Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2017 des Amtes 51
Vorlage
510/039/2018
Aktenzeichen
IV/51/HP003
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2017 des Amtes 51 i.H.v. -210.598,06 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 210.598,06 EUR wird zugestimmt. Des Weiteren werden freiwillig 710.758,53 EUR aus der Budgetrücklage dem Haushalt zurückgegeben.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 500.000 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das negative Gesamtbudgetergebnisses 2017  wird zu 100 % in Höhe von  -210.598,06 Euro durch die Entnahme  aus der Budgetrücklage ausgeglichen.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2017 des Amtes 51 beträgt

-210.598,06 €

 

(2016: 329.931,82 EUR, 2015: 760.534,91 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2017 haben betragen

 

für das 1.Quartal

0,00 €

 

 

für das 2.Quartal

0,00 €

 

 

für das 3.Quartal

0,00 €

 

 

für das 4.Quartal

0,00 €

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00 €

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2017 wurden übertragen

0,00 €

 

(2016: 65.562,36 EUR, 2015: 2.596,21 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist zurückzuführen auf:

 

Die Aufwendungen  im Jahr 2017 betrugen 46.893.624,89 Euro und lagen damit mit 2.250.633,42 Euro über den Haushaltsansatz von 44.642.991,47 Euro.
Die Mehraufwendungen waren bedingt durch höhere Erstattungen für Hilfen zur Erziehung, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VII  und höhere Aufwendungen für Kindertagesstätten.

Im Jahr 2017 konnten Erträge in Höhe von 29.171.752,38 Euro erzielt werden. Diese übertrafen den Haushaltsansatz von 26.976.200 Euro um 2.195.552,38 Euro.

Die Mehrerträge ergeben sich aus korrespondierenden Erträgen im Bereich der Kindertagesstätten und erhöhten Erträgen im Bereich Kostenerstattungen, insbesondere bei Hilfen zur Erziehung.

Damit konnten die Mehrerträge die Mehraufwände bis auf eine Differenz von 55.081,04 Euro ausgleichen. Zusätzlich wird der Budgetabschluss durch eine Korrekturbuchung in Höhe von 155.517,02 Euro belastet, so dass am Ende ein Defizit von 210.598,06 Euro verbleibt, das über die Budgetrücklage abgedeckt wird.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2017 konnte wie geplant/mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Verschiedene Baumaßnahmen mussten zeitlich verschoben werden.

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant (Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

Entnahme aus der Budgetrücklage

210.598,06 €

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 51 in 2017

 

Stand am 01.01.2017

1.558.881,29 €

 

Entnahmen 2017 aufgrund Fachausschussbeschluss JHA vom (18.05.2017)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Ergänzende Finanzierung Maßnahmen Außengelände und Möblierung von Kindertagesstätten

112.500,00 €

19.178,56 €

 

 

für verschiedene Personal-Qualifizierungsmaßnahmen

77.100,00 €

0,00 €

 

 

für Personalfürsorge, Maßnahmen, Fachkräftemangel

40.000,00 €

11.406,00 €

 

 

für die externe Beauftragung Dritter (Gefährdungsbeurteilung, Projektunterstützung, Planungskosten, Internetdienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit)

166.000,00 €

14.944,70 €

 

 

für die Ausweitung von Leistungen und Zuschüsse (JHA-Beschlüsse für Zuschüsse und Tagespflege)

126.000,00 €

126.000,00 €

 

 

für die Finanzierung von zusätzlichen Personaleinsatz (befristete Stundenerhöhungen, vorzeitige Stellenbesetzung, befristeter Personaleinsatz, vorzeitige Stellenbesetzungen, zbV Stellen)

600.000,00 €

0,00 €

 

 

Rücklagenentnahme aufgrund Ergebnis Protestgespräch v. 06.07.2017

300.000,00 €

300.000,00 €

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-471.529,26 €

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2017

 

 

Gutschrift 1. Quartal

325.087,05 €

 

 

Gutschrift 2. Quartal

8.917,51 €

 

 

Gutschrift 3. Quartal

Höchstbetrag 2017
erreicht

 

 

Gutschrift 4. Quartal

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+334.004,56 €

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-210.598,06 €

 

abzüglich freiwillige Rückgabe

-710.758,53 €

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

500.000,00 €

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Begleitung der Aufgabenrevision beim Stadtjugendamt
(JHA-Beschluss v. 15.03.18)

100.000,00 €

 

2.5.2

Externe Dienstleistungen

40.000,00 €

 

2.5.3

Verbesserung Außengelände, Ersatzmöblierung, u.ä.

251.500,00 €

 

2.5.4

Fachkräfte gewinnen/ halten

63.000,00 €

 

2.5.4

Verschiedene Projekte

6.500,00 €

 

2.5.5

allgemeine Rücklage

39.000 €

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die derzeitige Budgetrücklage in Höhe von 1.421.356,59 Euro  ist vor allem durch die hohe Personalkostenerstattung bedingt (2016 ca. 963.000 Euro, 2017: 334.000 Euro).

 

Die Personalkostenerstattung beruht u.a. auf Erstattungen bei länger andauernden Erkrankungen, nicht oder verspätet besetzten Stellen. In den meisten Fällen mussten die laufende Arbeit durch die verbliebenen Mitarbeiter*innen geleistet werden. Nur ein geringer Anteil entfällt auf Projekte und neue Vorhaben, die dann mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Dies hat in verschiedenen Bereichen zu erheblichen Belastungen geführt.

 

Die Nutzung der Personalkostenerstattung für einen zusätzlichen Personaleinsatz zum Ausgleich der o.g. Abwesenheiten wird durch die geschaffenen zusätzlichen zbV-51-Planstellen ohne Finanzierung und Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Stellenplanes verbessert.

Das Jugendamt stimmt derzeit mit dem Personal- und Organisationsamt die Umsetzungsmöglichkeiten ab. Inwieweit weitere zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Personalkostenerstattungen abgedeckt werden können, bleibt abzuwarten.

 

Eine freiwillige Rückgabe von 710.758,53  Euro geht deutlich über die Höhe der noch verbleibenden Budgetrücklage in Höhe von 500.000 Euro hinaus. Die geplante Verwendung der Budgetrücklage ist oben dargestellt

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Das negative Gesamtbudgetergebnisses 2017  wird zu 100 % in Höhe von  -210.598,06 Euro durch die Entnahme  aus der Budgetrücklage ausgeglichen

 


Anlagen:       
Anlage 1: Budgetabrechnung

Anlage 2: Entwicklung der Budgetrücklage