Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Röthelheim/Rathenau vom 30.01.2018 bzgl. Unterbindung des Befahrens des Gehwegs in der Zeppelinstraße
Vorlage
614/079/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Unterbindung der Nutzung der Gehwege mit Kraftfahrzeugen;
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Schulkinder

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbau von Absperrpfosten auf dem westlichen Gehweg der Zeppelinstraße im Bereich des Ohmgymnasiums.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Zuge der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Röthelheim/Rathenau am 30.1.2018 wurde u. a. von den Bürgern darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge im Bereich des Ohmgymnasiums im Begegnungsverkehr auf den westlichen Hochbord der Zeppelinstraße ausweichen und dabei Fußgänger bzw. Schüler gefährden. Mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurde der Antrag angenommen, ein Auffahren auf den Gehweg baulich zu verhindern (vgl. Anhang 1).

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 20.3.2018 wurde der Einbau von Sperrpfosten zur Unterbindung des rechtswidrigen Befahrens des Gehwegs angeordnet (vgl. Anhang 2). Der Vollzug der Anordnung erfolgte am 26.3.2018.




 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind auf der allgemeinen Haushaltsstelle für den Unterhalt von Verkehrszeichen bei Amt 66 vorhanden

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Auszug aus der Niederschrift der Bürgerversammlung (Anlage 1)
                        VAO mit Plan vom 20.3.2018 (Anlage 2)