Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau des Gehweges Preußensteg
gemäß 1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-1804-0
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-1804-1E
1 Höhenplan Pl.-Nr.: 2-1804-3E
1 Regelquerschnitt Pl.-Nr.: 2-1804-4E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Zugang zur Haltestelle „Erlangen Süd“ ist bisher über eine Treppe an der Brücke „Preußensteg“ zu erreichen. Weiterhin ist über die Jahre ein unbefestigter Trampelpfad durch den Wald zur Bushaltestelle entstanden. Der Weg ist für Personen mit Mobilitätseinschränkungen nicht zumutbar. Daher wurde in der Bürgerversammlung im Januar 2017 und in zahlreichen Bürgerbriefen ein ausgebauter barrierefreier Zugang zu der Haltestelle gefordert.
Gegenstand dieses Beschlusses ist der für 2018 vorgesehene Neubau des Gehweges Preußensteg als barrierefreier Zugang zur Bushaltestelle „Erlangen Süd“.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für den Gehweg Preußensteg erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Durch den Grunderwerb von ca. 8 m² aus Fl.st.-Nr. 1946/745 für den Wegausbau kann das Fällen von erhaltenswerten Bäumen auf dem Gelände vermieden werden.
Der Weg wurde in Abstimmung mit den Beteiligten Dienststellen so geplant, dass auf Eingriffe in das Wurzelwerk bestehender Bäume verzichtet werden kann.
In seiner Sitzung am 10.07.2017 stimmte der Naturschutzbeirat der Planung zu, mit der Maßgabe, dass im Hinblick auf die bestehende Fauna auf eine Beleuchtung des Weges verzichtet werden soll. Eine Beleuchtung, die durchaus sinnvoll erscheint, wird noch geklärt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen und die Baumaßnahme im Herbst 2018 zu realisieren. Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für den Neubau ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 35.000 €.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 35.000,- € |
bei IPNr.: XXX |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
|
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und müssen zusammenmit einer neuen IP-Nr. noch beantragt werden.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
23.05.2018, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)