1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten  p o s i t i v e n  Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 834.250,00 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 157.850,04 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Der freiwilligen Rückgabe von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 14, 31 und 51 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 801.577,10 EUR gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

Hinweise:

-      Verlustvorträge sind für 2017 nicht ermittelt und somit zur Beschlussfassung vorgesehen.

-      Die Budgetergebnisse der Ämter 44 (Theater) und 52 bleiben einer späteren Beschlussfassung des Stadtrates vorbehalten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Haushaltsjahr 2017 haben 25 Fachämter (ohne GME, Theater und Sportamt) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 7.723.343,23 EUR erwirtschaftet (im Vorjahr 28 Fachämter ohne GME + 722,4 T€]. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf Erstattungen im Sozialbereich aus Vorjahren.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurde vom Stadtrat für die Fachämter (mit den Ämtern 44 und 52) ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -27.764.500,- EUR (2016: -25.158.700,- EUR) beschlossen.


 

 

 

Erträge in EUR

Aufwendungen in EUR

Zuschussbedarf (-)
in EUR

Sachmittelbudgets 2017 -ohne GME-

107.265.000,-

135.029.500,-

-27.764.500,-

davon entfallen auf

 

 

 

Amt 50
(Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen)

45.705.000,-

56.948.200,-

-11.242.700,-

Amt 51
(Stadtjugendamt)

26.976.200,-

44.535.000,-

-17.558.800,-

 

Im Lauf des Haushaltsjahres 2017 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget durch Mittelnachbewilligungen und das Einbuchen der Personalkostendefizite sowie durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um saldiert 548.464,90 EUR auf -28.312.964,90 EUR.

 

Die Fachamtsbudgets (ohne Ämter 44 und 52) haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2017 -Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR- in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 7.881.193,27 EUR  abgeschlossen. Nach Durchführung einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 157.850,04 EUR zugunsten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes Gesamtbudgetbudgetergebnis 2017 der Fachämter von 7.723.343,23 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“  in „Anlage_3_Bereinigungen _2017“ nachzulesen.

 

Die Personalkostenabrechnung 2017 (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (s. hierzu „Anlage_2_Abrechnung _Personalaufwendungen _2017“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 1.087.670,28 EUR (ohne Ämter 44 und 52: 1.066.322,90 EUR) ab.


Die Personalkosten wurden quartalsweise vom Personal- und Organisationsamt abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die Sachmittelbudgets der Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes. Personalkosten-Gutschriften verbleiben zu 100 % beim Fachamt, solange ein Anteil von 1,5% an den Gesamtpersonalkosten dieses Amtes nicht überschritten wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.

 

Personalmitteleinsparungen ließen sich insbesondere dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.

 

Auf die vielfältigen Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse wurde von den Fachämtern bereits in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.


Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:

 

 

Budgetabrechnung

 

Sachmittelbudgetergebnis aus nsk

+/-

Bereinigungen

=

Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis

-

abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut Budgetierungsregeln

=

Zu übertragendes Gesamtergebnis

-

abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes

=

Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für HFPA/Stadtrat

 

Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2017 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse sind zu 100% als Verlust vorzutragen.

 

In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 5.558.162,82 EUR, wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“  in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 5.170.526,34 EUR auf das Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen.

 

Durch den Verzicht auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses (Ämter 14 und 37) bzw. eines Teils des Ergebnisses (Amt 50) ist ein weiterer Betrag von 1.918.939,54 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen. Zudem haben die Ämter 14, 31 und 51 im Rahmen der Budgetgespräche aus ihrer Budgetrücklage Beträge von insgesamt 801.577,10 EUR an den Haushalt zurückgegeben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage_1b _B_Abrechnung_ 2017“ insgesamt 834.250,00 EUR zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.

 

Bei den Ämtern, die im Kalenderjahr 2017 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, ist in Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln der Verlust durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes auszugleichen. Zu diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt 588.009,13 EUR aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. Ein in das Haushaltsjahr 2018 vorzutragendes negatives Budgetergebnis (Verlustvortrag) kann damit bei allen Ämtern (ohne Ämter 44 und 52) vermieden werden. In welcher Höhe die von den Ämtern 44 und 52 erwirtschafteten Verluste von -404.129,98 EUR bzw. -358.679,81 EUR vorzutragen sind, ist nach Einbringung in die Fachausschüsse einer späteren Beschlussfassung des Stadtrates vorbehalten. In beiden Fällen könnte ein Verlustvortrag durch eine Entnahme aus der Budgetrücklage allenfalls reduziert, jedoch nicht gänzlich vermieden werden, da in den Budgetrücklagen nur Guthaben von 127.321,09 EUR (Theater) bzw. 16.577,06 EUR (Amt 52) vorhanden sind.


Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. Anlage 4) hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2017 in EUR

2016 in EUR

Stand: 01.01.

5.815.227,90

4.778.029,69

Entnahmen aufgrund Verwendungsbeschluss

-1.477.698,91

-910.954,00

Entnahmen -unterjährig- zur Deckung von Personalkosten

-72.226,12

-299.507,79

Entnahmen im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH

-573.300,00

-50.000,00

Rückführung in Budgetrücklage wg. anderer Deckung

0

24.613,93

Entnahme zum Ausgleich eines Verlustvortrages

0

-18.116,50

Zweckgebundene Entnahme

-1.917,87

-44.088,90

Entnahme und Einzug nach Auflösung des Amtes 32

-77.959,66

0

Entnahmen infolge freiwilliger Rückgabe

-801.577,10

-544.474,91

Entnahmen zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse

-588.009,13

-563.086,45

Zuführung Budgetergebnisse

834.250,00

382.424,91

Zuführung aus Personalkostenabrechnung

1.299.268,39

3.060.387,92

Stand: 31.12.

4.354.057,50

5.815.227,90

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Verwendung der Budgetüberträge 2017 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

---

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Im Rahmen der Jahresrechnung 2017 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 834.250,00 EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 1.389.586,23 EUR entnommen, davon 588.009,13 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 801.577,10 EUR im Wege der freiwilligen Rückgabe.

 


Anlagen:
Anlage_1a_B_Abrechnung_2017

Anlage_1b_B_Abrechnung_2017_Uebertrag

Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2017

Anlage_3_Bereinigungen_2017
Anlage_4_Sonderruecklage_Budgetergebnisse_2017