hier: Beschluss der Entwurfsplanung öffentliche Erschließungsstraße
Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung Erschließungsstraße Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ)
1 Lageplan M 1: 250 Unterlage 2-1802.1
1 Regelquerschnittsplan M 1: 50 Unterlagen 2-1802.4
2 Höhenpläne M 1: 250/50 Unterlagen 2-1802.3.1 und 3.2
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum an der Hartmannstraße soll verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des Beschlusses des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss vom 20.02.2018 wurde von dem von der Verwaltung beauftragten Ingenieurbüro Valentin Maier, Höchstadt, die Entwurfsplanung für die Erschließungsstraße erstellt.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Infolge der Befahrung der Pflasterflächen mit Schwerlastverkehr und der ungünstigen Fahrgeometrie (Kurvenbereich) sind die Pflasterflächen verstärkt zu dimensionieren und entsprechend auszubauen.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Regenwasser-Kanalisation zugeführt.
Die Erschließungsstraße wird verkehrsgerecht und in enger Abstimmung mit den anliegenden Flächen beleuchtet.
Zum Einsatz kommen moderne und energieeffiziente technische LED-Leuchten. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen und einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Die Terminplanung für die Erschließung wurde in Abhängigkeit von den geplanten Leitungsverlegungen (Abwasser, Wasser, Strom, etc.) mit den Versorgungsträgern abgestimmt. Die straßenbaulichen Erschließungsarbeiten sollen demzufolge im März 2019 beginnen. Vorerst wird die Erschließungsstraße nur als Vorerschließung, also ohne abschließende Asphaltdeckschicht und ohne Pflasterbelag hergestellt. Der Restausbau erfolgt entsprechend der Hochbauentwicklung zu einem späteren Zeitpunkt.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
355.000,- € |
bei IPNr.: 541.540 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
|
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind derzeit im
Investitionsprogramm zum Haushalt 2018 bei IvP-Nr. 541.540
wie folgt vorgesehen:
2018 300.000€
2019 -
Für das Investitionsprogramm zum Haushalt 2019 werden die darüber hinaus erforderlichen Finanzmittel entsprechend angemeldet werden.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
19.04.2018, gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Anlage
1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Terminplan