hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet östlich der Gebbertstraße, nördlich der Gleiwitzer Straße, westlich der Flurstücke 1946/136, 1946/699, 1946/707, 1946/715 und südlich der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dem Institut für Sportwissenschaft und Sport ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen (siehe Anlage 1).
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung i.S.d. § 13 a Abs. 1 BauGB handelt. Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das an der
Gebbertstraße Ecke Gleiwitzer Straße bisher gewerblich genutzte Grundstück soll
nach dem Abriss des Bestandsgebäudes städtebaulich neu geordnet werden.
Ziel dieser
Planung ist die Schaffung einer Mischnutzung aus Wohnen, Gewerbe und ggf. einer
Kinderbetreuungseinrichtung zur Wiedernutzbarmachung der Fläche als
Maßnahme zur Innenentwicklung.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche Grundlage zu schaffen, wird der Bebauungsplan Nr. 471 - Gleiwitzer Straße Nord-West -aufgestellt.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 1946/136 und Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nr. 1946/140 und 1946/141 Gemarkung Erlangen (Anlage 1). Die Fläche beträgt ca. 0,7 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die Planung steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der derzeitige rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 80 aus dem Jahr 1955 wird durch den Bebauungsplan Nr. 471 teilweise überplant.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind
u.a. zu berücksichtigen:
Bebauung
·
Im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist die Vorbereitungs- und Durchführungsverpflichtung
durch den Vertragspartner, insbesondere die Bebauungspflicht auf dem
Grundstück, zu sichern.
· Über eine Grundzustimmungserklärung wird im weiteren Verlauf sichergestellt, dass der bestehende Beschluss zur Sicherung von Wohnbauflächen für den geförderten Mietwohnungsbau in Höhe von 25 % (ggf. 30 %) in der Planung umgesetzt wird.
· Die Integrierung einer Kindertageseinrichtung ist aufgrund des bestehenden Bedarfs an sozialer Infrastruktur der Stadt Erlangen ggf. zu ermöglichen (Beschluss zur Bedarfsplanung an Kindertagesbetreuung durch die Jugendhilfeplanung)
Klima
· hohe Energieeffizienz der Gebäude
· aktive und passive Nutzung von Solarenergie ermöglichen
Natur und
Landschaft
· Der Artenschutz sowie der Baumbestand sind zu beachten.
Schallimmissionsschutz
· Es ist zu prüfen und zu bewerten, ob anlagenbezogene (Sportplatz der Friedrich-Alexander-Universität) und verkehrliche Immissionen (Gebbertstraße) ggf. besondere Vorkehrungen erfordern, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
e) Städtebauliche Ziele
Mit dem Bebauungsplan Nr. 471 soll an der Gebbertstraße Ecke Gleiwitzer
Straße eine gemischt genutzte Neubebauung mit Wohnnutzung, nicht störendem
Gewerbe und ggf. einer Kinderbetreuungseinrichtung ermöglicht werden.
Ziel der Planung ist einerseits die Schaffung einer mehrgeschossigen straßenbegleitenden Bebauung mit einer belebten Erdgeschosszone entlang der Gebbertstraße. Andererseits soll durch die Neuplanung ein verträglicher Übergang zu der östlich angrenzenden Wohnbebauung in der Gleiwitzer Straße geschaffen werden, die durch zweigeschossige Doppelhäuser mit Staffelgeschoss geprägt ist.
Für die Entwicklung der neuen Wohnbebauung greift der Beschluss für geförderten Mietwohnungsbau.
Darüber hinaus soll der ruhende Verkehr in einer Tiefgarage geregelt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 471 - Gleiwitzer Straße Nord-West – an der Gebbertstraße Ecke Gleiwitzer Straße bildet eine geeignete Maßnahme, um einen Beitrag zur Gewährleistung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, ggf. zur Schaffung von Arbeitsplätzen und den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie als Innenentwicklung einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu leisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 471 – Gleiwitzer Straße Nord-West –
der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet östlich der Gebbertstraße, nördlich der
Gleiwitzer Straße, westlich der Flurstücke 1946/136, 1946/699, 1946/707,
1946/715 und südlich der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dem
Institut für Sportwissenschaft und Sport nach den Vorschriften des BauGB.
b) Weitere Verfahrensschritte
Im Weiteren ist ein Bebauungsvorschlag zu erarbeiten, der Grundlage der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich