Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Wohnungserhebungen der Stadt Erlangen bezüglich des Erlanger Mietspiegels (Entwurf vom 11.04.2018, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ausgangslage
Die Stadt Erlangen erstellt seit 1997 in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinigungen und Verbänden (zuletzt: MieterInnen- und Mieterverein Erlangen, Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung, Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen, Amtsgericht Erlangen, GEWOBAU Erlangen) einen Mietspiegel. Der Mietspiegel 2017 wurde durch den Stadtrat als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.
Zur Erhebung der erforderlichen Daten ist eine Satzung erforderlich.
2. Änderung
der Satzung
Zur Klarstellung und zur besseren Auffindung im Internet wird in der Satzung nunmehr durchgehend das Wort „Mietenspiegel“ durch „Mietspiegel“ ersetzt. Um zukünftig die für die Erstellung des Mietspiegels benötigten Erhebungen auch mittels einer Online-Befragung durchführen zu können, wird die Möglichkeit der elektronischen Datenerhebung in die Satzung aufgenommen. Darüber hinaus werden die veränderten Modalitäten der Veröffentlichung aufgenommen, da der Mietspiegel auch digital kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Die vorgenommenen Änderungen und Anpassungen ergeben sich auch aus der Synopse (Anlage 2).
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der Änderungssatzung über die Wohnungserhebungen der
Stadt Erlangen bezüglich des Erlanger Mietspiegels
2. Synoptische Darstellung