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
6. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BRV AG, Stuttgart zu wählen.
„Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BRV AG, Stuttgart gewählt.“