Betreff
Einsatz von Smartphones in der offenen Jugendarbeit; Antrag Nr. 028/2018 der ÖDP-Stadtratsgruppe
Vorlage
17/024/2018
Aktenzeichen
III/17
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 028/2018 vom 19.02.2018 ist damit bearbeitet.


Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

1.    Zu Frage 1:

 

Die Grüne Liste beantragte mit Fraktionsantrag Nr. 043/2015 vom 12.03.2015 u.a. zu prüfen, ob die vier Einrichtungen der offenen Jugendarbeit jeweils ein Dienst-Smartphone erhalten können, um die Kommunikation mit den Kindern (Jugendlichen) zu verbessern.

In einer Arbeitsgruppe der Verwaltung unter der Einbeziehung des Jugendamtes, der Datenschutzbeauftragten des Rechtsamts und des eGovernment-Centers wurde die Einsatzmöglichkeit für die Kommunikation per Smartphone mit den Jugendlichen unter rechtlichen, und insbesondere datenschutzrechtlichen Aspekten geprüft und die Rahmenbedingungen dafür festgelegt.

In mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über den Sachstand, den Fortschritt und die entstehenden Gesamtkosten berichtet.

Bei internen Diskussionen im Jugendamt über den Einsatz der Smartphones kam man zu dem Ergebnis, dass nicht nur die Jugendhäuser, sondern auch die anderen Bereiche der offenen Jugendsozialarbeit bzw. der Bereiche, die sich mit Jugendlichen der o.g. Altersgruppe beschäftigen, einzubeziehen sind. Die Notwendigkeit, auch für die anderen Bereiche zu sorgen, ergibt sich aus dem Charakter des Antrags der Grünen Liste.

Diese Erweiterung der Einsatzbereiche und die damit entstehenden Gesamtkosten wurde auch in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses kommuniziert.
Insgesamt wurden 17 Smartphones beschafft, die sich auf 4 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, 8 Einrichtungen für Jugendsozialarbeit an Schulen, 3 Jugendlernstuben, 1 Gerät für den Integrativen Fachdienst und 1 Gerät für die Einrichtung Chance 8/9 plus beziehen.

Der Eindruck, alle Mitarbeiter dieser Einrichtungen hätten ein Gerät erhalten, trifft nicht zu.

Das Stadtjugendamt ist der Überzeugung, dass für eine gelingende soziale Arbeit in diesem Bereich auch die Nutzung der notwendigen Kommunikationswege unverzichtbar ist. Daher wurde die Beschaffung der 17 Smartphones vom Fachamt veranlasst. D
ie Kosten trägt das Stadtjugendamt.

 

 

2.    Zu Frage 2:

 

In einer Besprechung mit den beteiligten Fachämtern wurden die Rahmenbedingungen festgelegt, die bei dem geplanten Einsatz im Jugendamt zu beachten waren. Dabei wurde besonderer Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten der zu betreuenden Jugendlichen mit entsprechenden organisatorischen und technischen Vorgaben (Mobile Device Management, Containerlösung) für den Einsatz der Geräte gelegt.

Für die Entscheidung von Amt 51, diese Smartphones zu bestellen, waren vor allem die Leistungsfähigkeit und Performance der Geräte in Verbindung mit der eingesetzten Sicherheitssoftware, ausschlaggebend.

 

 

3.    Zu Frage 3:

 

KommunalBIT verrechnet seine Leistungen mit den Städten Fürth, Schwabach und Erlangen nach einem einheitlichen Warenkorb, in dem für jedes Produkt Preise festgelegt sind. Diese Preise kalkuliert KommunalBIT aufgrund eines vereinbarten Kalkulationsschemas. Diese kalkulierten Vollkostenpreise (Anschaffung, Softwarelizenzen, Sicherheitspaket, Service) werden vom Verwaltungsrat festgesetzt.

Die Preiskalkulation von KommunalBIT wird vom Beteiligungsmanagement und vom eGovernment-Center nachvollzogen. Dazu werden regelmäßig Kalkulationen von einzelnen Produkten angefordert und die Positionen im Detail hinterfragt.

Ohne Beauftragungspflicht könnte die Verwaltung nur die Hardware beschaffen, hätte dann aber keinen Zugriff auf den Service, mit dem die Stadt KommunalBIT als umfassenden IT-Dienstleister beauftragt hat (Beschaffung, Hotline, Sicherheitspaket, Mobile Device Management).

 

4.    Zu Frage 4:

 

KommunalBIT bietet im Smartphone-Segment im Bestellkatalog derzeit grundsätzlich 2 Tarife an:

-  Magenta Mobil Business M,

-  Magenta Mobil Business L,

Für die bestellten Smartphones des Jugendamtes wurde der günstigere Vertrag (Magenta Mobil Business M) gewählt. Zu den Kosten für den monatlichen Grundpreis wird von KommunalBIT jeweils noch eine Dienstleistungspauschale verrechnet, mit der der Aufwand von KommunalBIT für Beschaffung, Hotline, Problembeseitigung, Sicherheit, Overhead etc. abgegolten wird. Dieser Preis ist aufgrund der Gesamtleistung von KommunalBIT nicht mit einem Billigtarif diverser Anbieter vergleichbar.

 


Anlagen: Antrag Nr. 028/2018 vom 19.02.2018