Betreff
Bevollmächtigung für die Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 27. Juli 2018
Vorlage
III/042/2018
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Beschlussvorlage

Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 27. Juli 2018 als Aktionärsvertreter zu vertreten und die nachfolgend genannten Erklärungen abzugeben.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Vertretung der Aktionärin Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der ESTW AG soll beschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 27. Juli 2018 als Aktionärsvertreter zu vertreten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, in der Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten die im Sachbericht genannten Erklärungen abzugeben.

     

Der Geschäftsbericht 2017 der ESTW liegt den Mitgliedern des Stadtrats vor. Dieser enthält den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017, den Lagebericht des Vorstands und den Bericht des Aufsichtsrats.

 

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2018

 

1.   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des fest-
gestellten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage­berichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017


 

2.   Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2017 der Erlanger Stadt-

werke AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 8.588.872,30 € in die "anderen Gewinnrücklagen" einzustellen.

 

„Das Jahresergebnis von 8.588.872,30 € wird in die „anderen Gewinnrücklagen“ einge­stellt."

 

 

3.   Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäfts­jahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“

 

4.   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“

 

5.   Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der ESTW AG am 11. Juli 2018

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 129 BetrVG 1972 und § 76 BetrVG 1952.

Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionärin endet mit der Haupt­ver­sammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Die derzeitigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden am 16. Mai 2013 bis zu der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt.

Am 11. Juli 2018 werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die neuen Arbeit­nehmer­vertreter für den Aufsichtsrat der ESTW AG wählen. Über das Ergebnis der Wahl wird berichtet.
Die Amts­zeit der neuen Arbeitnehmervertreter endet mit der Hauptversamm­lung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

 

 

6.   Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BRV AG, Stuttgart zu wählen.

 

„Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BRV AG, Stuttgart gewählt.“