Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2017 des Amtes 20 i. H.
v. - 3.773,24 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen
Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis
des Amtes wird zugestimmt.
Im Rahmen der Personalkostenbudgetierung wurden Personalkostengutschriften von insgesamt 48.045,23 EUR ermittelt. Mit der Einbuchung in die Budgetrücklage besteht Einverständnis.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage einschließlich der eingebuchten Personalkostengutschriften von insgesamt 76.971,89 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweis:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Budgetrücklage erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat (20.06.2018 bzw. 28.06.2018).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis Amt 20 wird das Sachkostenbudget ausgeglichen (vgl. Ziffer 1.2.7 der Budgetierungsregeln).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
2.1 Personalkostenbudget / Personalkostengutschriften
Für das 1. und 2. Quartal 2017 wurden im Rahmen der Personalkostenbudgetierung eingesparte Personalkosten von 48.045,23 EUR in die Budgetrücklage des Amtes 20 eingebucht. Damit war der Höchstbetrag 2017 (1,5 % der Personalkosten des Vorjahres) erreicht. Die positiven Ergebnisse für das 3. Quartal (7.605,88 EUR) und für das 4. Quartal (21.646,88 EUR) waren zu bereinigen.
Demgegenüber wurden im Vorjahr insgesamt 4.052,54 EUR aus dem Sachmittelbudget für zusätzlich bestellte Personalleistungen an das zentrale Personalkostenbudget umgebucht und 33.221,50 EUR für eingesparte Personalkosten in die Budgetrücklage eingebucht.
2.2 Sachmittelbudget
Das bereinigte Sachmittelbudgetergebnis 2017 des Amtes 20 (einschließlich II/WA und II/BTM) beträgt - 3.773,24 EUR (2016: - 54.492,84 EUR).
Gegenüber dem Vorjahr fielen Mehrausgaben bei den Geschäftsaufwendungen (hier insbesondere Bank- und Postscheckgebühren und Beratungsleistungen), Fortbildung (aufgrund der Personalfluktuation) sowie für Öffentlichkeitsarbeit (bei Abt. II/WA) an. Ein Großteil des Fehlbetrags konnte jedoch über Mehreinnahmen aus Mahngebühren und den erstmals fließenden Personalkostenerstattungen für die StUB kompensiert werden.
Der Fehlbetrag 2017 soll in voller Höhe aus der zum 31.12.2017 verfügbaren Budgetrücklage von 80.745,13 € (siehe Anlage 1, Zeile 15) gedeckt werden.
2.3 Arbeitsprogramm
Das Arbeitsprogramm 2017 konnte wie folgt erfüllt werden:
Abteilung 201 Haushaltswesen
Das Arbeitsprogramm 2017 wurde fast vollständig umgesetzt.
Der städtische Jahresabschluss 2014 wurde in den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 24.05.2017 eingebracht. Die Feststellung durch den Stadtrat erfolgte am 22.03.2018.
Die Einbringung des
Jahresabschlusses 2015 erfolgte im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
am 17.01.2018 zur Weiterleitung und Prüfung an das Revisionsamt.
Das KLR-Team (1,5 Planstellen)
ist weiterhin mit der Erstellung und Abstimmung der Jahresabschlüsse sowie mit
der Optimierung von Konten, Kostenträgern und Kostenstellen beschäftigt. Eine
Neustrukturierung der Kostenstellen und -träger der Querschnittsämter konnte
deshalb noch nicht vorgenommen werden.
Mit vorbereitenden
Tätigkeiten zur Umsetzung des § 2b UStG konnten noch nicht begonnen werden, da
bislang das notwendige Fachpersonal noch nicht gefunden werden konnte.
Abteilung 202 Gemeindesteuern
Das Arbeitsprogramm 2017 wurde vollständig umgesetzt.
Abteilung 203 Stadtkasse
Das Arbeitsprogramm 2017 wurde vollständig umgesetzt.
20 SV Systemverwaltung (Stabsstelle bei Amt 20)
Das Arbeitsprogramm 2017 wurde
umgesetzt bis auf:
- Einführung
einer Abrechnungsfunktion mit Dritten bzw. überörtlichen Trägern in nsk ist
in Amt 50 vollständig erfolgt, bei Amt 55 vollständig für alle
Auszahlungsauswertungen. Weiterentwicklungen und Ausbau der Funktion müssen im
Hinblick auf die Auswertung der Einzahlungen geprüft und ggf. angepasst werden
(Programmerweiterungen).
- Die
Prüfung zur Einrichtung einer Drucksteuerung hat ergeben, dass Steuerung
und Handhabung des geprüften Programms nicht mit den Festlegungen zwischen
Stadt und KommunalBIT vereinbar sind.
Umfangreiche, wiederholte Reklamationen beim Softwarehersteller des Finanzbuchhaltungsprogramms
mit Einbindung von KommunalBIT ermöglichen aktuell wieder eine akzeptable
Handhabung der Mahndruckfunktion in nsk.
Abteilung II/WA Wirtschaftsförderung und Arbeit (Stabsstelle bei
Referat II)
Das Arbeitsprogramm 2017 wurde vollständig umgesetzt.
BTM Beteiligungsmanagement (Stabsstelle bei Referat II)
Das Arbeitsprogramm 2017 wurde
umgesetzt bis auf
- Beteiligungsbericht 2015/2016: Bei begrenzten Ressourcen mussten
andere Projekte priorisiert werden.
- Gründung der Landesgartenschau gGmbH: Ablehnung durch Bürgerentscheid
- Beendigung Erlangen AG: Die Liquidation wurde begonnen, das
Sperrjahr läuft seit 22.12.2017.
2.4 Entwicklung und Verwendung der Budgetergebnisrücklage
siehe Anlage
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur Deckung des Verlustvortrages
ist vorgesehen:
Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis des Amtes 20 in Höhe von
3.773,24 EUR
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Budgetrücklagenzuführung
Entfällt |
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Anlagen:
Anlage 1 – Amt 20
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage 2017
Anlage 2 –
Budgetabrechnung 2017 für Amt 20
Anlage 3 – Sonderrücklage Budgetergebnis Amt 20 – HH-Jahr 2017