Der
Vertreter der Stadt Erlangen, Herr berufsmäßiger Stadtrat Josef Weber wird
bevollmächtigt,
der Tariferhöhung im Grundvertragsausschuss des VGN am 26. Juli 2018 zuzustimmen.
1. Hintergrund
Der
Aufsichtsrat der ESTW AG hat der Tarifanhebung ab 1. Januar 2019, verbundweit
um
2,78
% in der Tarifstufe C um 2,72 %, wie im Sachbericht beschrieben, zugestimmt.
Geringfügigen Änderungen gegenüber der im Sachbericht beschriebenen Anhebung,
insbesondere in den nicht für Erlangen zutreffenden Tarifstufen, darf der
Vorstand der ESTW AG im eigenen
Ermessen
zustimmen.
Der
Aufsichtsrat hat den Vorstand als Vertreter der Erlanger Stadtwerke AG in der
Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH bevollmächtigt der
Tarifanhebung zuzustimmen.
Die
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 5. Juli
2018.
Der
Geschäftsführer der ESTW Stadtverkehr GmbH wird dann ein zustimmendes Votum
abgeben.
Aufgrund
der Regelung in Artikel 5 des Grundvertrages des VGN und dem so genannten
Atzelsberger
Beschluss vom 8. Juli 2000 sowie dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg
vom
26. Juli 2007 ist von allen Partnern im Verkehrsverbund vereinbart worden, die
Verbundtarife auf der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindexes
jährlich fortzuschreiben.
Das
Defizit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH beläuft sich im Jahr 2017 auf
voraussichtlich rund 5,8 Mio. € vor Steuern. Der Kostendeckungsgrad, d. h. das
Verhältnis von
Erträgen
(im Wesentlichen die Ticketverkäufe) und den Aufwendungen (im Wesentlichen die
Verkehrsleistung)
beträgt somit 70 %.
Grundlage
für die Tariffortschreibung 2019 bildet der VGN-Warenkorb, nachdem eine
durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2018 auf 2019 mit
2,57 % errechnet
wurde.
Auf diesen Preisanpassungsindex erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß des
Beschlusses
zur Neuregelung des Zuschlags für Durchtarifierungs- und
Harmonisierungsverluste
aus
Verbundraumerweiterungen.
In
den Gremien des VGN wurde vereinbart die Tariffortschreibung 2019 unterhalb des
ermittelten
Warenkorb-Preisindex
von 3,07% anzusetzen. Der durchschnittliche Anhebungssatz
im
VGN liegt daher um 0,29% unter dem Index bei 2,78%.
In
der Gesellschafterversammlung des VGN am 17. April 2018 wurde die
Tariffortschreibung
2019
behandelt und ein Richtungsbeschluss getroffen. Danach wurde der Vorschlag zur
Tarifanhebung am 8. Mai 2018 dem Grundvertragsausschuss vorgelegt.
2. Regularien zur Preisfindung
Die
Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren:
Zur Erreichung
des
verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der
Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die
Tarifstufe C, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt
sich eine durchschnittliche Erhöhung von 2,72 % für 2019.
In
einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb
dieses Tarifs − ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen −
ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen
Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu
berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweispreise auch einer festen
Abhängigkeit untereinander folgen müssen. Durch die Vorgabe, auf volle 10
Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden
einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.
3. Preisliche Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen
Der
Preis der Einzelfahrkarte für
Erwachsene steigt von 2,30 € auf 2,40 €. Der Preis der
Einzelfahrt Kind bleibt stabil bei
1,20 € und wird in 2019 nicht angehoben.
Der
Preis des TagesTicket Solo erhöht
sich um 10 Cent auf 4,80 €. Das TagesTicket
Plus
wird
um 20 Cent angehoben und kostet künftig 7,80 €.
Die
Preise für das Erlanger 4er Ticket für
Erwachsene und der Preis für das 4er
Ticket für
Kinder werden lediglich
jeweils um 10 Cent angehoben. Der Rabatt gegenüber vier Einzelfahrten
beträgt
dann bei Erwachsenen 1,40 € und bei Kindern 70 Cent. Damit werden die 4er
Tickets
unterdurchschnittlich angehoben und bleiben somit preislich sehr attraktiv.
Die
MobiCard ‚7 Tage‘ verteuert sich um
30 Cent auf 17,80 €. Der Preis der MobiCard
‚31 Tage rund um die Uhr‘ steigt um 1,20 € auf 60,70 €.
Die MobiCard ‚9 Uhr‘ kostet 2019
dann 49,50 € und damit 1,00 € mehr.
Der
Preis der Solo 31 steigt um 1,30€
auf 54,40 €. Die Monatswertmarken
Schüler/Azubi werden um 1,20 € auf 41,10 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten
2019 13,70 € und damit 40 Cent mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung im
Schülertarif beträgt damit
3,01 %.
Das
beliebte JahresAbo erhöht sich um 80
Cent bzw. 1,97 % auf 41,50 € pro Monat. Auch
die
Erhöhungen für das Abo 3 auf 51,30 €
(+1,99 %), das Abo 6 auf 48,40 €
(+1,89 %) und
das
JahresAbo Plus auf 45,70 € (+2,47 %)
bleiben unter der durchschnittlichen Erhöhung
von
2,72 %. Die Erhöhung der Einzelfahrkarte zusammen mit der
unterdurchschnittlichen
Erhöhung
aller Zeitkarten in der Preisstufe C um 2,26 % bewirkt einen stärkeren
Rabattvorteil
für
die regelmäßigen Nutzer des ÖPNV.
Der
Preis des Bergkirchweihtickets
beträgt künftig 17,40 € und steigt damit um 50 Cent. In
der
Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für
2019 dargestellt.
4. Weiteres Vorgehen
Nach
der Behandlung der Anhebung der im Stadtverkehr Erlangen gültigen VGN-Tarife
für 2019 im UVPA und im Stadtrat findet die Beschlussfassung im
Grundvertragsausschuss des VGN und die Stimmabgabe des Vertreters des Stadtrats
am 26. Juli 2018 statt
Die
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 5. Juli
2018.
Der
Geschäftsführer der ESTW Stadtverkehr GmbH wird dann ein zustimmendes Votum
abgeben.
Anlagen: VGN Preisblätter 2019