Betreff
Termin- und Ablaufplan für die Haushaltsaufstellung 2019
Vorlage
201/037/2018
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Haushalt 2019 mit Investitionsprogramm 2018 – 2022 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
  2. Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelmitglieder des Stadtrats.
  3. In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2019 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
  4. Änderungsanträge zum Haushalt 2019, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im Haushalts-HFPA (kurz: HH-HFPA) nicht mehr behandelt; im HH-HFPA abgelehnte Anträge werden im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) nicht mehr behandelt.
  5. Änderungsanträge zum Haushalt 2019 für die Abschlussberatungen im HH-StR dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
  6. Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Termingerechte und ressourcenschonende Haushaltsaufstellung 2019.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2019 sehen wir folgt aus:

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ziel des Finanzreferates ist es für einen zügigen und ressourcenschonenden Ablauf der Haushaltsberatungen zu sorgen. Aus diesem Grunde werden maßgebliche Regelungen zum Verfahrensablauf der Haushaltsberatungen festgelegt, die sich bei der Haushaltsaufstellung für 2018 bereits bewährt haben. Die Ziffern 2 bis 6 des Antragstextes wurden vom Stadtrat bereits am 28.04.2016 beschlossen mit der Maßgabe jährlich darüber zu befinden.

 

Zu Ziff. 2 des Antrags

Eventuelle Vorschläge und Anregungen von Gremien außerhalb von § 12 Nrn. 1 – 10 GeschO und Beiräten (Agenda 21, Jugendparlament, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat etc.) sind ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen einzubringen.

 

Zu Ziff. 3 und 4 des Antrags

HFPA und Stadtrat sollen sich nicht mit Sachverhalten von geringer finanzieller Bedeutung oder mit Änderungsanträgen zum Haushalt, die im Zuge der Beratungen bereits im Fachausschuss keine Mehrheit erhalten haben befassen müssen. Andernfalls würde dies bei der Aufbereitung der Haushaltsunterlagen in der Kämmerei sowie in der Sitzung des Haushalts-HFPA’s als auch des HH-Stadtrates unnötig Zeit kosten.

Die Budgets der Fachämter einschließlich der i.d.R. vorhandenen positiven Budgetrücklagen sind vom Volumen so groß, dass Änderungsanträge unter 5.000 € aus den Budgets oder aus Einsparungen bei den investiven Ansätzen finanziert werden können. Absicht bei Einführung der Budgetierung war es, dass Fachamt und Fachausschuss durch Umschichtung im Budget ohne „Belästigung“ des HFPA oder des Stadtrates Angelegenheiten von geringer finanzieller Bedeutung eigenständig abarbeiten können.

 

Zu Ziff. 5 des Antrags

Diese Regelung hat zu einer wesentlichen Beschleunigung der StR-Sitzung beigetragen.

 

Zu Ziff. 6 des Antrags

Es dürfen deshalb im HH-StR nur Deckungen vorgeschlagen werden, die sich sachlich oder betraglich außerhalb des vorgeschlagenen Haushaltsabgleichs bewegen (echte Deckungsvorschläge).

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Terminplan für die Erstellung des Haushalts 2019 mit Investitionsprogramm 2018 -
                        2022