hier: Bebauungsplanersetzender Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB
Die Erschließungsanlage „Erschließungsstraße zur
4-fach-Schulsporthalle, Kletter- und Familienzentrum, Multifunktionsfläche und
Parkplatz an der Hartmannstraße“ (siehe Anlage 1 und 2) entspricht den in § 1
Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und kann auf der Grundlage des
§ 125 Abs. 2 BauGB hergestellt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Östlich der Hartmannstraße soll eine 4-fach-Schulsporthalle, ein Kletter- und Familienzentrum, eine Multifunktionsfläche (u.a als Festplatz) und ein Parkplatz entstehen (Stadtratsbeschluss Nr. 242/259/2018 zur Vorplanung nach DABau vom 16.05.2018).
Für die Erschließung der vorgenannten zukünftigen Nutzungen ist die Herstellung einer öffentlichen Erschließungsstraße erforderlich. Grundlage der Vorplanung (Beschluss 20.02.2018; 613/163/2018) für die Erschließungsstraße ist der vorgenannte derzeitige Stand des Masterplans, der die Flächenaufteilung für dieses Gelände vorgibt. Er lag der öffentlichen Auslegung zur Information bei (siehe Anlage 3).
Gegenstand dieser Beschlussfassung ist die öffentliche Erschließungsstraße, die im Lageplan (Anlage 1) farblich dargestellt ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen einen Bebauungsplan voraus. Im vorliegenden Fall befindet sich der Bereich der geplanten Erschließungsmaßnahme jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so ist gemäß § 125 Abs. 2 BauGB ein bebauungsplanersetzender Beschluss dahingehend zu fassen, dass die endgültig herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Dies beinhaltet die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange.
Der bebauungsplanersetzende Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB bildet
ferner auch die Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ziele der Raumordnung gemäß §
1 Abs. 4 BauGB
Aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung werden Belange der Raumordnung durch
die Maßnahme nicht berührt.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind
im Flächennutzungsplan
2003 der Stadt Erlangen beachtet. Das Plangebiet
ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Festplatz dargestellt. Die geplante
Straße dient ebenso zur verbesserten Erschließung des verbleibenden
Festplatzes.
Allgemeine Planungsgebote gemäß § 1 Abs.
5 bis 6 BauGB
Entgegenstehende Belange
des dargestellten Katalogs sind nicht ersichtlich.
Die Baumaßnahme trägt gleichfalls einer geordneten und nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung dahingehend Rechnung, dass die ordnungsgemäße
Erschließung und Ver- und Entsorgung der künftigen Anliegergrundstücke (Anlage
3) langfristig gesichert wird. Die erstmalige Herstellung soll im dargestellten
Umfang (Anlage 1) tlw. als Mischverkehrsfläche entstehen, so dass mit dieser
Vorgehensweise der schonende und sparsame Umgang mit Grund und Boden
sichergestellt wird.
Folgende Belange des Umweltschutzes werden berührt und sind ggf. zu beachten:
·
Bei der
Umsetzung sind die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
aufgezählten Maßnahmen zu berücksichtigen.
·
Die
Erhöhung der Verkehrsgeräuschimmissionen
auf der Hartmannstraße sind mit weniger als 1dB(A) als gering
einzustufen. Schallschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Beteiligung der betroffenen
Öffentlichkeit
Die Pläne (Anlage 1, 2, 3) haben vom 3.4.2018 bis einschließlich
20.4.2018 öffentlich ausgelegen. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden keine
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit vorgebracht. Darüber hinaus liegen keine
weiteren Erkenntnisse zu privaten Belangen vor, welche durch die geplante
Erschließungsstraße betroffen werden.
Fazit
Die in der Anlage 1 und 2 dargestellte Erschließungsstraße entspricht den in §
1 Abs. 4 bis 7 BauGB formulierten Anforderungen und kann somit hergestellt
werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden