Betreff
Aufbau einer professionellen Struktur Sprach- und Integrationsmittlung SprInt - Ergebnis des Interessensbekundungsverfahrens
Vorlage
13-3/019/2018
Aktenzeichen
OBM/13-3/KSJ
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Ergebnis des Interessensbekundungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Städten Nürnberg, Fürth und
Schwabach eine entsprechende Vereinbarung mit dem bfz zu schließen.


Sachbericht:

Mit Beschluss vom 31.05.2017 hat der Stadtrat Erlangen die Stadt Nürnberg legitimiert, zum Aufbau eines Service „Sprach- und Integrationsmittler/innen SprInt für die Region Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach“ ein gemeinsames Interessensbekundungsverfahren der Städte im Großraum durchzuführen. Ziel des Verfahrens sollte es ein, einen externen Partner zu gewinnen, der zum einen ein Projekt zum Aufbau des Service SprInt übernimmt.

Die Umsetzung des Verfahrens hat im Jahr 2017 eine städteübergreifende Projektgruppe in mehrmaligen Treffen vorbereitet. Von Seiten der Stadt Erlangen waren daran BM 3, Amt 13 und Amt 52 beteiligt. Das Verfahren erfolgte in einem „Formlosen Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts“ und wurde am 6. September 2017 im Amtsblatt Nr. 18 der Stadt Nürnberg sowie im Vergabeportal der Deutschen eVergabe veröffentlicht.

Vier Unternehmen haben ihr Interesse am Projekt bekundet, eines davon hat nach formeller Prüfung geforderte Angaben nicht gemacht und wurde daher am weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt. Die drei Unternehmen mit vollständigen Angaben wurden zur Abgabe eines ausführlichen Konzepts aufgefordert. Zwei dieser Unternehmen haben daraufhin ein Konzept abgegeben und wurden anschließend zu einer Präsentation eingeladen. Die Bewertung der Konzepte und der Präsentation erfolgte nach einer einheitlichen Bewertungsmatrix durch je eine Vertreterin der Städte Erlangen, Fürth und Schwabach und durch zwei Vertreter der Stadt Nürnberg.

Nach Wertung des schriftlichen Konzepts und der mündlichen Präsentation erreichten die beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH mit 91 % Rang 1 und wurden somit als Partner für das Projekt ausgewählt.

 

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In einer Grundsatzvereinbarung zwischen dem bfz und den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach soll die Unterstützung des Aufbaus von SprInt durch die Städte dokumentiert werden. Formuliert werden soll die Absicht der Städte, den Aufbau von SprInt in der Region Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach zu begrüßen und zu begleiten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein regelmäßiger Begleitausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der Städte und des bfz wird eingerichtet. Der Begleitausschuss soll sich mindestens zwei Mal jährlich treffen, in der ersten Zeit der Projektentwicklung nach Bedarf öfters.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Städte setzen sich dafür ein, dass die Finanzierung der Qualifizierung durch Bildungsgutscheine der jeweiligen Agentur für Arbeit und Jobcenter erfolgen kann.

 

Die Städte unterstützen die Beantragung einer Projektfinanzierung insbesondere für die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit und den Aufbau der Servicestelle durch ein bundesdeutsches oder europäisches Förderprogramm. Das bfz verpflichtet sich, entsprechende Anträge zu stellen.

 

Spätestens zum Ende der ersten Qualifizierungsmaßnahme ist die Servicestelle einsatzbereit. Das bfz stellt sicher, dass die Dienstleistung durch die ausgebildeten Sprach- und Integrationsmittler/innen in allen vier Städten vermittelt werden kann.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die vier Städte bekunden ihre Absicht, die Dienstleistung in einer Größenordnung von in der Summe etwa 4000 Stunden abzunehmen. Für die Stadt Erlangen wäre dies ein Anteil von etwa 530 Stunden á ca. 40,00 €

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden derzeit nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Konzept SprInt bfz