Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
52/177/2018
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zu den entstandenen Kosten für förderungsfähige Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten die Erlanger Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend den Richtlinien der städtischen Sportförderung. Es wurden 15 Anträge (2017: 14 Anträge) von 12 verschiedenen Sportvereinen (2017: 8 Sportvereine) fristgemäß für das Jahr 2018 gestellt.

 

Die Erstellung der Bescheide und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen und Zahlungsnachweise. Die Kosten sind bereits beglichen, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Eine zusätzliche Prüfung der beantragten Fördermaßnahmen erfolgt bei Ortsbesichtigungen.

 

Die Sportvereine leisten insbesondere bei Baumaßnahmen unter Aufsicht von Fachleuten sehr viel ehrenamtliche Eigenleistung. Damit werden die anrechenbaren und zuschussfähigen Kosten verringert und (Zuschuss-)Gelder eingespart. Eventuell am Ende des Haushaltsjahres 2018 noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel werden von der Sportverwaltung für weitere Baukostenzuschüsse vergeben.

 

Im Jahr 2018 stehen für die „Förderung des Sportstättenbaus“ Haushaltsmittel in Höhe von
130.000 € zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die in der Anlage dargestellte geplante Verteilung der Zuschüsse basiert auf den aktuell vorliegenden Zahlen bzw. Fertigstellungsprognosen.

 

Für Maßnahmen des TV 1848 Erlangen (Nr. 1 „Erweiterungsbau TV Vital“) und SV Tennenlohe (Nr. 3 „Kunstrasenspielfeld mit Trainingsbeleuchtung“) ist ein eigener Mittelansatz vorhanden. Beide Projekte werden in diesem Jahr durch die Auszahlung der jeweils letzten Zuschussrate abgeschlossen. Dabei reduziert sich diese letzte Rate für den SV Tennenlohe durch eine Vorsteuererstattung deutlich. Dadurch ist es möglich, für die Maßnahme Nr. 4 „Energetische Sanierung des Sportbereiches der Jahnhalle“ des TV 1848 Erlangen 20.811 € zur Verfügung zu stellen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass von den 28 Maßnahmen bis zu 18 Projekte förderungstechnisch vollständig abgeschlossen werden können, wenn sie noch in diesem Jahr fertiggestellt und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden und der veranschlagte Kostenrahmen eingehalten wird.

 

Für die Maßnahmen Nr. 13, 23 und 24 sind bereits Mittelansätze vorhanden, über die die Zuschussgewährung so schnell wie möglich abgewickelt werden kann.

 

Für die neu beantragten großen Projekte Nr. 15 und 18, die auch noch nicht begonnen wurden, hat das Sportamt eigene Mittelanmeldungen für neue Investitionsmaßnahmen beantragt. Dies gilt auch für die Maßnahme Nr. 4, bei der noch eine hohe Restfördersumme offensteht.

 

Die noch ausstehenden Förderzuschüsse für die restlichen 4 Maßnahmen (Nr. 2, 8, 10 und 11) können eventuell schon im Haushaltsjahr 2019 ausbezahlt werden.

 

Grundsätzlich erwartet das Sportamt auch künftig viele Anträge für allgemeine Bau- und Sanierungsmaßnahmen, da die derzeitige Niedrigzinsphase Vereinen gute Rahmenbedingungen für Investitionsmaßnahmen bietet.

 

 


Anlagen:        Baukostenzuschüsse 2018