1.
Die Verwaltung Amt 55/GGFA AöR, Amt 51 und das Strategische Übergangsmanagement
werden beauftragt ein Konzept zur Einrichtung und Umsetzung einer
Jugendberufsagentur in Kooperation mit der Agentur für Arbeit in Erlangen zu
entwickeln.
2. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 02.05.2018.
Die Agentur für Arbeit Fürth
ist an die oben genannten Ämter herangetreten, um eine Kooperationsvereinbarung
zur Einrichtung und Umsetzung der Jugendberufsagentur für Erlangen abzustimmen.
Die Fachebene begrüßt ausdrücklich die Initiative der Agentur für Arbeit.
Erklärung
Grundlagen Jugendberufsagentur:
Seit Inkrafttreten des SGB II im Januar 2005 sind –
neben den Arbeitsagenturen SGB III und den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) –
auch die Jobcenter (SGB II) für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten
oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser
Akteure hat seine eigenen Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung
und Arbeit sowohl dem Anwendungsbereich des SGB II und III als auch des SGB
VIII unterliegen können, haben sie in der Regel mehrere Ansprechpartner in
unterschiedlichen Anlaufstellen. Aufgrund mangelnder Abstimmungen zwischen den
drei genannten Rechtskreisen kommt es in der Praxis häufig zu Brüchen im
Integrationsprozess.
Das nahm die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam
mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2010 zum
Anlass, das „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ zu initiieren, das eine stärkere
Verzahnung der vorhandenen Angebote und die Beratung „unter einem Dach“ zum
Ziel hat.
Der Wille zum Ausbau von Jugendberufsagenturen wurde
im Dezember 2013 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben. Bis
März 2014 gab es bereits 147 Standorte, an denen sich Arbeitsbündnisse in
unterschiedlichsten Ausprägungen und unter verschiedenen Bezeichnungen
bildeten.
Wie die konkrete Umsetzung vor Ort aussehen soll, wird
nicht vorgegeben. Der Deutsche Verein hat im Januar 2016 10 Erfolgsmerkmale
guter Jugendberufsagenturen definiert.
https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-26-15-jugendagenturen-1-2016.pdf
Aufbauend auf bereits vorhandenen Grundlagen, welche
in Erlangen in den letzten Jahren geschaffen wurden (BVK, Ampelkonzept,
Übergangsmanagement, Arbeitskreis Berufsorientierung,…) haben die Beteiligten
bereits ein Grundkonsenspapier erarbeitet, dass den generellen Willen zur
Zusammenarbeit und die einzelnen Handlungsfelder dazu dokumentiert (s. Anlage).
Zu diesem Konsenspapier, das als Entwurf einer Rahmenkooperationsvereinbarung zur
gemeinsamen Jugendberufsagentur angesehen werden kann, sollen konkrete Prozess-
und Schnittstellenbeschreibungen erstellt werden. Sie können als Anlagen der
Rahmenkooperationsvereinbarung diese konkretisieren und eine verbindliche Ausgestaltung in effizienter
Form beschreiben. Die Leistungen und Beiträge der Rechtskreise SGB II, III und
VIII sollen darin festgelegt und die Prozesse
verzahnt werden. Als Anlagen zu
der Rahmenkooperationsvereinbarung bleiben diese Dokumente flexibel gestaltbar
und weiterentwicklungsfähig, ohne dass es einer Änderung und jeweiligen
Neu-Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung bedarf.
- Prozesse
und Strukturen
Der
Entwicklungsprozess wird von den oben genannten Ämtern mit der Agentur für
Arbeit im Zeitraum von der Beauftragung innerhalb von 12 Monaten bearbeitet.
Das ausgearbeitete Konzept wird in den zuständigen Ausschüssen zur Abstimmung
vorgelegt.
- Ressourcen
Für
die Ausgestaltung des Konzeptes sind Personalressourcen aus den drei
Rechtskreisen und dem Strategischen Übergangsmanagement unerlässlich. Zudem
sind einschlägige fachliche Unterstützung, Beratung und Hospitation notwendig.
- Ergebnisse/
Wirkungen:
Diese
effektive Kooperation der Rechtskreise stellt sicher, dass an den
Schnittstellen die Übergänge für junge Menschen ohne Friktionen gelingen und
sie zielgerichteter in ihrer Lebensplanung, beruflichen Sozialisation und
gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden.
- Programme/
Produkte/ Leistungen/ Auflagen
Erstellung
eines Konzeptes zur Einrichtung und Umsetzung einer Jugendberufsagentur
gemeinsam mit der Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung lokaler und
regionaler Strukturen.
Anlagen: