Der Haushaltsansatz für das Kommunale Fassadenprogramm im Jahr 2018 ist ausgeschöpft.
Für das laufende Jahr 2018 sollen deshalb weitere 40.000,- € für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Jahr 2018 konnten bisher für sechs Maßnahmen Modernisierungsvereinbarungen geschlossen werden (Engelstraße 4, Holzgartenstraße 3, Kuttlerstraße 8, Raumerstraße 3, Schillerstraße 2 und Theaterstraße 6). Die Förderhöhe bewegt sich zwischen 5.500,- € und 15.500,- € pro Objekt, ins-gesamt 79.700,- €.
Die für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 80.000,- € sind damit bis auf 300,- € ausgeschöpft.
Für das laufende Jahr 2018 sollen deswegen weitere 40.000,- € zur Verfügung gestellt werden, um aktuell beantragte (bisher 5) Fassadensanierungen finanziell unterstützen zu können.
Das Kommunale Fassadenprogramm der Stadt Erlangen wird durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt unterstützt. Auch bei der Mittelerhöhung beträgt der städtische Anteil 40 Prozent (16.000,- €), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 Prozent (24.000,- €).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Eigentümerinnen und Eigentümer in den Erlanger Sanierungsgebieten „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ sollen zur Mitwirkung am städtebaulichen Erneuerungsprozess gewonnen werden, z. B. durch Informationen und Unterstützung hinsichtlich der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sowie durch Beratung zur fachgerechten bzw. denkmalgerechten Sanierung.
Gefördert werden insbesondere Fassadeninstandsetzungen, die zur Beseitigung von städtebaulichen und gestalterischen Missständen beitragen, insbesondere
• der Rückbau von Fassaden unter Verwendung von altstadttypischen Gestaltungselementen,
• gestalterische und bauliche Verbesserungen von Innenhöfen durch Entkernung, Balkonanbauten und Begrünungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung der Wohnsituation führen
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Deckungsring Amt
61 und bestehende
Verpflichtungsermächtigung
sind
nicht vorhanden
Anlagen: siehe Auszug aus der Broschüre Förderprogramme der Stadt Erlangen https://www.erlangen.de/Portaldata/1/Resources/030_Leben_in_er/dokumente/amt61/6103_b_Foerderprogramme.pdf
und Info zu 10 Jahre Kommunales Fassadenprogramm https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1320/1631_read-30952/