Betreff
Erhalt und Suche von Standorten großkroniger Bäume
Fraktionsantrag Nr. 021/2018 der SPD und der Grünen Liste
Vorlage
773/039/2018
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die SPD und die Grüne Liste beantragen ergänzend zum Antrag Nr. 142/2015 „Mehr Grün in der Stadt“,

- Standorte für 20 innerstädtische stadtbildprägende großkronige Bäume zu realisieren,
- bei Bauvorhaben den Fokus stärker auf den Erhalt von Bestandsbäumen zu legen und durch
  entsprechende technische Ausführungen Feuerwehrzufahrten zu reduzieren
- jeden von der Stadt oder ihren Töchtern gefällten Baum innerhalb einer vorzugebenden Frist
  gebietsnah nachzupflanzen.

 

Die Abt. Stadtgrün hat im Rahmen der Kampagne „Bäume in der Stadt“ im Frühjahr 2018 ca. 120 Bäume gepflanzt, im Herbst 2018 können bis ca. 100 weitere Baumpflanzungen folgen. Die Baumpflanzungen wurden schwerpunktmäßig außerhalb des Innenstadtbereichs realisiert.

 

Innerstädtische Baumpflanzungen erfordern einen sehr hohen Aufwand bei der Planung und der Realisierung, z.B. hinsichtlich der Leitungen sowie anderer Sachzwänge, wie verkehrlicher Gegebenheiten. Hier ist eine Zusammenarbeit der verschiedenen Dienststellen (insbesondere EB 77 und Amt 61) sowie mit den ESTW und mit anderen Leitungsversorgern erforderlich.

 

Aufgrund der derzeitigen personellen Auslastung bei der Abt. Stadtgrün können die Möglichkeiten einer Realisierung von 20 Bäumen in den laut Antrag gewünschten Fristen nicht bearbeitet und somit die Beschlussvorlage nicht kurzfristig erstellt werden.

Zielsetzung ist es daher, die Beschlussvorlage in einen späteren UVPA einzubringen.

 

Nach Auskunft des GME hat bei städtischen Baumaßnahmen der Erhalt von Baumbestand ab den ersten Planungsüberlegungen immer einen sehr hohen Stellenwert und wird als konkrete Vorgabe an alle Planer formuliert. Der sichere zweite Fluchtweg über Treppenhäuser hat immer Priorität vor dem Anlegen von Feuerwehrzugfahrten. Wo irgend möglich wird bei Sanierungen durch die Sicherstellung von zweiten Fluchtwegen versucht, bestehende Brandschutzmängel zu beseitigen und Feuerwehrzufahrten zurückzubauen.

 

Bei privaten Baumaßnahmen dürfen Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, nur nach Genehmigung mit der Auflage von Ersatzmaßnahmen entfernt werden.

 

 

  


Anlagen:             Fraktionsantrag