Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 111/2017 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit dem Fraktionsantrag (s. Anlage 1) wird ein Bericht über die zu leistenden Tätigkeiten und den Zuteilungsschlüssel, nach dem Stellen- bzw. Stundenkontingente den einzelnen Schulen zugeteilt werden, erbeten. Der Fraktionsantrag wurde zum Arbeitsprogramm des Schulverwaltungsamtes gestellt und bereits in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 09.11.2017 unter TOP 4.1 (Vorlagen-Nr. 40/135/2017) mit dem Verweis auf eine Berichterstattung durch das Amt für Gebäudemanagement im 1. Halbjahr 2018 behandelt.
Die zu leistenden Tätigkeiten ergeben sich grundsätzlich aus gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, die den Bereich der (Schul-)Hausverwaltungen betreffen, z.B. Arbeitszeitregelungen, Unfallverhütungsvorschriften, technische Betriebsregeln. Die Dienstanweisung für die städtischen Hausverwalterinnen und Hausverwalter (DA-HV) sowie hierzu ergänzenden Einzelverfügungen aufgrund besonderer Anlässe, z.B. Personaldisposition wegen Personalengpässen oder punktuellen Sonderbedarfen, konkretisieren diese Regelungen. Als Tätigkeitsbereiche, die in der DA-HV definiert sind, sind insbesondere zu nennen:
- Allgemeine Dienstpflichten (z.B. dienstliche Unterstellung, Pedellfunktion, örtlicher Einsatz)
- Besondere Dienstpflichten (z.B. Vorgehen bei Einbrüchen und Diebstählen, Warenverkauf in Schulen, Werkdienstwohnungen)
- Betreuung, Beheizung und Reinigung der Gebäude und Anlagen (z.B. Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Aufzüge, Bedienung der Heizanlagen, Aufgaben der Hausverwalter im Rahmen der Reinigung, Winterdienst)
- Gebäudeunterhalt (z.B. Reparatur- und Wartungsarbeiten durch Dritte, Instandhaltungsarbeiten)
- Allgemeiner Dienstbetrieb (z.B. Schlüsselausgaben, Ausübung des Hausrechts, Umräumungsarbeiten, Beflaggungen)
- Ergänzende Regelungen für den Schulbetrieb (z.B. Vorrang bei Mehrfachnutzungen von Schulanlagen, Sachverwaltung in Schulen, Genehmigung von Raumnutzungen in Schulen)
Der Zuteilungsschlüssel, nach
dem Stellenkontingente den einzelnen Schulen zugeteilt werden, ergibt sich aus
der Personalbemessung des Personal- und Organisationsamtes für den Bereich
Hausverwalter. Grundlage für die Bemessung ist der KGSt®-Bericht 5/2010 „Hausmeisterdienste in Kommunen“. Basis der Berechnung
sind die jeweiligen Bruttogrundflächen bzw. Freiflächen der Objekte. Bei einem
Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von 10.000 m² und 10.000 m² Freifläche
ergibt sich hierbei eine Hausverwalter-Vollzeitstelle. In einem zweiten Schritt
wurden Bezirke durch Zusammenfassung benachbarter Objekte zur Abdeckung von
kurzzeitigen Unterstützungen und Vertretungen gebildet (inkl. Aufrundung auf
nächsthöhere halbe oder volle Stellenvolumina). Im dritten Schritt wurde noch
der Bedarf für nicht objektgebundene Sonderaufgaben usw. ermittelt. Das
Summenergebnis dieser drei Zwischenschritte ergibt den Gesamtpersonalbedarf
Hausverwaltung, der den durchschnittlichen und planbaren Personalbedarf
widerspiegelt.
Neben der rechnerischen und sorgfältigen Ermittlung des Personalbedarfs ist aber in der täglichen Personalbewirtschaftung immer auch noch der „Mensch“ zu beachten und von erheblicher Bedeutung. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden wir insbesondere dadurch gerecht, dass
- zusätzliche Personalkapazitäten bei Sonderaufgaben an den Objekten (z.B. Generalsanierungsmaßnahmen) zugewiesen werden,
- nicht planbare Ereignisse, z.B. längere Krankheit, soweit möglich durch kollegiale Unterstützung abgefedert werden,
- die persönliche Leistungsfähigkeit anhand der besonderen, individuellen Merkmale (Stichwort: leistungsgewandelte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) berücksichtigt wird und somit ein Mensch nicht ohne nähere Betrachtung einem sog. Vollzeitäquivalenten gleichgesetzt wird,
- das Aufgabenfeld und die Leistungserbringung fortwährend überprüft und reflektiert werden und
- die Berechnungsgrundlage aufgrund der baulichen Entwicklung immer wieder mit dem vorhandenen Stellenvolumen abgeglichen wird.
Über einen durchschnittlichen Betrachtungszeitraum von i.d.R. einem (Schul-)Jahr haben wir den durchschnittlich erforderlichen Personalbedarf an den Objekten bereitgestellt.
Aktuell ist ein interner
Projektauftrag hinsichtlich der Umorganisation im Bereich Hausverwalter in
Vorbereitung. Ziel ist die alleinige objektbezogene Zuteilung einer
Hausverwaltung aufzuweichen, diese künftig in Stadtteilbezirke zu strukturieren
und in Teams zusammen zu fassen. Außerdem soll eine Teamleiterebene eingezogen
werden, die als unmittelbare Vorgesetzten das jeweilige Arbeitsteam direkter
führen und so auf Besonderheiten bei der Aufgabenbewältigung flexibler und
zügiger reagieren können. Auch soll dadurch die Verantwortung für das eigene
Handeln, die Wirkungen in einem überschaubaren Arbeitsteam und die Akzeptanz
für Führungsentscheidungen gestärkt werden. Im Zuge des Projekts werden sowohl
die Mitarbeiter (Hausverwalter, Springer) als auch die Nutzer (z.B. Schulen)
eingebunden werden. Erste Vorabinformationen in einer
Hausverwalter-Dienstbesprechung und Kontaktgesprächen mit den Leitungen der
Grundschulen und weiterführenden Schulen haben bereits stattgefunden.
Nach Abschluss des Projektes wird die Verwaltung über das Ergebnis berichten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion Nr. 111/2017