Betreff
Hilfe zur Pflege;
Kooperation der Bezirke mit den Kommunen bei der Beratung und Leistungsgewährung
Vorlage
502/021/2018
Aktenzeichen
V/50/WM021 T.2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


         

          Verlagerung der Hilfe zur Pflege und der sonstigen Hilfen zum Bezirk

 

Der Bezirk Mittelfranken hatte am 08.02.2018 aufgrund der Zuständigkeitsverlagerung der ambulante Hilfe zur Pflege (HzP) und der sonstigen Hilfen (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) die örtlichen Träger der Sozialhilfe (öTr) zu einer Besprechung eingeladen.

Die HzP muss bis spätestens 31.12.2018 vom Bezirk Mittelfranken übernommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Hilfe auf die öTr delegiert und die Übergabe an den Bezirk wird sukzessive erfolgen. Die HzP - Fälle der Stadt Erlangen werden zum 01.11.2018 vom Bezirk übernommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben alle Fälle HzP mit allen Annexleistungen (außer Eingliederungshilfe – diese verbleibt beim Bezirk) beim öTr.

Die Gewinnung von geeignetem und qualifiziertem Personal stellt sich für den Bezirk sehr schwierig dar. Der Bezirk Mittelfranken beabsichtigt daher folgendes Vorgehen:

  • Die öTr wünschen eine Fallübergabe an die zuständigen neuen Sachbearbeiter/innen mit einer kurzen Fallbesprechung; diese würde sich im Rahmen der Hospitation beim öTr anbieten. Der Bezirk lehnte diesen Vorschlag aus Kapazitätsgründen (fehlendem Personal) ab. Allenfalls einzelne Spezialfälle können in dieser Form übergeben werden.
  • Der Bezirk Mittelfranken plant keine - regional aufgeteilten - Teams speziell für die „ambulante HzP“ einzurichten; die zu übernehmenden Fälle werden von den derzeit 45 Sachbearbeiter/innen der stationären HzP mitbearbeitet. Die Aufteilung erfolgt ausschließlich nach Buchstaben. Die öTr haben Sorge, dass die örtlichen Besonderheiten in den Kommunen nicht angemessen berücksichtigt werden können.
  • Sprechstunden vor Ort kann der Bezirk aus Kapazitätsgründen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einrichten; Kommunen, die dies wünschen, sollen diese Forderung über die Politik geltend machen
  • Über die Inhalte der Kooperationsvereinbarung verwies der Bezirk ausschließlich auf die kommunalen Spitzenverbände.

 


Kooperationsvereinbarung mit den Bezirken

 

Am 19.03.2018 fand ein Workshop zum Thema „Erstellen einer Musterkooperationsvereinbarung“ beim bay. Städtetag mit Vertretern des Landkreistages, des Gemeindetages, des Bezirketages, Vertretern aus den Bezirken, den kreisfreien Städten und Landkreisen statt.

Zu folgenden Themenkomplexen sollen Regelungen in den Kooperationsvereinbarungen getroffen werden

  • Modellkommunen
  • Pflegestützpunkte
  • Sozialplanung
  • Daten-und Informationsaustausch (insbesondere zu Versorgungsstrukturen)
  • Notwendigkeit der Beratung vor Ort

 

Es wurde ein Redaktionsteam gebildet und im Juli 2018 soll – unter Beteiligung des Sozialamtes der Stadt Erlangen - eine Musterkooperationsvereinbarung abgestimmt und verabschiedet werden.

 

Modellkommune

 

Es wurden die Empfehlungen zur Modellkommune des Spitzenverbandes der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) besprochen. Modellkommunen übernehmen grundsätzlich folgende Aufgaben:

1.      Pflegeberatung nach §§ 7a-c SGB XI

2.      Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI

3.      Pflegekurse nach § 45 SGB XI

Die einzelnen Aufgaben können durch die Modellkommune selbst durchgeführt werden oder an Pflegekassen etc. delegiert werden.

Die Finanzierung der Modellkommune soll über ein vorläufiges Modellbudget erfolgen. Hierbei  werden die Aufgaben, die die Modellkommune für die Pflegekassen übernimmt, von der Pflegekasse vergütet. Diese müssen jedoch mit dem federführenden Landesverband der Pflegekassen verhandelt werden.

Des Weiteren sind noch folgende Grundsatzfragen ungeklärt:

  • Wofür haftet die Modellkommune?
  • Wie kann die Kommune eine Modellkommune aufbauen?

Grundsätzlich können in Bayern nur die Bezirke den Antrag auf Zulassung als Modellkommune stellen; sofern sich jedoch die Zuständigkeit des jeweiligen Trägers der Sozialhilfe auf mehrere Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) erstreckt (wie das bei den Bezirken der Fall ist), soll sich das Modellvorhaben auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt beschränken. .

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Überlegungen zu den Aufgaben und der evtl. Etablierung einer Modellkommune hat sich das Land Bayern noch nicht endgültig entschieden, ob es den Weg der Modellkommunen weiterverfolgen will und entsprechende landesrechtliche Vorschriften erlassen wird.

Verschiedene Bundesländer haben zwischenzeitlich von der Einrichtung von Modellkommunen abgesehen. Ausschlaggebend für diese negative Entscheidung war die Tatsache, dass kein Mangel an Beratungsstellen erkennbar war, sondern die Probleme in der Pflegeberatung im Wesentlichen in der Qualität der Angebotstransparenz und der Erreichbarkeit der Angebote liegen.

 

Pflegestützpunkte


Eine weitere Möglichkeit, die Beratung von Kommunen, Pflegekassen und Bezirken gemeinsam

und als ein Ansprechpartner für die Bürger/innen durchzuführen, ist die Einrichtung eines gemeinsamen Pflegestützpunktes.

Das Pflegestärkungsgesetz III gibt den Bezirken als Träger der Hilfe zur Pflege sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Altenhilfe bis zum 31.12.2021 ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten, wenn das Land dies vorsieht.

Obwohl die Stadt Erlangen derzeit eine kommunale, trägerunabhängige Pflegeberatung etabliert hat und diese umfassend und sehr gut berät, gilt es auch die neuen Möglichkeiten in Pflegestützpunkten gemeinsam mit Kranken- und Pflegekassen ernsthaft zu prüfen.

Der bay. Städtetag hat am 03.05 2018 zu einer Sitzung zum Thema „Pflegestützpunkten“ eingeladen, an welcher auch das Sozialamt der Stadt Erlangen teilnehmen wird.

 

Fazit:

 

  1. Das Sozialamt der Stadt Erlangen wird weiterhin an der Musterkooperationsvereinbarung beim bay. Städtetag mitarbeiten. Die „Musterkooperationsvereinbarung“ wird auch Thema bei der mittelfränkischen Sozialamtsleitertagung am 24.04.2018, bei der auch der Bezirk Mittelfranken anwesend ist, sein.
  2. Weder die Rahmenbedingungen für eine „Modellkommune“ noch für einen „Pflegestützpunkt“ sind derzeit festgelegt; ein Entscheidungsprozess kann daher noch nicht angestoßen werden.
  3. Da die kommunale trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt Erlangen in der Beratungslandschaft der Stadt etabliert ist und sich bewährt hat, ist auch die Fortführung (mit ggf. weiterer Optimierung des Angebotes) eine Alternative, die in eine Entscheidung einbezogen werden muss.

 

 

 


Anlagen: