Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
- Jahresabschluss 2017 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2017 einschl. Lagebebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Vorlage
EBE-B/033/2018
Aktenzeichen
VI/EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2017.
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2017 fest und beschließt den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 2.070 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
  hinsichtlich wirtschaftlicher Führung und Rechnungslegung

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses

- Erteilung der Entlastung

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 12.06.2018
- Beschluss im RevA am 24.10.2018
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahres-
  überschusses und Erteilung der Entlastung im StR am 25.10.2018.

 

Der Jahresabschluss 2017 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2018 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 27.07.2017 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), Renatastr. 73, 80639 München. Die Prüfung erfolgte in einer Vorprüfung im Monat Februar 2018 und in einer Hauptprüfung im Monat April 2018. Die Prüfung wurde am 24. April 2017 abgeschlossen.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2017 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2017 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionssausschuss am 24.10.2018 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 25.10.2018 den geprüften Jahresabschluss 2017 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 2.070 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 für das Geschäftsjahr 2017 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Testatexemplar des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 für das Geschäftsjahr 2017.

 

Erläuterung des Jahresergebnisses

 

Der Jahresüberschuss hat sich von 1.583 TEUR im Vorjahr auf 2.070 TEUR erhöht. Die Erlöse und Erträge stiegen insgesamt um 2.680 TEUR und die betrieblichen Aufwendungen um 2.193 TEUR. Im Vergleich zum Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan, der mit 121 TEUR veranschlagt wurde, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss somit um 1.949 TEUR höher als erwartet.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:       

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2017 mit Anlagen