Betreff
Ergebnisbilanz der Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Stadt Erlangen im Jahr 2017
Vorlage
50/103/2018
Aktenzeichen
V/50/WM021 T.2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zu den Ergebnissen  der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ können für das Kalenderjahr 2017 folgende Feststellungen getroffen werden:

 

Inanspruchnahme der Leistungen

Die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen, bei der die Stadt Erlangen bereits in den Vorjahren mit Abstand bayernweit an der Spitze lag, ist auch im Jahr 2017 in nahezu allen Teilbereichen sehr hoch. Sowohl die Anzahl der Anträge auf B+T-Leistungen wie auch die Summe der ausgezahlten B+T-Leistungen stagnierte auf dem hohen Niveau des Kalenderjahres 2016. Wegen der Einzelheiten wird hierzu auf die beigefügten Anlagen 1 und 2 verwiesen.

 

Entwicklung der Kosten

Die konkrete Entwicklung der Kosten kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Summe der insgesamt ausgezahlten Leistungen ist von 1.481.116 € in 2016 auf 1.546.957 € in 2017  gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 3,5 %.

Bei den einzelnen Leistungsarten können geringfügige Kostenverschiebungen erkannt werden, die allerdings keine generellen Entwicklungstendenzen erkennbar werden lassen. Auffällig ist, dass die Kosten für die optimierte Lernförderung im Kalenderjahr 2017 nahezu identisch sind mit den Kosten im Kalenderjahr 2016. 

 

Entwicklungen bezgl. der Rechtskreise

Hervorzuheben ist, dass nach wie vor die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus Familien im SGB XII-Bezug oder im Kinderzuschlagsbezug zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen.

Dagegen hat sich die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen durch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auffällig reduziert. Grund hierfür ist die Anerkennung zahlreicher Asylbewerber/innen durch das BAMF und der Wechsel in das SGB II oder auch das Wohngeldgesetz.

 

Entwicklungen der Leistungsarten

Geringfügige Veränderungen der Inanspruchnahme sind bei insgesamt sieben der acht B+T-Leistungen (eintägige Schulausflüge, Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Schulbedarf, Mittagessen in Schule und Kita) festzustellen.

Bei der Leistung „soziale und kulturelle Teilhabe“ ist auf der Kostenseite eine Steigerung von 10 v.H. zu erkennen; dennoch wird diese Leistung nach wie vor in  einem geringeren Umfang als die anderen BuT-Leistungen in Anspruch genommen.

Nach Einschätzung der Verwaltung hat diese geringere Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen folgende Ursachen:

  • Die Pauschale von mtl. 10 € ist für viele Angebote nicht auskömmlich
  • Kinder aus bildungsfernen Schichten finden äußerst schwierig Zugang zu den Angeboten der sozialen/kulturellen Teilhabe; in besonderem Maße ist dies im kulturellen Bereich zu beobachten.
  • Bei der Leistung „soziale und kulturelle Teilhabe“ ist in starkem Maße eine Aktivität der Eltern gefordert. Die Eltern müssen die Leistung beantragen, die für das Kind möglichen/richtigen Angebote auswählen und beim Anbieter geltend machen. Da 
    diese Schritte – mit Ausnahme der Antragstellung – bei den anderen Leistungen durch die Schule oder die Kindertageseinrichtung wahrgenommen werden, kann bei diesen Leistungen eine höhere Inanspruchnahme festgestellt werden.
    Seitens der Verwaltung wird daher ein besonderes Augenmerk auf die Beratung bei dieser Leistung gelegt werden.

 

Entwicklung Lernförderung

Sowohl die Antragszahlen wie die Kosten der Lernförderung stagnieren in 2017 auf dem hohen Niveau von 2016. Dies ist insofern nachvollziehbar als dass in 2017 keine neue Schule an dem Projekt „Optimierte Lernförderung“ teilgenommen hat. In 2018 ist eine Informationsveranstaltung für alle Schulen – gemeinsam mit der vhs - geplant um diese über die Möglichkeiten der Lernförderung zu informieren

 

Bildung und Teilhabe und ErlangenPass

Sicherlich ein Grund für die sehr hohe Inanspruchnahme der BuT-Leistungen in Erlangen ist, dass es seit dem 01.01.2016 den Erlangen-Pass im Scheckkartenformat gibt und dass mit diesem Instrument zum 01.04.2016 die internetgestützte Abrechnung zahlreicher B+T-Leistungen eingeführt werden konnte. Auf diese Weise konnten auf Seiten der Verwaltung, der Anbieter und auch der berechtigten Kinder etliche Verwaltungsabläufe vereinfacht und unbürokratischer gestaltet werden. So wurde die Beantragung, Inanspruchnahme und Abrechnung von B+T-Leistungen einfacher, selbstverständlicher und weniger diskriminierend. Diese positive Entwicklung wird von den Akteuren auch zurückgespiegelt.

 


Anlagen:        1. Vergleich BuT 2011-2017

                        2. Gesamtübersicht 2017