Betreff
Anlage von 48 Stellplätzen;
Komotauer Straße 2; Fl.-Nr. 1948/37;
Az.: 2018-275-VV
Vorlage
63/211/2018
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit der Anfrage 2018-24-AN sollte abgeklärt werden, ob 31 Stellplätze entlang der Komotauer Straße (siehe Lageplan 1) errichtet werden dürfen.
Die beantragten Stellplätze wurden nicht befürwortet. Es sind keine nach BayBO notwendigen (für das Sportgelände bauaufsichtlich geforderten) Stellplätze.

 

Im Baulinienplan Nr. 80 ist hier keine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Im Bereich des Bauvorhabens befindet sich eine größere Anzahl von geschützten Bäumen, die aufgrund ihres Stammumfanges von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe, dem Beseitigungsverbot der Baumschutzverordnung unterliegen. Es handelt sich um einen prägenden Baumbestand, der insbesondere aus Gründen der Stadtbildpflege zu erhalten ist. Eine Fällgenehmigung wurde daher abgelehnt.

 

Dem Antragsteller wurde empfohlen, den geplanten Parkplatz an einem Standort zu errichten, der sich außerhalb des Bereichs von geschützten Bäumen befindet. Mit Bauantrag Nr. 2018-275-VV wurden 48 Stellplätze südlich des Kindergartens (siehe Lageplan 2) beantragt und am 12.04.2018 genehmigt. Auf dem Baugrundstück ist Baumbestand vorhanden, es sind jedoch keine Baumfällungen notwendig. Die Betriebszeiten des Parkplatzes sind zwischen 7:00 und 22:00 Uhr, die Zufahrt erfolgt über die Komotauer Straße, mit Ausweisleser und Schrankenanlage. Die Ausführung der Stellplatzanlage erfolgt unter Beachtung der Stellplatzsatzung und der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen. Die Nachbarbeteiligung wurde vom Antragsteller durchgeführt. Die Nachbarn, die nicht zugestimmt haben, erhielten einen Abzug der Baugenehmigung mit Hinweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung.


Anlagen:             Lageplan 1
                               Lageplan 2