Betreff
Schulsanierungsprogramm: Sanierung 2-fach und Anbau einer 2-fach Sporthalle am ASG, Vorplanung nach DA-Bau. 5.4
Antrag gem. Art. 18 Abs. 4 GO aus der Bürgerversammlung Alterlangen vom 01.03.2018 TOP 3: Planungen zum Neubau einer Handballhalle auf dem Gelände des ASG
Umgestaltung Pausenhof mit Neuanlage von Fahrradstellplätzen - Modellprojekt zur Förderung der autofreien Schulwegmobilität
Vorlage
242/258/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Vorentwurfsplanung zur Sanierung der 2-fach Sporthalle mit Erweiterung um eine
    2-fach Halle am Albert-Schweitzer-Gymnasium wird zugestimmt.
    Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.
    Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen
  2. Der Antrag gem. Art. 18 Abs. 4 GO aus der Bürgerversammlung Alterlangen vom 01.03.2018 TOP 3 ist bearbeitet.
  3. Der Umgestaltung/Neugestaltung der Pausenhofflächen nach Abbruch der Pavillons mit Neuanlage von Fahrradabstellanlagen zur Förderung der autofreien Schulwegmobilität wird zugestimmt

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Verbesserung des Sportflächenangebotes für einen bedarfsgerechten Schulsportbetrieb im Erlanger Stadtwesten.

Verbesserung des Angebotes für den Vereinssport

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

·         Generalsanierung der bestehenden 2-fach Sporthalle

·         Optimierung der Raumzuschnitte und Abbau der Raumdefizite gem. Raumprogramm durch Umbaumaßnahmen

·         Erweiterung um eine 2-fach Sporthalle zur Verbesserung des Sporthallenbedarfes für die Schulen im Schulzentrum West.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausgangslage

Die Entwurfsplanung gem. DA-Bau 5.3 zur Sanierung und Erweiterung um eine 1-fach Sporthalle wurde am 11.07.2017 im BWA beschlossen.
Aufgrund der Fraktionsanträge der CSU Nr. 146/2017 vom 16.10.2017 und der SPD/FDP/

Grüne Liste Nr. 156/2017 vom 26.10.2017 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen ob bzw. wie eine weitere Halleneinheit am Schulzentrum West realisiert werden kann.
Hierzu wurden verschiedene Standorte und Anbauvarianten untersucht.
Am 07.12.2017 wurde in der 11. Sitzung des Stadtrates die Variante D „Neubau einer handballtauglichen 2-fach Sporthalle“ anstelle der ursprünglich geplanten 1-fach Sporthalle beschlossen.

 

Projektentwicklung

Im Rahmen der ursprünglichen internen Prognose des Schüleraufkommens der nächsten Jahre wurde ein Sporthallenbedarf von 3 Übungseinheiten (ÜE) ermittelt (Bedarfsbeschluss 40/070/2016 nach 5.3. DA-Bau v. 10.03.2016). Dieser erwies sich nun bei erneuter Betrachtung der Schülerzahlen (erhöhte Prognose) als nicht mehr zutreffend und musste entsprechend ab dem Jahr 2025 auf einen Bedarf von 4 ÜE erhöht werden.

Neben der internen Statistik wurden auch die Prognosen der Regierung von Mittelfranken zugrunde gelegt. Diese gehen von 50 Sportklassen aus, was einem Bedarf von 4 ÜE entspricht.

In welchem Umfang die Wiedereinführung des G9 Auswirkungen auf den Sporthallenbedarf hat, bleibt abzuwarten. Durch die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle am ASG werden jedoch beste Voraussetzungen geschaffen, um den Bedarf vor Ort zu decken.

 

Projektbeschreibung

Die vorliegende Vorentwurfsplanung wurde mit der Schulleitung, dem Schulverwaltungsamt, dem Sportamt und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.

Die Vorentwurfsvariante beinhaltet die Generalsanierung des Bestandes. Die Erweiterung um eine 2-fach-Sporthalle ist das Ergebnis der Standortuntersuchung aus den Fraktionsanträgen und wurde städtebaulich, räumlich, funktional und kostenmäßig untersucht. Der Anbau der neuen Halle soll westlich des Bestandes auf dem jetzigen Lehrerparkplatz erfolgen.
Die neue 2-fach Halle mit der Sondergröße 45m x 25 m ist für den Handballsport geeignet.
Die Schulfunktion Handballstützpunkt am ASG ist damit optimal unterstützt, weiterhin bietet eine kleine Galerie Platz für ca. 150 Zuschauer. 

Der Sanierungsumfang der bestehenden 2-fach Sporthalle wurde den Gremien bereits vorgestellt (DA-Bau-Beschluss Entwurf im BWA 11.07.2017) und wird sich durch die Umplanungen nur geringfügig verändern. Das Behinderten-WC wird aus dem Altbau in den Neubau verlegt, dadurch werden die ohnehin zu kleinen Umkleiden im Bestand größer.
Die anzubauende neue Halle beinhaltet die für eine 2-fach-Halle notwendigen Nebenbereiche, zusätzlich den erforderlichen Konditionsraum.

Die Regierung von Mittelfranken hat die vorliegende Planung überprüft. Der Neubau erfüllt in Summe das erforderliche Raumprogramm. Die Regierung empfiehlt, im Neubau einen größeren Konditionsraum unterzubringen. Die Empfehlung wird aufgenommen, die Ausführung wird im Zuge der Entwurfsplanung in Abstimmung mit den Nutzern geklärt.

Der Hauptzugang wurde im Rahmen der Schulsanierung bereits barrierefrei ertüchtigt. Durch den Einbau eines Lasten/Personenaufzugs in den Bestand ist auch das UG mit Theaterkeller, Lehrmittelbücherei barrierefrei. Im Erdgeschoss der neuen 2-fach Sporthalle wird ein barrierefreies WC errichtet.

Die fensterlosen Flächen an der Nordseite der Bestandhalle werden begrünt, weiterhin ist das Hallendach des Neubaus begrünt.

Der Standort des Neubaus ist auf dem bestehenden Lehrerparkplatz vorgesehen.

Der gesamte Umgriff entlang der Dompfaffstr. vom Kosbacher Damm als nördliche Begrenzung bis zur Hausverwalterwohnung an der Südseite ist aufgrund der sich ändernden Flächenfunktionen neu zu erstellen. Die Lage der Haupterschließung wird beibehalten und an der Nordseite durch eine platzartige Aufweitung am neuen Sporthallenzugang ergänzt. Die Gesamtwirkung des Zugangsbereichs wird weiterhin durch die dominanten Großbäume bestimmt und durch Baumplanzungen zu einem hainartigen Erscheinungsbild weiterentwickelt.

Für die Sanierung erfolgt die Förderung nach tatsächlichen Kosten (gedeckelt auf einen Kostenhöchstwert) für den Neubau nach Kostenrichtwert.

Während der Sanierungsarbeiten am Bestand muss der Sportunterricht ausfallen, das Schulverwaltungsamt wird, soweit vorhanden, Ausweichsportflächen bereitstellen.

 

Antrag gem. Art. 18 Abs. 4 GO aus der Bürgerversammlung Alterlangen vom 01.03.2018 TOP 3

Durch den Neubau entfällt ein Großteil der bestehenden Stellplätze mit deren Durchgrünung.

Nach Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen sind für die Schule 55 PKW-Stellplätze incl. 2 Behinderten-Stellplätze nachzuweisen. Die Vereinsnutzung löst keinen zusätzlichen Stellplatzbedarf aus. Auch für Abendveranstaltungen, die fast ausschließlich Schulveranstaltungen sind, sind keine zusätzlichen Stellplätze vorzusehen. Bei der vorliegenden Planung verbleiben 13 Stellplätze inkl. 2 barrierefreier Stellplätze in Eingangsnähe.
Die Differenz von (55-13=) 42 Stellplätzen wird abgelöst.
Weitere Freiflächen werden als Grünflächen erhalten, bzw. wieder hergestellt und sollen nicht weiter versiegelt werden. Eine weitere wesentliche Vorgabe für die Neuordnung ist die Berücksichtigung des Baumbestandes. So wird dem städtischen Ziel des sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprochen.

Als Kompensation werden in großem Umfang Fahrradabstellanlagen erstellt, siehe nachfolgenden Punkt.

 

Umgestaltung der Pausenhofflächen mit Neuanlage von Fahrradabstellanlagen

Auf den Beschluss613/135/2017 wird verwiesen. Gemäß Auftrag wird eine Verbesserung der Fahrradstellplatzsituation am ASG umgesetzt.

Im Bereich der neuen Sporthalle werden 190 Stellplätze hergestellt (Teil des Sporthallenprojekts).

Zusätzlich wird aus Anlass des Abbruchs der Klassenraumcontainer der Schulhof des ASG um- und neugestaltet. In diesem Zusammenhang können weitere 340 Stellplätze hergestellt werden, so dass in Summe am ASG 530 Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen werden.

Die Gesamtmaßnahme Außenanlage der Schule – Umgestaltung Schulhof und Herstellung der Fahrradabstellanlagen – ist mit ca. 420.000 € berechnet und über die IVP Nr. 217E.401 finanziert (nicht Teil des Sporthallenprojekts).

 

 

Zeitliche Vorgehensweise:

Planungsphase:

2018:        Entwurfsplanung zum Neubau 2-fach Sporthalle, DA-Bau 5.3
Antrag auf Baugenehmigung (Sanierung und Neubau)
Oktober Zuschussantrag FAG für das Gesamtprojekt

 

Bauphase:

2019:         Baubeginn im Frühsommer mit der Generalsanierung 2-fach-Sporthalle

2020          Fertigstellung Generalsanierung 2-fach-Sporthalle

2020:        Baubeginn Neubau 2-fach Sporthalle mit Außenanlagen und Neugestaltung Vorplatz Schule

2022:         Fertigstellung der Gesamtmaßnahme

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Projektkosten

Die Entwurfsplanung für die Sanierung ist bereit abgeschlossen. Die Kostenberechnung zur Sanierung, Stand 10.06.2017 wurde der aktuell absehbaren Kostenentwicklung angepasst und in den KGR 300, 400, 500 um einen Zuschlag von 5% (Baupreisindex) erhöht.

Zusammenstellung der Gesamtkosten  (Kosten brutto)

Kostengruppen

Sanierung            2-fach Halle

Neubau                2-fach Halle

Gesamtkosten

100

Grundstück

 

 

 

200

Herrichten und Erschließen

18.224 €

    63.275 €

81.499 €

300

Bauwerk – Baukonstruktion

2.043.905 €

3.893.975 €

5.937.880 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

1.020.894 €

1.278.629 €

2.299.523 €

500

Außenanlagen

135.227 €

833.377 €

968.604 €

600

Ausstattung o. Kunstwerke

10.500 €

8.500 €

19.000 €

 

Einrichtung Amt 40

165.000 €

260.300 €

425.300 €

700

Baunebenkosten

638.903 €

1.489.301 €

2.128.203 €

 

Gesamtkosten Bau     mit Einrichtung Amt 40

  4.032.653 €

7.827.358 

11.860.000 €

 

Gesamtkosten Bau ohne Einrichtung Amt 40

3.867.653 

7.567.057 €

11.434.700 €

 

Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamt kosten i.H.v. 11.860.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 9.488.000 € und 14.232.000 € liegen.

 

Haushaltsmittelbereitstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis 2017

2018

2019

2020

2021

 

2022 ff

Gesamt

HH 2018

545.954

450.000

3.100.000

3.100.000

3.100.000

1.440.000

11.735.954

Sanierung  + Erweiterung

VE

 

 

       800.000

       

 

Einrichtung

 

 

125.000

 

110.000

 

235.000

Haushalt 2019
Ansatz GME

 

 

 

 

 

 

 

Sanierung  + Erweiterung

545.954

450.000

3.100.000

3.100.000

3.100.000

1.138.746

11.434.700

VE

 

 

       800.000

 

       

 

 

Einrichtung

 

 

 

165.000

260.300

 

425.300

VE

 

 

      355.000

 

 

 

 

 

Förderung

Die Maßnahme wird nach KIP (Kommunalinvestitionsprogramm) und nach FAG gefördert. Der Zuschussbescheid nach KIP liegt bereits vor, der Antrag nach FAG wird im Oktober 2018 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

      Der Zuschussbetrag beträgt für den Anteil KIP 442.000 €, für die FAG-Förderung vss. 3.074.000 € (55 % der förderfähigen Kosten). Für die Berechnung der FAG-Fördersumme wurde für den Neubau der Kostenrichtwert Zweifachhalle gemäß FAZR und für den Sanierungsbau die Gesamtkosten (ohne Einrichtung und KIP-Förderung) ab 2019 zugrunde gelegt. In Summe ergibt sich eine Förderung von ca. 3.516.000 € (30 % der Gesamtkosten).

 

Investitionskosten:

Baukosten:
Einrichtung:

 

11.434.700 €
     425.300 €

bei IPNr.:
217E.403
217E.K351

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

KIP/FAG Förderung

 

   442.000€ (KIP)

3.074.000 €(FAG)

bei Sachkonto:
IPNr.: 2187 E.403 ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.217E.403 (Baukosten) und 217E.K351 (Einrichtung)

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind in Höhe von 190.300 € (Einrichtung, IPNr. 217E.K351) nicht vorhanden
                       und werden in das Haushaltsverfahren eingebracht

 


Anlagen:        Grundrisse

                        Freianlagen gesamt für das ASG