1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Fraktionsantrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 028/2018 vom 19.02.2018 ist damit bearbeitet.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Zu Frage 1:
Die Grüne Liste beantragte mit Fraktionsantrag Nr. 043/2015 vom
12.03.2015 u.a. zu prüfen, ob die vier Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
jeweils ein Dienst-Smartphone erhalten können, um die Kommunikation mit den
Kindern (Jugendlichen) zu verbessern.
In einer Arbeitsgruppe der Verwaltung unter der Einbeziehung des
Jugendamtes, der Datenschutzbeauftragten des Rechtsamts und des
eGovernment-Centers wurde die Einsatzmöglichkeit für die Kommunikation per
Smartphone mit den Jugendlichen unter rechtlichen, und insbesondere
datenschutzrechtlichen Aspekten geprüft und die Rahmenbedingungen dafür
festgelegt.
In mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über den Sachstand, den
Fortschritt und die entstehenden Gesamtkosten berichtet.
Bei internen Diskussionen im Jugendamt über den Einsatz der Smartphones
kam man zu dem Ergebnis, dass nicht nur die Jugendhäuser, sondern auch die
anderen Bereiche der offenen Jugendsozialarbeit bzw. der Bereiche, die sich mit
Jugendlichen der o.g. Altersgruppe beschäftigen, einzubeziehen sind. Die
Notwendigkeit, auch für die anderen Bereiche zu sorgen, ergibt sich aus dem
Charakter des Antrags der Grünen Liste.
Diese Erweiterung der Einsatzbereiche und die damit entstehenden
Gesamtkosten wurde auch in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
kommuniziert.
Insgesamt wurden 17 Smartphones beschafft, die sich auf 4 Einrichtungen der
Jugendsozialarbeit, 8 Einrichtungen für Jugendsozialarbeit an Schulen, 3
Jugendlernstuben, 1 Gerät für den Integrativen Fachdienst und 1 Gerät für die
Einrichtung Chance 8/9 plus beziehen.
Der Eindruck, alle Mitarbeiter dieser Einrichtungen hätten ein Gerät
erhalten, trifft nicht zu.
Das Stadtjugendamt ist der Überzeugung, dass für eine gelingende soziale Arbeit
in diesem Bereich auch die Nutzung der notwendigen Kommunikationswege
unverzichtbar ist. Daher wurde die Beschaffung der 17 Smartphones vom Fachamt
veranlasst. Die Kosten trägt das Stadtjugendamt.
2. Zu Frage 2:
In einer Besprechung mit den beteiligten
Fachämtern wurden die Rahmenbedingungen festgelegt, die bei dem geplanten
Einsatz im Jugendamt zu beachten waren. Dabei wurde besonderer Wert auf den
Schutz der personenbezogenen Daten der zu betreuenden Jugendlichen mit entsprechenden
organisatorischen und technischen Vorgaben (Mobile Device Management,
Containerlösung) für den Einsatz der Geräte gelegt.
Für die Entscheidung von Amt 51, diese
Smartphones zu bestellen, waren vor allem die Leistungsfähigkeit und
Performance der Geräte in Verbindung mit der eingesetzten Sicherheitssoftware,
ausschlaggebend.
3. Zu Frage 3:
KommunalBIT verrechnet seine Leistungen mit den
Städten Fürth, Schwabach und Erlangen nach einem einheitlichen Warenkorb, in
dem für jedes Produkt Preise festgelegt sind. Diese Preise kalkuliert
KommunalBIT aufgrund eines vereinbarten Kalkulationsschemas. Diese kalkulierten
Vollkostenpreise (Anschaffung, Softwarelizenzen, Sicherheitspaket, Service)
werden vom Verwaltungsrat festgesetzt.
Die Preiskalkulation von KommunalBIT wird vom
Beteiligungsmanagement und vom eGovernment-Center nachvollzogen. Dazu werden
regelmäßig Kalkulationen von einzelnen Produkten angefordert und die Positionen
im Detail hinterfragt.
Ohne Beauftragungspflicht könnte die Verwaltung
nur die Hardware beschaffen, hätte dann aber keinen Zugriff auf den Service,
mit dem die Stadt KommunalBIT als umfassenden IT-Dienstleister beauftragt hat
(Beschaffung, Hotline, Sicherheitspaket, Mobile Device Management).
4. Zu Frage 4:
KommunalBIT bietet im Smartphone-Segment
im Bestellkatalog derzeit grundsätzlich 2 Tarife an:
- Magenta Mobil Business M,
- Magenta Mobil Business L,
Für die bestellten Smartphones des Jugendamtes wurde der günstigere Vertrag (Magenta Mobil Business M) gewählt. Zu den Kosten für den monatlichen Grundpreis wird von KommunalBIT jeweils noch eine Dienstleistungspauschale verrechnet, mit der der Aufwand von KommunalBIT für Beschaffung, Hotline, Problembeseitigung, Sicherheit, Overhead etc. abgegolten wird. Dieser Preis ist aufgrund der Gesamtleistung von KommunalBIT nicht mit einem Billigtarif diverser Anbieter vergleichbar.
Anlagen: Antrag Nr. 028/2018 vom 19.02.2018