Betreff
Konzeptentwicklung für die Einrichtung und Umsetzung einer Jugendberufsagentur
Vorlage
55/015/2018
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung Amt 55/GGFA AöR, Amt 51 und das Strategische Übergangsmanagement werden beauftragt ein Konzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Jugendberufsagentur in Kooperation mit der Agentur für Arbeit in Erlangen zu entwickeln.

 

2. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 02.05.2018.


Die Agentur für Arbeit Fürth ist an die oben genannten Ämter herangetreten, um eine Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung und Umsetzung der Jugendberufsagentur für Erlangen abzustimmen. Die Fachebene begrüßt ausdrücklich die Initiative der Agentur für Arbeit.

Erklärung Grundlagen Jugendberufsagentur:

Seit Inkrafttreten des SGB II im Januar 2005 sind – neben den Arbeitsagenturen SGB III und den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) – auch die Jobcenter (SGB II) für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser Akteure hat seine eigenen Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl dem Anwendungsbereich des SGB II und III als auch des SGB VIII unterliegen können, haben sie in der Regel mehrere Ansprechpartner in unterschiedlichen Anlaufstellen. Aufgrund mangelnder Abstimmungen zwischen den drei genannten Rechtskreisen kommt es in der Praxis häufig zu Brüchen im Integrationsprozess.

Das nahm die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2010 zum Anlass, das „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ zu initiieren, das eine stärkere Verzahnung der vorhandenen Angebote und die Beratung „unter einem Dach“ zum Ziel hat.

Der Wille zum Ausbau von Jugendberufsagenturen wurde im Dezember 2013 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben. Bis März 2014 gab es bereits 147 Standorte, an denen sich Arbeitsbündnisse in unterschiedlichsten Ausprägungen und unter verschiedenen Bezeichnungen bildeten.

Wie die konkrete Umsetzung vor Ort aussehen soll, wird nicht vorgegeben. Der Deutsche Verein hat im Januar 2016 10 Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen definiert.

 

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-26-15-jugendagenturen-1-2016.pdf

Aufbauend auf bereits vorhandenen Grundlagen, welche in Erlangen in den letzten Jahren geschaffen wurden (BVK, Ampelkonzept, Übergangsmanagement, Arbeitskreis Berufsorientierung,…) haben die Beteiligten bereits ein Grundkonsenspapier erarbeitet, dass den generellen Willen zur Zusammenarbeit und die einzelnen Handlungsfelder dazu dokumentiert (s. Anlage). Zu diesem Konsenspapier, das als Entwurf einer Rahmenkooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Jugendberufsagentur angesehen werden kann, sollen konkrete Prozess- und Schnittstellenbeschreibungen erstellt werden. Sie können als Anlagen der Rahmenkooperationsvereinbarung diese konkretisieren und  eine verbindliche Ausgestaltung in effizienter Form beschreiben. Die Leistungen und Beiträge der Rechtskreise SGB II, III und VIII sollen darin festgelegt und die Prozesse  verzahnt werden.  Als Anlagen zu der Rahmenkooperationsvereinbarung bleiben diese Dokumente flexibel gestaltbar und weiterentwicklungsfähig, ohne dass es einer Änderung und jeweiligen Neu-Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung bedarf.

 

  1. Prozesse und  Strukturen

Der Entwicklungsprozess wird von den oben genannten Ämtern mit der Agentur für Arbeit im Zeitraum von der Beauftragung innerhalb von 12 Monaten bearbeitet. Das ausgearbeitete Konzept wird in den zuständigen Ausschüssen zur Abstimmung vorgelegt.

 

  1. Ressourcen

Für die Ausgestaltung des Konzeptes sind Personalressourcen aus den drei Rechtskreisen und dem Strategischen Übergangsmanagement unerlässlich. Zudem sind einschlägige fachliche Unterstützung, Beratung und Hospitation notwendig.

 

  1. Ergebnisse/ Wirkungen:

Diese effektive Kooperation der Rechtskreise stellt sicher, dass an den Schnittstellen die Übergänge für junge Menschen ohne Friktionen gelingen und sie zielgerichteter in ihrer Lebensplanung, beruflichen Sozialisation und gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden.

 

  1. Programme/ Produkte/ Leistungen/ Auflagen

Erstellung eines Konzeptes zur Einrichtung und Umsetzung einer Jugendberufsagentur gemeinsam mit der Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung lokaler und regionaler Strukturen.

 


Anlagen: