Interfraktioneller Antrag 042/2018
Die Verwaltung wird beauftragt, sobald das Grünkonzept der Stadt Erlangen vorliegt, zu prüfen, ob sich daraus Projekte außerhalb der bestehenden Fördergebiete ableiten lassen, die für eine Bewerbung im Förderprogramm Zukunft Stadtgrün geeignet sind.
Der interfraktionelle Antrag 042/2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.
Eine entsprechende Anfrage der Verwaltung bei
der Regierung von Mittelfranken zum Thema Synergien mit den bereits bestehenden
Fördergebieten in der Stadt brachte folgendes Ergebnis:
„Die Fördermittel im Programm „ Zukunft Stadtgrün“ können eingesetzt werden für Investitionen in
städtebauliche Maßnahmen, insbesondere für
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die
Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter
städtebaulicher Entwicklungskonzepte,
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die
Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie
von Grün- und Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und
Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im
Rahmen von quartiersbezogenen Grünmaßnahmen,
·
die
Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer
und städtebaulicher Bedeutung,
·
die
Vernetzung von Grün- und Freiräumen,
·
Bau-
und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder
mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw.
Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen,
·
Maßnahmen
der Barrierearmut bzw. -freiheit,
·
die
Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, Quartiersmanagement und
Leistungen von Beauftragten
Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/zukunft_stadtgruen/index.php
Schon daran erkennt man eine
hohe Übereinstimmung mit den Zielen der anderen Städtebauförderungsprogramme.
Denkbare Projekte sind üblicherweise auch in der Sozialen Stadt förderfähig.
Eine förderrechtliche
„Verbindung“ mit anderen Programmen (Doppelförderung ?) ist nicht möglich. Es
wäre allenfalls denkbar, dass einzelne Vorhaben statt in Soziale Stadt im
Programm Stadtgrün beantragt und gefördert werden. Vorteile für die Stadt sind dabei aber keine erkennbar, v.a. auch der
Fördersatz ist gleich.
Ein erheblicher Nachteil liegt
allerdings im deutlich höheren Verwaltungsaufwand für eine zusätzliche
Jahresanmeldung, separate Einplanung im städtischen Haushalt und das Management
eines zusätzlichen Förderprogramms bis hin zur Abrechnung. Eine Umschichtung
von Fördermitteln zwischen den verschiedenen Programmen ist nicht möglich, so
dass die Stadt sich insoweit die bisher gewohnte Flexibilität selber
einschränken würde.“
Derzeit wird das
Grünkonzept Erlangen gemeinsam mit Erlanger Bürgerinnen und Bürgern erstellt.
Es wurden Workshops mit Vertretern von Organisationen, Vereinen und Gruppen durchgeführt
und auf dieser Grundlage Leitziele und Maßnahmen erarbeitet. Hierbei werden
mehrere konkrete Projekte vorgeschlagen, die in den nächsten Jahren realisiert
werden sollen. Das Grünkonzept soll bis Herbst 2018 fertig gestellt werden.
Sobald das Konzept vorliegt wird die Verwaltung interdisziplinär prüfen, inwieweit diese Projekte und auch weitere zukünftige Maßnahmen im Bereich von öffentlichen Grün- und Freiflächen außerhalb der bestehenden Fördergebiete für eine Bewerbung im Förderprogramm Zukunft Stadtgrün in Frage kommen.
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 042/2018