1.    In der Goethestraße sind die in Anlage 1 dargestellten Bereiche als Lieferverkehrszonen auszuweisen. Die Maßnahme erfolgt zunächst probeweise für ein Jahr.

2.    Am Knotenpunkt Goethestraße / Güterhallenstraße ist gemäß der Plandarstellung in Anlage 2 markierungstechnisch eine verbesserte Führung des Radverkehrs herzustellen.

3.    Am Knotenpunkt Kammererstraße / Friedrichstraße / Apothekergasse ist gemäß Plandarstellung in Anlage 3 eine verbesserte Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußverkehr in Nord-Süd-Richtung über die Friedrichstraße herzustellen. Die gesamte Kammererstraße sowie der Straßenabschnitt der Friedrichstraße zwischen Hauptstraße und Kammererstraße ist in den Fußgängerbereich Hauptstraße zu integrieren.

4.    Am Knotenpunkt Universitätsstraße / Halbmondstraße ist gemäß Plandarstellung in Anlage 4 eine verbesserte Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußverkehr in Nord-Süd-Richtung über die Universitätsstraße herzustellen.

5.    Nach erfolgtem Beschluss des Radwegeplannetzes des Verkehrsentwicklungsplanes ist die Planung für die Ausweisung der Goethestraße als Fahrradstraße zu konkretisieren und dem Ausschuss erneut zum Beschluss vorzulegen.

6.    Der Antrag 001/2018 der Grüne-Liste-Fraktion ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Lieferverkehrszonen:

Im Rahmen der Erarbeitung des Meilensteins F1 des Verkehrsentwicklungsplanes wurde u. a. die Problematik des widerrechtlichen Haltens von Lieferfahrzeugen am Fahrbahnrand bzw. auf Geh- und Radwegen analysiert. Ein Umstand, der insbesondere in der Innenstadt ganztägig in größerem Umfang zu beobachten ist. Signifikante Behinderungen des fließenden Verkehrs und eine damit verbundene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sind die negativen Folgen daraus.

Eine wesentliche Ursache für das widerrechtliche Abstellen von Lieferfahrzeugen am Fahrbahnrand ist das Fehlen von Zonen, die dem Wirtschaftsverkehr zur Anlieferung von Waren vorbehalten sind. Aus diesem Anlass wurde in der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes das Konzept der Lieferverkehrszonen ausgearbeitet. Grundlage hierfür ist das erfolgreich praktizierte Beispiel der „Blauen Zone“ in München, in der dem Lieferverkehr Bereiche zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen, aber nicht zum Parken, zur Verfügung gestellt werden.

 

Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr entlang der Achse Kammererstraße - Apothekergasse - Halbmondstraße:

Eine weitere wichtige Fragestellung, die im Verkehrsentwicklungsplan (Teilbereich Rad- und Fußverkehr) behandelt wird, ist die Führung des Radverkehrs in der Innenstadt in Nord-Süd-Richtung. Die wesentliche Rolle bei der Abwicklung des Radverkehrs spielt hierbei die Achse Kammererstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße. Entlang dieser Achse wurde bereits im Jahr 2013 die Verkehrsregelung von einem sog. Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone) in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit Freigabe für den Lieferverkehr zwischen 18:30 und 10:30 Uhr umgewandelt (vgl. 613/134/2013/1). Abgesehen von dem weiterhin zahlreich zu beobachtenden widerrechtlichen Einfahren und Parken durch Kfz außerhalb der Lieferverkehrszeiten ist mit der Maßnahme eine Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr festzustellen (vgl. 613/191/2014).

Verbesserungspotential besteht entlang der Achse weiterhin beim Queren an den Knotenpunkten mit der Friedrich- und der Universitätsstraße. In Nord-Süd-Richtung fahrender Radverkehr ist an diesen Stellen gegenüber dem Verkehr in Ost-West-Richtung untergeordnet. Nach intensiver verwaltungsinterner Abstimmung mit Beteiligung der Verkehrsbehörde und der Polizei wurden dort planerische Lösungen entwickelt, die gemäß den Zielen des Verkehrsentwicklungsplanes Erleichterungen für den Rad- und Fußverkehr mit sich bringen ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Umsetzung des Konzeptes der Lieferverkehrszonen in der Goethestraße:

In der Goethestraße ist das widerrechtliche Halten von Lieferfahrzeugen auf der Fahrbahn in Bereichen mit absolutem Haltverbot besonders ausgeprägt. Aufgrund der wichtigen Bedeutung der Goethestraße für den Busverkehr in Verbindung mit fehlenden Ausweichmöglichkeiten ist die Behinderung des fließenden Verkehrs (insbesondere des Bus- und Radverkehrs) dort besonders gravierend. Häufig ist zu beobachten, dass durch ein widerrechtlich abgestelltes (Liefer-)Fahrzeug der Begegnungsverkehr zweier entgegenkommender Busse derart behindert wird, dass es zu mehrminütigen Verzögerungen mit entsprechenden Fahrzeitverlusten der Busse kommt. Darüber hinaus werden auch im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge massiv beeinträchtigt.

In Abstimmung mit den Gutachtern für den Meilenstein F des VEP sowie den beteiligten Fachdienststellen und der Polizei wurde demnach vereinbart, in der Goethestraße als erster Straße in Erlangen Lieferverkehrszonen einzurichten. Ein entsprechender Beschluss des UVPA liegt vor (613/095/2016). Nach Vor-Ort-Besichtigung wurden zwei Bereiche für diese Lieferverkehrszonen festgelegt. Einer davon befindet sich auf der Ostseite der Goethestraße unmittelbar südlich der Inneren Brucker Straße, ein weiterer unmittelbar nördlich des Bahnhofplatzes (vgl. Anlage 1).

Planerisches Konzept zur Verbesserung der Querungssituation am Knotenpunkt Kammererstraße / Friedrichstraße / Neustädter Kirchenplatz:

Das in Anlage 3 beiliegende planerische Konzept zur Verbesserung der Querungssituation entlang der Achse Kammererstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Neustädter Kirchenplatz wurde auf Grundlage der für den Standort vorliegenden Verkehrszahlen erarbeitet. Bei deren Analyse zeigt sich zum einen, dass die Friedrichstraße in Ost-West-Richtung zwischen der Hauptstraße und der Weißen Herzstraße mit über 3.200 Fußgängern/24 h sehr stark frequentiert wird (zusätzlich 1.600 Radfahrer und 1.300 Kfz/24 h). In Nord-Süd-Richtung verkehren pro Tag über 3.000 Radfahrer und 1.500 Fußgänger.

Aufgrund dieser Gegebenheit wird vorgeschlagen, den Fußgängerbereich Hauptstraße über die Friedrichstraße bis östlich der Kammererstraße auszuweiten und auch die Kammererstraße in diesen zu integrieren. Mit der Planungslösung in Anlage 3 kann somit erreicht werden, dass der Radverkehr am Knotenpunkt nicht mehr gegenüber der Friedrichstraße untergeordnet ist. Es gilt § 1 der StVO, wonach alle Verkehrsteilnehmer gegenseitige Rücksichtnahme zu gewährleisten haben. In den ausgeweiteten Fußgängerbereichen in der Friedrichstraße und Kammererstraße gilt nach Vorgabe der StVO für den fließenden Verkehr dann, Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Nachdem in den beschriebenen Bereichen, insbesondere in der Kammererstraße, das Verkehrsaufkommen bei sehr beengten Verhältnissen hoch ist, erscheint die Lösung angebracht. Schnelleres Fahren von Radfahrern ist aufgrund der beschriebenen Gegebenheiten ohnehin in den meisten Fällen nicht möglich bzw. vertretbar. Ergänzend sollen in der Friedrichstraße unmittelbar westlich der Einmündung der Kammererstraße Fahrradständer installiert werden, um die Sichtbeziehungen für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern, die aus der Kammererstraße in nördliche Richtung fahren.

Planerisches Konzept zur Verbesserung der Querungssituation am Knotenpunkt Universitätsstraße / Halbmondstraße:

Die Verkehrssituation am Knotenpunkt Universitätsstraße / Halbmondstraße stellt sich anders dar als am Knotenpunkt Kammererstraße / Friedrichstraße / Neustädter Kirchenplatz. Ursache hierfür ist die hohe Verkehrsbelastung in der Universitätsstraße durch den Bus-, Rad- und Kfz-Verkehr (3.500 Radfahrer/24 h, 1.400 Kfz/24 h, 450 Busse/24 h). In Nord-Süd-Richtung verkehren 3.700 Radfahrer/24 h und 2.900 Fußgänger/24 h). Aufgrund dieser Verhältnisse ist eine Änderung der Vorfahrtsrichtung an diesem Knotenpunkt nicht zielführend und verkehrssicherheitstechnisch auch nicht vertretbar. Auf dieser Grundlage wurde eine planerische Lösung entwickelt, die die Sichtbeziehungen für den in Nord-Süd-Richtung fahrenden Radverkehr in die Universitätsstraße deutlich verbessert (vgl. Anlage 4). Damit kann sowohl eine Verbesserung der Verkehrssicherheit als auch der Leichtigkeit für den Rad- und Fußverkehr erreicht werden.

Mit einem quer verlaufenden Pflasterband über die Fahrbahn im Einmündungsbereich unmittelbar westlich der Einmündung der Halbmondstraße soll zudem der dort beginnende Fußgängerbereich verdeutlicht werden.

Verbesserte Führung des Radverkehrs am Knotenpunkt Goethestraße / Güterhallenstraße:

Zur Verbesserung der Führung des Radverkehrs in südliche Richtung wird die auf den Knotenpunkt zuführende Radverkehrsmarkierung gemäß Anlage 2 verlängert.

Ausweisung der Goethestraße als Fahrradstraße

Mit Antrag 001/2018 der Grüne-Liste-Fraktion wird beantragt, die Ausweisung der Goethestraße als Fahrradstraße zu prüfen.

Bei der Erarbeitung des Radwegenetzes im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes zeigte sich, dass die Goethestraße aufgrund deren Lage im innerstädtischen Straßennetz in Nord-Süd-Richtung bei geeigneten Rahmenbedingungen eine wichtige Netzfunktion für den Radverkehr einnehmen kann. Aufgrund der hohen Belastung durch den Busverkehr sowie vor allem durch den motorisierten Individualverkehr in der Goethestraße sind diese Rahmenbedingungen aber derzeit nicht gegeben. Die starken Behinderungen durch widerrechtlich haltende bzw. parkende Lieferfahrzeuge auf der Fahrbahn verringern die Attraktivität für den Radverkehr zusätzlich.

Dies spiegelt sich auch in der Radverkehrsbelastung wider: während auf der parallel verlaufenden Achse Kammererstraße – Halbmondstraße – Apfelstraße an einem durchschnittlichen Werktag zwischen 3.000 und 4.000 Radfahrer fahren, sind es in der Goethestraße auf Höhe des Bahnhofplatzes lediglich 600. Selbst in der unmittelbar östlich zur Goethestraße verlaufenden Fußgängerzone fahren in dem Zeitraum, in dem das Radfahren zugelassen ist mehr Radfahrer (18:30 bis 9:30 Uhr).

Die Goethestraße ist aufgrund deren potentiellen Netzfunktion für den Radverkehr grundsätzlich für die Ausweisung als Fahrradstraße geeignet. Somit könnte auch eine Entlastung der Achse Kammererstraße – Halbmondstraße – Apfelstraße erreicht werden, wo aufgrund der vorhandenen Nutzungsmischungen und Straßenbreiten die Verträglichkeit zwischen Rad- und Fußverkehr eingeschränkt ist.

Um die notwendige Attraktivität der Goethestraße für den Radverkehr zu erreichen, so dass diese auch als tatsächlich genutzte Fahrradachse dienen kann, sind jedoch umfassende Maßnahmen erforderlich (z. B. Verbot für Motorisierten Individualverkehr, Reduzierung der Anzahl der Busse, Reduzierung von widerrechtlich parkenden oder haltenden Lieferfahrzeugen auf der Fahrbahn etc.).

Es wird daher vorgeschlagen, nach erfolgtem Beschluss des Radwegeplannetzes aus dem Verkehrsentwicklungsplan die Ausweisung der Goethestraße als Fahrradstraße zu konkretisieren.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit den oben beschriebenen Maßnahmen sollen Verbesserungen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufes in der Innenstadt erreicht werden, die mit den beschlossenen Zielen des Verkehrsentwicklungsplanes konform sind. Die Verwaltung wird die Verkehrssituation in den betroffenen Bereichen nach Umsetzung beobachten und zu gegebener Zeit dem Ausschuss berichten.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121010 / 522102 bezüglich der vorge-
                        sehenen Beschilderungsmaßnahmen        

                    sind nicht vorhanden für die Planungslösungen gemäß Anlagen 3 und 4 und wurden

                        zum Haushalt 2019 angemeldet


Anlagen:

Anlage 1: Lieferverkehrszonen in der Goethestraße

Anlage 2: Verbesserte Führung des Radverkehrs am Knotenpunkt Goethestraße / Güterhallenstraße

Anlage 3: Planerisches Konzept zur Verbesserung der Querungssituation am Knotenpunkt Kammererstraße / Friedrichstraße / Neustädter Kirchenplatz

Anlage 4: Planerisches Konzept zur Verbesserung der Querungssituation am Knotenpunkt Universitätsstraße / Halbmondstraße

Anlage 5: Antrag 001/2018 der GL-Fraktion