Der Bericht des Revisionsamtes vom 07.05.2018 über die Prüfung im Entwässerungsbetrieb Kanalbau - Hydraulische Sanierung Nürnberger Straße (Nr. 21/2017) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Der Entwässerungsbetrieb hat keine Stellungnahme
abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im
Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Entwässerungsbetrieb umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Entwässerungsbetriebes.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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