Betreff
Förderprogramm Zukunft Stadtgrün
Interfraktioneller Antrag 042/2018
Vorlage
610.3/054/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, sobald das Grünkonzept der Stadt Erlangen vorliegt, zu prüfen, ob sich daraus Projekte außerhalb der bestehenden Fördergebiete ableiten lassen, die für eine Bewerbung im Förderprogramm Zukunft Stadtgrün geeignet sind.

 

Der interfraktionelle Antrag 042/2018 ist hiermit abschließend bearbeitet. 


Der interfraktionelle Antrag 042/2018 schlägt vor, dass sich die Stadt Erlangen für das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün bewirbt und  Synergien mit den Soziale-Stadt-Gebieten Erlangen SüdOst oder Büchenbach-Nord  sowie dem Grünkonzept der Stadt Erlangen prüft.

Eine entsprechende Anfrage der Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken zum Thema Synergien mit den bereits bestehenden Fördergebieten in der Stadt brachte folgendes Ergebnis:

„Die Fördermittel im Programm „ Zukunft Stadtgrünkönnen eingesetzt werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen, insbesondere für

·         die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte,

·         die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Grünmaßnahmen,

·         die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung,

·         die Vernetzung von Grün- und Freiräumen,

·         Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw. Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen,

·         Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,

·         die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/zukunft_stadtgruen/index.php

 

Schon daran erkennt man eine hohe Übereinstimmung mit den Zielen der anderen Städtebauförderungsprogramme. Denkbare Projekte sind üblicherweise auch in der Sozialen Stadt förderfähig.

Eine förderrechtliche „Verbindung“ mit anderen Programmen (Doppelförderung ?) ist nicht möglich. Es wäre allenfalls denkbar, dass einzelne Vorhaben statt in Soziale Stadt im Programm Stadtgrün beantragt und gefördert werden. Vorteile für die Stadt sind dabei aber keine erkennbar, v.a. auch der Fördersatz ist gleich.

Ein erheblicher Nachteil liegt allerdings im deutlich höheren Verwaltungsaufwand für eine zusätzliche Jahresanmeldung, separate Einplanung im städtischen Haushalt und das Management eines zusätzlichen Förderprogramms bis hin zur Abrechnung. Eine Umschichtung von Fördermitteln zwischen den verschiedenen Programmen ist nicht möglich, so dass die Stadt sich insoweit die bisher gewohnte Flexibilität selber einschränken würde.“

 

 

Derzeit wird das Grünkonzept Erlangen gemeinsam mit Erlanger Bürgerinnen und Bürgern erstellt. Es wurden Workshops mit Vertretern von Organisationen, Vereinen und Gruppen durchgeführt und auf dieser Grundlage Leitziele und Maßnahmen erarbeitet. Hierbei werden mehrere konkrete Projekte vorgeschlagen, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Das Grünkonzept soll bis Herbst 2018 fertig gestellt werden.

Sobald das Konzept vorliegt wird die Verwaltung interdisziplinär prüfen, inwieweit diese Projekte und auch weitere zukünftige Maßnahmen im Bereich von öffentlichen Grün- und Freiflächen außerhalb der bestehenden Fördergebiete für eine Bewerbung im Förderprogramm Zukunft Stadtgrün in Frage kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag 042/2018