Betreff
Sicherheitskonzept Bergkirchweih - Geländererneuerungen;
Baumaßnahme 2019 - Erichkeller Prio 2.2
Vorlage
66/245/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erstellt bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne werden ausgehängt:

            Entwurfsplanung - Lageplan

            Entwurfsplanung – Schnitt A - A


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Einbau der Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen erreicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen erforderlichen Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2018 angegebenen Vorgaben erneuert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2018 vom 05.02.2018 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).

Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignete ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen im Bereich der Sitzflächen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.

Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit einem Mindestabstand zu den Geländern von 1,00 m aufgestellt werden.

Da an den vorhandenen Stützwänden aus statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden können, müssen diese Stützwände erneuert bzw. durch den Einbau zusätzlicher Stützwände ergänzt werden.

Im 1. und 2. Abschnitt wurden daher vor der Bergkirchweih 2017 und vor der Bergkirchweih 2018 bereits bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Bescheides durchgeführt.

Vor der Bergkirchweih 2019 ist als 3. Abschnitt beabsichtigt, den oberen Hangbereich des Erichkeller, östlich des Pfaffweges, neu zu gestallten. Dabei werden sowohl der erforderliche Sicherheitsaspekt als auch der erforderliche Baumschutz berücksichtigt.

Um den vorzunehmenden Eingriff zu minimieren, wird u. a. auch das Gelände derart profiliert, dass bei dem größeren Teil der vorhandenen Abstützungen die Absturzhöhen zukünftig geringer als 0,50 m betragen. Ein Geländer wird dadurch entbehrlich.

Dies wird erreicht, indem die Stützwände Punkt 14 und Punkt 17 erneuert und gegenüber dem Bestand um maximal 1,30 m erhöht werden.

Die vorhandenen Wände Punkt 15, Punkt 16 und Punkt 20 müssen rückgebaut werden und gegen Sandsteinblöcke mit einer maximalen Höhe von 0,49 m ersetzt, ein Geländer wird nicht benötigt.

Mit diesem Bauabschnitt wird auch der Pfaffweg im Rahmen einer Wiederherstellung baustellenbedingt neu ausgebaut und die Höhenentwicklung an die umgestalteten Kellerbereiche angepasst.

Die Gesamtlänge der zu erneuernden Stützwände beträgt ca. 35 m. Die Gesamtlänge der zu überarbeitenden Wände beträgt ca. 46 m.

Für die Durchführung dieser Maßnahme müssen keine Bäume gefällt werden.

Die Treppensituation wird im Hinblick auf eine Verbesserung der Fluchtwegführung angepasst und geändert.

Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die Geländer werden wie bereits bei den beiden vorangegangenen Abschnitten an den neuen Stützwänden aus Gestaltungsgründen, Unterhaltungsgründen und Sicherheitsgründen innen angebracht. Der obere Rettungsweg wird ebenfalls erneuert und an die mit den Rettungsdiensten abgestimmte geometrischen Rahmenbedingungen entsprechend den Vorgaben der Personenstromanalyse der IST-GmbH vom 18.07.2016 angepasst und im Übergangsbereich zum Pfaffweg begradigt.

Für die neu zu erstellenden Stützmauern einschließlich der neu zu montierenden Füllstabgeländer sowie der Erneuerung der Treppenanlage und des Pfaffweges und der Einbau der Sandsteinblöcke ergeben sich gemäß der Kostenschätzung Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 610.000,00 €.

Die bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt. Dabei werden und müssen die Abbruch- und Rohbauarbeiten bereits im Herbst 2018 erfolgen. Die Naturstein-, Schlosser- und Metallarbeiten werden anschließend im Frühjahr 2019 vor der Bergkirchweih 2019 durchgeführt.

Die vorliegende Planung wurde auch mit dem Pächter und Eigentümer abgestimmt. Grundsätzlich besteht insbesondere hinsichtlich der Flächengestaltung und der Verschiebung der Treppe Einverständnis. Die Aufteilung der Bestuhlung erfolgt in Abstimmung zwischen Pächter, Eigentümer und dem Veranstalter.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

610.000,00 €

bei IPNr.: 573.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.500

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               24.04.2018, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Übersichtslageplan