Einführung eines Schließtags am Mittwoch
- Für die Stadtverwaltung Erlangen gilt ab 06.06.2018 ein einheitlicher Schließtag am Mittwoch. Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürgern mit Terminvereinbarung bleiben gleichwohl – auch mittwochs - weiterhin möglich.
- Von dieser Regelung bleiben –wie bisher- die Kulturbereiche und Abt. 331 (Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen) ausgenommen.
- Die bisher noch geltenden befristeten Änderungen der Öffnungszeiten in Abt. 332 (Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen), Abt. 510 (Amtsvormundschaft, Jugendhilfe und Ausbildungsförderung) sowie Abt. 551 (Besondere Einrichtungen gemäß § 6a SGB II) werden zeitgleich aufgehoben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In einigen Fachbereichen der Stadtverwaltung gibt es bereits seit Jahren aus unterschiedlichen Gründen individuelle Regelungen zu den Öffnungszeiten sowie wöchentliche Schließtage. Letztere haben sich insbesondere bei den publikumsintensiven Ämtern als positiv herausgestellt, da in dieser Zeit komplexe Sachverhalte konzentriert bearbeitet werden können. Eine Einschränkung des Bürgerservice ist nicht mit einem Schließtag verbunden, da die Bürgerinnen und Bürger an den verbleibenden Tagen gut betreut und selbst an den Schließtagen bedarfsweise Termine von den Ämtern angeboten bekommen.
Als bürgerorientierte Stadtverwaltung sollte ein verlässliches Außenbild vermittelt werden. Demzufolge wird ein einheitlicher Schließtag der Stadtverwaltung Erlangen am Mittwoch, beginnend ab 06.06.2018, eingeführt. Die Möglichkeit, Terminvereinbarungen mit Bürgerinnen und Bürgern auch am Mittwoch vorzunehmen, bleibt weiterhin bestehen. Von der Einführung des Schließtags ausgenommen bleiben auf Grund der Besonderheit der Dienstleistungen alle kulturellen Bereiche wie z.B. die Volkshochschule, das Sportamt, die Stadtbibliothek etc. sowie die Abt. 331 (Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bei der Stadtverwaltung wird am Mittwoch ein einheitlicher Schließtag, beginnend ab 06.06.2018, eingeführt. Die bisherigen individuellen Regelungen zu den Öffnungszeiten bei Abt. 332 (HFPA-Beschluss vom 20.09.2017, Vorlagennummer 11/130/2017), Abt. 510 (HFPA-Beschluss vom 25.06.2014, Vorlagennummer 11/009/2014) sowie Abt. 551 (HFPA-Beschluss vom 26.04.2017, Vorlagennummer 11/109/2017) entfallen damit.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Erlangen (ausgenommen der kulturellen Bereiche und Abt. 331) sind ab 06.06.2018 wie folgt:
Mo 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Di 8-12 Uhr
Mi geschlossen (nur Termine nach Vereinbarung)
Do 8-14 Uhr
Fr 8-12 Uhr
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt