Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB-Bericht 2017
Vorlage
EBE/009/2018
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2017 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.

 


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art 38. haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.

Die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragtenleiters des EBE erfolgte mit Schreiben vom

06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F. mit Wirkung zum

01. April 2003.

 

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2017, d.h. vom 01.01.2017 bis 31.12.2017, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt werden.

 

Der für das Jahr 2017 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 18,16 % unter dem Vorjahreswert von 20,72 % und unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

 

Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 18,16 % in 2017 (17,69 % in 2015 und 20,72 % in 2016) ist im Jahr 2018 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.

 

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf den Umweltbericht 2017 verwiesen.

 

Siehe hierzu Vorlage Umweltbericht des EBE 2017 in gleicher Sitzung

 


Anlagen:  -