Betreff
Bundeswehr an Erlanger Schulen; Fraktionsantrag SPD und Grüne Liste Nr. 023/2018
Vorlage
40/161/2018
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der SPD und Grünen Liste Nr. 023/2018 ist bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Fraktionsantrag der SPD und Grüne Liste Nr. 023/2018 vom 12.02.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, über die Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen von Informations- und Werbeveranstaltungen an Erlanger Schulen zu berichten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Schulverwaltungsamt hat eine Umfrage bei den Schulleitungen der weiterführenden und der beruflichen Schulen gestartet. Es liegen Rückmeldungen einiger Schulen vor, die auf die Kooperationsvereinbarung des Kultusministeriums mit der Bundeswehr verweisen, wonach den Schulen die Jugendoffiziere der Bundeswehr als Referenten für Sicherheitspolitik im Rahmen des Lehrplans zur Verfügung stehen.

 

In diesem Zusammenhang wurden wir seitens des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus darauf hingewiesen, dass Erhebungen/Befragungen an öffentlichen Schulen gemäß § 24 Bayerische Schulordnung (BaySchO) der vorherigen Genehmigung durch die jeweilige Schulaufsichtsbehörde (bei Grund- und Mittelschulen durch das Staatliche Schulamt, bei den restlichen Schulen durch die Regierung/das Kultusministerium) bedürfen.

 

Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit ist ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches Interesse. Dabei steht der Nutzen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung im Vordergrund, d.h. es muss ein besonderer Mehrwert durch neue Erkenntnisse für den schulischen Bereich erwartet werden können.

 

Keiner Genehmigung bedürfen Erhebungen des Sachaufwandsträgers im Rahmen seiner schulbezogenen Aufgaben.

 

Eine erteilte Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde führt zu keiner Pflicht der Schule zur Durchführung der Erhebung (Freiwilligkeit der Teilnahme).

 

Anträge auf Genehmigung zur Durchführung einer Erhebung sind mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Erhebung einzureichen.

Alle Anträge werden vom Fachausschuss für Erhebungen eingehend diskutiert und bewertet.  

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die o.g. Erhebung liegt keine Genehmigung vor.  Eine Beantwortung der Fragen war der Verwaltung daher nicht möglich.

Sollten weitergehende Informationen gewünscht werden, müsste die Genehmigung für eine weitere Erhebung unter Berücksichtigung der o.g. Maßgaben beantragt werden.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Fraktionsantrag SPD und Grüne Liste Nr. 023/2018