Betreff
Anhebung der VGN-Tarife 2019 für die Tarifstufe C in Erlangen
Vorlage
III/040/2018/1
Aktenzeichen
Ref. III/ESTW
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Vertreter der Stadt Erlangen, Herr berufsmäßiger Stadtrat Josef Weber wird bevollmächtigt,

der Tariferhöhung im Grundvertragsausschuss des VGN am 26. Juli 2018 zuzustimmen.


1. Hintergrund

 

Der Aufsichtsrat der ESTW AG hat der Tarifanhebung ab 1. Januar 2019, verbundweit um

2,78 % in der Tarifstufe C um 2,72 %, wie im Sachbericht beschrieben, zugestimmt.
Geringfügigen Änderungen gegenüber der im Sachbericht beschriebenen Anhebung, insbesondere in den nicht für Erlangen zutreffenden Tarifstufen, darf der Vorstand der ESTW AG im eigenen

Ermessen zustimmen.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand als Vertreter der Erlanger Stadtwerke AG in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH bevollmächtigt der Tarifanhebung zuzustimmen.

Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 5. Juli 2018.

Der Geschäftsführer der ESTW Stadtverkehr GmbH wird dann ein zustimmendes Votum

abgeben.

 

Aufgrund der Regelung in Artikel 5 des Grundvertrages des VGN und dem so genannten

Atzelsberger Beschluss vom 8. Juli 2000 sowie dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg

vom 26. Juli 2007 ist von allen Partnern im Verkehrsverbund vereinbart worden, die Verbundtarife auf der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindexes jährlich fortzuschreiben.

Das Defizit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH beläuft sich im Jahr 2017 auf voraussichtlich rund 5,8 Mio. € vor Steuern. Der Kostendeckungsgrad, d. h. das Verhältnis von

Erträgen (im Wesentlichen die Ticketverkäufe) und den Aufwendungen (im Wesentlichen die

Verkehrsleistung) beträgt somit 70 %.

Grundlage für die Tariffortschreibung 2019 bildet der VGN-Warenkorb, nachdem eine durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2018 auf 2019 mit 2,57 % errechnet

wurde. Auf diesen Preisanpassungsindex erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß des

Beschlusses zur Neuregelung des Zuschlags für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste

aus Verbundraumerweiterungen.

In den Gremien des VGN wurde vereinbart die Tariffortschreibung 2019 unterhalb des ermittelten

Warenkorb-Preisindex von 3,07% anzusetzen. Der durchschnittliche Anhebungssatz

im VGN liegt daher um 0,29% unter dem Index bei 2,78%.

In der Gesellschafterversammlung des VGN am 17. April 2018 wurde die Tariffortschreibung

2019 behandelt und ein Richtungsbeschluss getroffen. Danach wurde der Vorschlag zur Tarifanhebung am 8. Mai 2018 dem Grundvertragsausschuss vorgelegt.

 

2. Regularien zur Preisfindung

 

Die Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren:
Zur Erreichung

des verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 2,72 % für 2019.

In einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs − ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen − ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweispreise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. Durch die Vorgabe, auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.

 

3. Preisliche Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen

 

Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene steigt von 2,30 € auf 2,40 €. Der Preis der
Einzelfahrt Kind bleibt stabil bei 1,20 € und wird in 2019 nicht angehoben.

Der Preis des TagesTicket Solo erhöht sich um 10 Cent auf 4,80 €. Das TagesTicket Plus

wird um 20 Cent angehoben und kostet künftig 7,80 €.

Die Preise für das Erlanger 4er Ticket für Erwachsene und der Preis für das 4er Ticket für

Kinder werden lediglich jeweils um 10 Cent angehoben. Der Rabatt gegenüber vier Einzelfahrten

beträgt dann bei Erwachsenen 1,40 € und bei Kindern 70 Cent. Damit werden die 4er

Tickets unterdurchschnittlich angehoben und bleiben somit preislich sehr attraktiv.

Die MobiCard ‚7 Tage‘ verteuert sich um 30 Cent auf 17,80 €. Der Preis der MobiCard ‚31 Tage rund um die Uhr‘ steigt um 1,20 € auf 60,70 €.
Die MobiCard ‚9 Uhr‘ kostet 2019 dann 49,50 € und damit 1,00 € mehr.

Der Preis der Solo 31 steigt um 1,30€ auf 54,40 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 1,20 € auf 41,10 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten 2019 13,70 € und damit 40 Cent mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung im Schülertarif beträgt damit
3,01 %.

Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 80 Cent bzw. 1,97 % auf 41,50 € pro Monat. Auch

die Erhöhungen für das Abo 3 auf 51,30 € (+1,99 %), das Abo 6 auf 48,40 € (+1,89 %) und

das JahresAbo Plus auf 45,70 € (+2,47 %) bleiben unter der durchschnittlichen Erhöhung

von 2,72 %. Die Erhöhung der Einzelfahrkarte zusammen mit der unterdurchschnittlichen

Erhöhung aller Zeitkarten in der Preisstufe C um 2,26 % bewirkt einen stärkeren Rabattvorteil

für die regelmäßigen Nutzer des ÖPNV.

Der Preis des Bergkirchweihtickets beträgt künftig 17,40 € und steigt damit um 50 Cent. In

der Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für 2019 dargestellt.

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Nach der Behandlung der Anhebung der im Stadtverkehr Erlangen gültigen VGN-Tarife für 2019 im UVPA und im Stadtrat findet die Beschlussfassung im Grundvertragsausschuss des VGN und die Stimmabgabe des Vertreters des Stadtrats am 26. Juli 2018 statt

 

Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 5. Juli 2018.

Der Geschäftsführer der ESTW Stadtverkehr GmbH wird dann ein zustimmendes Votum

abgeben.

 


Anlagen:        VGN Preisblätter 2019