Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Unterbindung der Nutzung der
Gehwege mit Kraftfahrzeugen;
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Schulkinder
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbau von Absperrpfosten auf dem westlichen Gehweg der Zeppelinstraße im Bereich des Ohmgymnasiums.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Zuge der Bürgerversammlung
für das Versammlungsgebiet Röthelheim/Rathenau am 30.1.2018 wurde u. a. von den
Bürgern darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge im Bereich des Ohmgymnasiums im
Begegnungsverkehr auf den westlichen Hochbord der Zeppelinstraße ausweichen und
dabei Fußgänger bzw. Schüler gefährden. Mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden
Bürgerinnen und Bürgern wurde der Antrag angenommen, ein Auffahren auf den
Gehweg baulich zu verhindern (vgl. Anhang 1).
Mit verkehrsrechtlicher
Anordnung vom 20.3.2018 wurde der Einbau von Sperrpfosten zur Unterbindung des
rechtswidrigen Befahrens des Gehwegs angeordnet (vgl. Anhang 2). Der Vollzug
der Anordnung erfolgte am 26.3.2018.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind auf der allgemeinen Haushaltsstelle für den Unterhalt von Verkehrszeichen bei Amt 66 vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen: Auszug aus der Niederschrift der
Bürgerversammlung (Anlage 1)
VAO mit Plan vom
20.3.2018 (Anlage 2)