Betreff
Neuformulierung der Vereinbarungen mit AWO und ASB nach der Änderung der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (BIR) des bayerischen Sozialministeriums
Vorlage
50/110/2018
Aktenzeichen
V/50/SA067 T.1947
Art
Beschlussvorlage

Die Vereinbarungen, gültig ab 01.01.2018 (siehe Anlagen), werden beschlossen


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zum 01.01.2018 hat das bayerische Sozialministerium die Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund geändert. Nach dieser Änderung wurde die Bezeichnungen Asylsozial- und Migrationsberatung durch Flüchtlings- und Integrationsberatung ersetzt und zusammengeführt. Bis zur Änderung durften die Asylsozialberater/innen keine anerkannten Flüchtlinge und die Migrationsberater/innen keine Asylbewerber/innen beraten. Nach der Änderung dürfen nun die Flüchtlings- und Integrationsberater/innen unabhängig vom Rechtsstatus sowohl Asylbewerber und Geduldete als auch Migranten mit gesichertem Aufenthaltstitel beraten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der bisherigen Vereinbarungen zwischen der Stadt Erlangen und  der AWO Erlangen und dem ASB Erlangen. In den neuen Vereinbarungen (siehe Anlage) sind die neuen Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums und das Verhältnis zur bundesgeförderten Migrationsberatung neu berücksichtigt worden.

Eine weitere wesentliche Änderung in der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund besteht darin, dass ab 2018 auch die Kommunen Zuwendungsempfänger sein können. Die Stadt Erlangen wird sich ab dem Jahr 2019 in der Flüchtlings- und Integrationsberatung beteiligen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die neuen Vereinbarungen wird rückwirkend die Grundlage für eine rechtskreisübergreifende Beratung für Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund geschaffen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die angepassten Vereinbarungen haben aufgrund der Bestimmungen in der Förderrichtlinie bis Ende 2018 Gültigkeit und gelten rückwirkend für das gesamte Jahr 2018. Die Vereinbarungen sind sowohl mit der AWO als auch mit dem ASB bereits abgestimmt und werden unterzeichnet. Für das Jahr 2019 wird wiederum in Abstimmung aller Beteiligten eine Vereinbarung für die gemeinsame Projektarbeit im Herbst 2018 erstellt.

               


Anlagen:             1. Vereinbarung Integrationsberatung AWO

                               2. Vereinbarung Integrationsberatung ASB
                               3. Vereinbarung Migrationsberatung AWO