Betreff
Winterdienstbericht 2017/2018
Vorlage
772/024/2018
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Verkehrssicherungspflicht ist ganzjährige Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen und schließt die Wintersicherung öffentlicher Flächen ein. Zur Erfüllung des kommunalen Winterdienstes stellen die Verantwortlichen des EB 77 eine aufgabengerechte Organisation, die sich aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt, bereit.
Die Mitarbeiter/innen des Winterdienstes tragen persönlich strafrechtliche Verantwortung.
Der Winterdienst wird nach den Richtlinien des differenzierten Winterdienstes durchgeführt und unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Bürgerfreundlichkeit fortlaufend optimiert.
Der EB 77 entscheidet über den Einsatz des geeignetsten Streumittels nach pflichtgemäßer Abwägung der Verkehrssicherheit und der Umweltbelange. Auf besonders sparsame Verwendung von Auftausalz auf den Fahrbahnen wird geachtet und nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ gehandelt.

Zur besseren Übersicht hat EB 77 die Zahlen und Fakten zum Winterdienst in Tabellenform zusammengestellt.

1. Organisation

Aufgabe

Winterdienst als Teilaufgabe der Verkehrssicherungspflicht gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz und geltender Rechtsprechung

Verantwortung

Stadt Erlangen

Organisation / Leitung

EB77

Planung

EB77 unter Einbeziehung von:
Polizei, Rettungsdiensten, Verkehrsbetrieben, ADFC, AG Radverkehr

Durchführung

EB77 unter Einbeziehung von:
Amt 66, EBE, Amt 34
Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen und
Geräten

2. Kommunikation

 Homepage der
 Stadt Erlangen

Winterdienstpläne der gesicherten Radwegeachsen und Fahrbahnen, Winterliche Sicherungspflichten, Standorte Streugutbehälter

 Presse

Berichterstattung zur Vorbereitung des Winter-dienstes, winterliche Sicherungspflichten

 Informationsbriefe

Information an 169 Hausverwaltungen und
Winterdienste zur Verwendung von abstumpfenden
Streumitteln

3. Leistungsumfang

Wintersicherung nach Prioritäten 1 - 3

 Priorität 1

Sicherungsflächen mit hoher Verkehrsbedeutung:
165 km Fahrbahnen (8 Streustrecken)

120 km Radwege

408 Bushaltestellen

146 Ampelanlagen

176 Fußgängerüberwege und Querungshilfen

55 Kreuzungen

35 Treppenanlagen

25 Park- und öffentliche Plätze

Gehwege an städtischen Grundstücken

 Priorität 2

Sicherungsflächen mit geringerer Verkehrsbedeutung:
Steigungen, Gefällstrecken, Straßen zu Schulen,
Kindertagesstätten, Altenheimen, Industriegebiete

 Priorität 3

Neben- und Anliegerstraßen im Stadtgebiet

Angaben: 2017/2018 (2016/2017)

Winterdiensteinsätze

an 32 (43) Tagen, 
bereits vor WD-Beginn ab 14.11.2017;

  Fahrbahnen

28 (17) Voll- und 11 (27) Teileinsätze

  Geh-/Radwege,
  Bushaltestellen...

17   (8) Voll- und 27 (28) Teileinsätze

4. Personal- und
  Materialaufwand

  Rufbereitschaft

24.11.2017 – 03.04.2018 (bis 19.3.2018 für Fahrer
zur Fahrbahnräumung);
Verlängerung für 1 Fahrergruppe bis 23.03.2018

  Personaleinsatz

158 Mitarbeiter/innen (inkl. aller zeitweise im
Winterdienst tätigen Personen)

  Einsatzstunden

9600 (7600) Stunden

  Fahrzeuge

12 große Räum- und Streufahrzeuge
(10 für Feuchtsalz,  1 Kombinationstreuer
für Trocken-, Feuchtsalz und Sole, 1 für Trockensalz)

41 Transporter und Kleintraktoren
(13 mit Schleuderbesen ausrüstbar)

  Streumittelverbrauch

Angaben: 2017/2018 (2016/2017)

   Steinsalz

742 (498) to                10 Jahres Durchschnitt: 799 to     

   Granulat

509 (368) m³               10 Jahres Durchschnitt: 573 m³

 

 

5. Kosten

Gesamtkosten

1.803 T€; davon 1.084 T€ Fixkosten

davon Personalkosten

993 T€

davon Sach-/Gemeinkosten

810 T€

6. Witterung
Witterungsverhältnisse


häufig wiederkehrend überfrierende Nässe,
punktuelle Glätte,  Glättebildung in den Morgenstunden erforderten zahlreiche differenzierte Einsätze;
Schneehöhen bis 7 cm; Kälteperiode Februar bis – 12°C


Anspruch des Winters


hoher Kontrollaufwand, ungleiche Verteilung winterlicher Belagszustände, rechtzeitiges Feststellen bzw. Auffinden der Gefahrenstellen, Schwierigkeit der richtigen Einsatzentscheidung

Die Dienstvereinbarung über die Durchführung des Winterdienstes bei der Stadt Erlangen, geschlossen entsprechend des Bayerischen Personalvertretungsgesetz zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Erlangen und dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates der Stadt Erlangen, endet zum 31.Mai 2018. Derzeit verhandeln die Beteiligten über die Inhalte einer neuen Dienstvereinbarung Winterdienst.

 


Anlagen: